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Auszug - Geschäftsordnung der BVV der IV. Wahlperiode
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, die GO in der neuen Fassung und mit folgender Ergänzung anzunehmen.
Ergänzung: In Anlage 1 ist der Verweis auf § 20 VwVfG nachrichtlich um die betreffenden Personen zu erweitern. |
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