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Auszug - Vorstellung des neuen Sanierungsgebiets südliche Friedrichstadt -Perspektiven und Strategien- (BZBM)
BzBm Herr Dr. Schulz berichtet anhand der Senatsvorlage:
· Das Gebiet wird als einfaches Sanierungsgebiet ausgewiesen. D.h. insbesondere, dass keine Ausgleichbeträge gezahlt werden und keine Bodenverkehrskontrolle erfolgt. · Der Mitteleinsatz erfolgt als öffentliche Mittel im öffentlichen Raum (Bildungs- und technische Infrastruktur), nicht jedoch in den Bereichen (z.B. Bildung, Integration). Das Förderprogramm ist in dem Sanierungsgebiet ausgelegt als städtebaulicher Denkmalschutz. · Zur Verfügung gestellt werden 26,724 Mio € für 10 Jahre. D.h. durchschnittlich 2,6 Mio pro Jahr. · Das Maßnahmenkonzept beruht auf den Ergebnissen des Untersuchungsberichtes, der daraus Sanierungsziele formuliert und diese teilweise mit den Maßnahmen unterlegt. · Kritisch angemerkt wird die Diskrepanz zwischen Planung und konkreter Realisierung. Obwohl das Projekt „Leuchtturm“ als besonders herausragend bewertet wird (im Bezirk auf Rangplatz 1) werden nach der Senatsvorlage hierfür statt der veranschlagten 2,6 Mio € nur 1,6 Mio € ausgewiesen.
Auf Nachfrage:
· Nach bisherigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass das einfache Verfahren sich gegenüber dem klassischen Sanierungsverfahren nur in den §§ 152 – 155a BauBG, die keine Anwendung finden, unterscheidet. · Die Senatsvorlage wird dem Ausschuss zur Verfügung gestellt. |
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