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Auszug - Werbeverbot für Tabakwaren und Alkohol auf städtischen Werbeflächen
BzStR
Herr Mildner-Spindler erläutert die Drucksache und hebt noch einmal hervor,
dass mit der Einbringung der Vorlage in den RdB um landesweite Unterstützung und
Regelung geworben wird. Auf Nachfrage erläutert er, dass die diesjährige
Veranstaltung „Biermeile“ bereits genehmigt ist und die Drucksache keine
direkte Anwendung mehr findet. Jedoch liegt seitens des Veranstalters eine
umfangreiche Selbstverpflichtung vor (wird dem Ausschuss nachgereicht). Sollte künftig die „Biermeile“ nicht mehr genehmigt werden, würden dem
Bezirk Sondernutzungsgebühren in Höhe von etwa 50 T Euro entgehen. Der
Ausschuss begrüßt die Drucksache einstimmig und empfiehlt der BVV bei einer
Neinstimme die Kenntnisnahme. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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