Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für unangekündigte Kontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen einzusetzen.
Begründung:
Um eine gute Versorgung für alle Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen, sollen unangemeldete Pflegeheimkontrollen erfolgen. Dies entspricht dem Vorgehen bei anderen wichtigen Bereichen des Verbraucherschutzes.
BVV 28.02.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für unangekündigte Kontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen einzusetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
SozBüDGes 21.06.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.06.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.