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Auszug - Transparenz bei eingehenden Bauanträgen schaffen
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (E-DIE LINKE), den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eingehende Bauvoranfragen und Bauanträge in einer zusammenfassenden Übersicht in elektrischer Listenform ("Bauvorhabenliste"), nach Möglichkeit sortierbar, der BVV bzw. dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten in wöchentlichen Abständen zur Kenntnis zu geben.
Diese Bauvorhabenliste soll mindestens enthalten:
- Datum Bauvoranfrage bzw. Bauantrag - Bauherr - Bauvorhaben (zusammenfassende Nutzungsbeschreibung) - Grundstück / Strasse / Hausnummer - Investitionsvolumen - Stand des Verfahrens
Es besteht Konsens, dass die Versendung der Listen aus dem Bezirksamt in den Ausschuss über das BVV-Büro erfolgen soll. |
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