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Auszug - Bänschstr. 85
Der Architekt, Herr Höhne, stellt das Projekt vor, wonach sich vier Gebäude in das Stadtbild integrieren sollen. Der Ausschuss betrachtet die entstehende ‚Hinterhofsituation’ kritisch. BzBm Herr Dr. Schulz führt dazu aus, dass die Abstandsflächen auf dem Grundstück nachgewiesen sind und aufgrund der bauplanungsrechtlichen Grundlage nach § 34 BauBG ein Genehmigungsanspruch besteht. Die GRZ beträgt 0,8 und die GFZ 1,86.
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