Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat aktiv für ein berlinweit einheitliches Konzept im Kampf gegen die wachsende Problematik der Obdachlosigkeit einzusetzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein möglichst langfristiges und verantwortungsbewusstes Konzept mit Komponenten aus Prävention, aufsuchender Sozialarbeit und Hilfsangeboten sowie ordnungsrechtlichen Maßnahmen entwickelt wird. Sollten sich hierbei zusätzliche Aktivitäten für die Bezirke ergeben, müssen diese mit den entsprechend notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Bei der Entwicklung des Konzepts sollten eine breite Beteiligung relevanter, auch zivilgesellschaftlicher Akteure gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang soll sich weiterhin dafür eingesetzt werden, dass berlinweit eine zuverlässige Registrierung von Aufenthaltsstatus und -Dauer sowie eine Identifizierung der betroffenen Personen erfolgt und ein Wohnungslosenregister erstellt wird, um für die Ausmaße und Entwicklungen endlich über eine solide Datenbasis zu verfügen, damit Gegenmaßnahmen und Hilfsangebote besser geplant und gezielter eingesetzt werden können.
Für die Zwischenzeit wird das Bezirksamt aufgefordert, seine bereits bestehenden Möglichkeiten mit einem ämterübergreifenden Ansatz (z.B. bestehend aus Gesundheitsamt, dem Amt für Soziales, dem Ordnungsamt sowie dem Straßen- und Grünflächenamt) im bezirklichen Rahmen zu überprüfen und im Sinne des ersten Absatzes anzuwenden.
Der BVV ist bis Dezember 2017 zu berichten.
Begründung:
Die in den letzten Jahren rapide zunehmende Problematik der Obdachlosigkeit ist ein Problem, welches von der Politik nicht länger ignoriert werden kann. Es geht um gesundheitliche und hygienische Aspekte, um Lebens- und Erholungsqualität in den Grünanlagen, um Sauberkeit und Sicherheit für alle Bürger, also inklusive der Betroffenen Personen. Das schiere Ausmaß als auch die große Heterogenität der einzelnen betroffenen Gruppen und die Notwendigkeit menschenwürdig mit ihnen umzugehen, erfordern ein durchdachtes und berlinweit einheitliches Konzept. Einzelne und populistische Maßnahmen führen nicht zu einer dauerhaften Lösung, erhöhen die Ausgrenzung der Betroffenen und führen zu einer Verlagerung von einem Bezirk in den nächsten. Es würde hiermit vielmehr der Anreiz für einen ordnungsrechtlichen Überbietungswettbewerb zwischen den Bezirken geschaffen. Weiterhin sind rein ordnungsrechtliche Maßnahmen nie langfristig und nachhaltig. Sowohl die Berücksichtigung der jeweils individuellen Verfasstheit der Obdachlosen als auch ihr jeweiliger rechtlicher Status (Bsp. Deutsche Staatsbürger, EU-Ausländer oder Ausländer) machen die Komplexität der Problemlage deutlich. Die seit kurzem vom Berliner Senat eingerichtete Task-Force ist ein erster Schritt, der jedoch bei weitem noch nicht ausreicht. Daher ist auch der Beschluss vom Rat der Bürgermeister für eine regelmäßige gesamtstädtische Strategiekonferenz mit Federführung bei der Senatssozialverwaltung sehr zu begrüßen. Der geschätzte hohe Anteil an EU-Ausländern macht zudem deutlich, dass diese Thematik zusätzlich auch auf die Bundes-, bzw. die europäische Ebene gehört.
BVV 08.11.2017
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
- Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
- Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (federführend)
WiOEB 14.11.2017
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat aktiv für ein berlinweit einheitliches Konzept im Kampf gegen die wachsende Problematik der Obdachlosigkeit einzusetzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein möglichst langfristiges und verantwortungsbewusstes Konzept mit Komponenten aus Prävention, aufsuchender Sozialarbeit und Hilfsangeboten sowie ordnungsrechtlichen Maßnahmen entwickelt wird. Sollten sich hierbei zusätzliche Aktivitäten für die Bezirke ergeben, müssen diese mit den entsprechend notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Bei der Entwicklung des Konzepts sollten eine breite Beteiligung relevanter, auch zivilgesellschaftlicher Akteure gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang soll sich weiterhin dafür eingesetzt werden, dass berlinweit eine zuverlässige Registrierung von Aufenthaltsstatus und -Dauer sowie eine Identifizierung der betroffenen Personen erfolgt und ein Wohnungslosenregister erstellt wird, um für die Ausmaße und Entwicklungen endlich über eine solide Datenbasis zu verfügen, damit Gegenmaßnahmen und Hilfsangebote besser geplant und gezielter eingesetzt werden können.
Für die Zwischenzeit wird das Bezirksamt aufgefordert, seine bereits bestehenden Möglichkeiten mit einem ämterübergreifenden Ansatz (z.B. bestehend aus Gesundheitsamt, dem Amt für Soziales, dem Ordnungsamt sowie dem Straßen- und Grünflächenamt) im bezirklichen Rahmen zu überprüfen und im Sinne des ersten Absatzes anzuwenden.
Der BVV ist bis Dezember 2017 zu berichten.
SozBÜDGes 07.12.2017
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Senat dabei zu unterstützen, ein berlinweit einheitliches Konzept im Kampf gegen die wachsende Problematik der Obdachlosigkeit umzusetzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein möglichst langfristiges und verantwortungsbewusstes Konzept mit Komponenten aus Prävention, aufsuchender Sozialarbeit und Hilfsangeboten sowie ordnungsrechtlichen Maßnahmen entwickelt wird. Sollten sich hierbei zusätzliche Aktivitäten für die Bezirke ergeben, müssen diese mit den entsprechend notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Bei der Entwicklung des Konzepts sollten eine breite Beteiligung relevanter, auch zivilgesellschaftlicher Akteure gewährleistet werden.
Der BVV ist bis März 2018 zu berichten.
BVV 13.12.2017
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Senat dabei zu unterstützen, ein berlinweit einheitliches Konzept im Kampf gegen die wachsende Problematik der Obdachlosigkeit umzusetzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein möglichst langfristiges und verantwortungsbewusstes Konzept mit Komponenten aus Prävention, aufsuchender Sozialarbeit und Hilfsangeboten sowie ordnungsrechtlichen Maßnahmen entwickelt wird. Sollten sich hierbei zusätzliche Aktivitäten für die Bezirke ergeben, müssen diese mit den entsprechend notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Bei der Entwicklung des Konzepts sollten eine breite Beteiligung relevanter, auch zivilgesellschaftlicher Akteure gewährleistet werden.
Der BVV ist bis März 2018 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 21.03.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
- Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
SozBüDGes 24.05.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.