Auszug - B-Plan 2-25 - Revaler Viereck Hier: Aufnahme eines weiteren Planungsziels  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen gemeinsam mit dem Sportausschuss
TOP: Ö 2
Gremien: Stadtplanung und Bauen, Sport Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 18.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/1154-1/III B-Plan 2-25 - Revaler Viereck Hier: Aufnahme eines weiteren Planungsziels
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteher
Verfasser:Pempel, JoachimBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
 
Wortprotokoll

Zu dieser DS lagen folgende Änderungsanträge vor (Änderungen in fetter Kursivschrift):

Zu dieser DS lagen folgende Änderungsanträge vor (Änderungen in fetter Kursivschrift):

 

1.      Von den Fraktionen B’90/Grüne und DIE LINKE:

 

„Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Aufstellungsbeschluss zum

B-Plan 2-25 als städtebauliche Zielstellung eine wohnungsnahe Grünfläche mit Freizeit-, Sport und Spielnutzung aufzunehmen.“

 

 

 

2.      Von der Fraktion der SPD:

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen wie die Realisierungschancen zur Verwirklichung der Anlage einer ‚Grünfläche mit Sport- und Freizeitangebot’ bei Aufnahme dieses Zieles in den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 2-25 als städtebauliche Zielstellung sind. Hierbei ist u.a. folgendes zu klären:

1.      Welcher Unterschied besteht, ob ein solches zusätzliches Aufnahmebegehren vor Verabschiedung der DS 1154/III von der BVV beschlossen wird oder nach der Verabschiedung der DS 1154/III.

2.      Die kosten für den Bau einer ‚Grünfläche mit Sport- und Freizeitangebot’ auf dem bezirkseigenen Grundstück

Modersohn-/Revaler Str. sind zu ermitteln und den Kosten für den Bau einer solchen Anlage zusätzlich zu der in der DS 1154/III bereits geforderten Grünfläche gegenüber zu stellen.

3.      Die Auswirkungen einer solchen zusätzlichen Aufnahme als Planungsziel in den Bebauungsplan für die übrige Ausweisung des Geltungsbereichs sind darzustellen.

4.      Es ist darzustellen, wer die Grundstückskosten für die zu erstellende Fläche trägt und somit der Bebauungsplan auch beschlossen werden kann.

5.      Wann mit der Eröffnung der ‚Grünfläche mit Sport- und Freizeitangebot’ zu rechnen wäre.

6.      Welche Auswirkungen die Aufnahme eines solchen Zieles auf die Sicherung der von der BVV gewollten Nutzer auf dem Gebiet hat.

 

Der BVV ist im April 2009 Bericht zu erstatten.

 

Nach eingehender Debatte wurde die Behandlung und Entscheidung der DS und der Änderungsanträge auf Antrag der Fraktion der CDU vertagt.

 

 

 
 

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