Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Grundstücke Blücherstr. 26/26a und 26 b zu beschließen. Ziele sind ein möglichst weitgehender Erhalt des denkmalwerten Ensembles der Bauten und des Gartens von Ernst May und Walter Rossow, ein behutsamer Umgang mit den Freiraumqualitäten und dem vorhandenen Baumbestand.
Das Bezirksamt führt dazu ein konkurrierendes Gutachterverfahren zur Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamt-Konzepts für beide Grundstücksteile durch. Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich dafür um eine finanzielle Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu bemühen, ohne dass das hiermit beauftragte Verfahren davon abhängen soll.
Das Bezirksamt kooperiert bei der Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts mit der Anwohnerinitiative „Kiezerhalt“ und der Initiative zum Erhalt des Ensembles des Heinrich-Plett-Hauses. Beide wirken in der Jury mit.
Für die Blücherstr. 26 soll als Voraussetzung für die Bauleitplanung und ggf. jeglicher weiteren Grundstücksgeschäfte mit den jeweiligen Vorhabenträgern ein Nutzungsprogramm zwischen Bezirksamt und Vorhabenträgern vertraglich vereinbart werden, das Flächen für Formen des Betreuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt (Bestandsnutzung und Neubau).
Begründung:
Die BVV Fhain-Kberg unterstützt eine städtebauliche Entwicklung auf dem Areal Blücherstr. 26 / Schleiermacher Straße. Die bisherigen Planungen dafür werden aber aus qualitativen Gründen abgelehnt. Sie sind keine akzeptable Lösung für den Umgang mit den Schutzgütern Denkmalwerte Bauten, Freiraum sowie den Baumbestand.
Für die Blücherstr. 26 soll als Voraussetzung für die Bauleitplanung und ggf. jegliches weiteres Grundstücksgeschäft des Landes Berlin mit den jeweiligen Vorhabenträgern ein Nutzungsprogramm zwischen Bezirksamt und diesen Vorhabenträgern vertraglich vereinbart werden, das Flächen für Formen des Betreuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt (Bestandsnutzung und Neubau).
BVV 11.10.2017
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (federführend)
StadtBW 17.01.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 24.01.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.