Erste:
Beschlussempfehlung
Ursprung: Ausschuss
IntMig
Betr.: Klauseln gegen
Rechtsextremismus in Gewerbemietverträgen
Das BA wird
beauftragt, im Rückgriff auf Vorschläge der mbr Klauseln gegen
rechtsextremistische Wirtschaftsunternehmen für Gewerbemietverträge zu
erstellen, diese auf seiner website zu veröffentlichen und den
Vermietern von Gewerbeflächen im Bezirk zur Nutzung zu empfehlen.
Darin verpflichtet
sich der Mieter, dass sein Sortiment keine rechtsextremen, rassistischen und
antisemitischen Inhalte haben wird.
Der Verkäufer
versichert, dass im Laden keine Produkte, Modemarken oder Accessoires
verkauft werden, die in der Öffentlichkeit mit einem Bezug zur rechtsextremen
Szene wahrgenommen werden.
Begründung:
Läden wie Thor
Steinar gelten als Türöffner für eine "Normalisierung" der
politischen Inhalte und kulturellen Symbole des Rechtsextremismus. Solche
Läden wollen die Bezirksverordneten keinesfalls dulden. Die Klauseln geben
ein klares politisches Signal, sie schrecken rechtsextreme Mieter ab und
erleichtern ggf. eine Mietvertragskündigung. Zudem sichern sie die
Bevölkerung vor Einschüchterungen durch die rechte Szene, die im Umfeld solcher
Läden zu beobachten sind.
Zweite:
Beschlussempfehlung
Ursprung: Ausschuss
IntMig
Betr.: Hinweis auf
Änderung der SPAN im Hinblick auf rechtsextremistische, rassistische und
antisemitische Verhaltensweisen an Sportvereine
Das BA wird beauftragt,
sich schriftlich an alle bezirklichen Sportvereine und -vereinigungen zu
wenden, um diese auf die Aufnahme eines Ergänzungspassus in die Berliner SPAN
hinzuweisen, wonach auf Berliner Sportanlagen rechtsextremistisches,
rassistisches und antisemitisches Verhalten nicht geduldet wird. Der Passus
lautet:
"NutzerInnen und
BesucherInnen der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von
rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem
Gedankengut verboten. Darunter fällt u.a. die Beleidigung von Personen
aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen
Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen
entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder
Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld
anzusiedeln ist, das Mitführen entsprechender Materialien und deren
Verbreitung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und
ggf. mit Hausverbot geahndet." (DS 16/1491 uns 16/1312 Abg.haus Berlin).
Dieser Passus soll an
prominenter Stelle auf die Website der bezirklichen Sportförderung gestellt
werden.
Die Sportvereine
sollen gebeten werden, im Falle, dass die Durchsetzung dieser Regel auf
Schwierigkeiten stößt, dem BA darüber Hinweise zu geben, damit dieses
geeignete Präventionsstrategien entwickeln und Projekte anregen kann.
Begründung:
Zwischenfälle und Erfahrungsberichte zeigen, dass an einzelnen Orten
des Sports rechtsextreme Akteure versuchen, Einfluss zu gewinnen.
|