Auszug - Sachstand Baumarkt HELLWEG (BzBm)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtplanung und Bauen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BzBm Herr Dr

BzBm Herr Dr. Schulz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat anhand der PR des Baustadtrates aus Tempelhof-Schöneberg (veröffentlich am 30. April in der Morgenpost) erstmalig davon erfahren, dass SenStadt in einer Stellungnahme Bedenken im Anzeigeverfahren (nach Art. 6 BauGB) formuliert hat.

Es besteht der Eindruck, dass mit der Reihen- und Zeitfolge der Informationen das ff. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg benachteiligt wurde.

 

 

Vorstellung ‚Baumarkt Hellweg’ durch Gäste (Hellweg; verschiedene beteiligte Büros):

 

·         Das Gelände erstreckt sich zwischen Yorckstr. und den S-Bahntrassen und liegt mit ca. 5% im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.
 

·         Ein zusätzlicher barierrefreier U-Bahneingang (U7) ist geplant.
 

·         Zufahrt erfolgt über die Yorckstr. mit einer Ampelanlage im Kreuzungsbereich Bautzener Str.; Ausbau erforderlich mit zusätzlicher Abbiegespur (Gewinnung/Aufweitung auf das Gelände ‚Hellweg’)
 

·         Eigene Zufahrt ausschließlich für LKW entlang der westlichen S-Bahntrasse durch Rechtsabbiegespur; Ausfahrt ebenfalls nur nach rechts.
 

·         Detailliert werden der Baukörper, dessen Gestaltung und das Gelände dargestellt. Integriert in das Projekt ist die Schaffung eines Sportplatzes auf dem Hallendach, der dem Bezirk zur Nutzung übertragen wird.
 

·         Detailliert werden die geplante Verkehrsführung und Ampelschaltung dargestellt.

 

 

Auf Nachfrage:

 

Zu den Bedenken der Senatsverwaltung zur Architektur zitiert BzBm Herr Dr. Schulz aus der Stellungnahme: „städtebauliche und stadtgestalterische Qualifizierung der Planung durch einen Wettbewerb ist dringend erforderlich. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist einzubeziehen.“, mit dem Hinweis, dass diese Forderung nicht vom  Art. 6 BauGB abgedeckt wird.

 

Ferner äußert BzBm Herr Dr. Schulz sein Unverständnis auch deshalb über die Stellungnahme, weil sie zu vielen Themen Bedenken formuliert, die schon längst in den zurückliegenden Gesprächen mit SenStadt und dem Stadtplanungsamt Tempelhof-Schöneberg einvernehmlich gelöst wurden.

 

Handout als Protokollanlage.

 
 

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