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Auszug - Vorstellung Bauvorhaben Kopischstr. 1
BzBm Herr Dr. Schulz berichtet über das Vorhaben, wonach durch Geschossaufstockungen und Ausbauten Wohnraum geschaffen werden soll, die bisher nicht genehmigt sind.
Gründe hierfür sind: 1. es gilt der rechtskräftige BPLan VI-201a, der eine GFZ von 2,0 vorsieht. Im Bestand befinden sich 2,49 und nach Ausführung der Planung werden 2,93 erreicht. 2. die Art der Nutzung. Auf dem Gelände befand sich ein Galvanikbetrieb. Aufgrund der erheblichen Kontaminierung ist gemäß der Festsetzung eine Wohnnutzung des Fabrikgebäudes ausgeschlossen. Hier wird eine Abweichung davon beantragt. 3. Für das Gelände besteht ein Denkmal-Ensemble-Schutz. Die untere Denkmalschutzbehörde ist eingeschaltet. 4. In dem Gebiet besteht Milieuschutz, wonach der Einbau von Aufzügen nicht zulässig ist. 5. die städtebauliche Beurteilung ist ausgesetzt, bis ein Ergebnis zu 3. vorliegt. |
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