Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW)
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Datum: Mi, 21.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Asisi-Mauerpanorama      
Ö 2.1  
Vorstellung Asisi-Mauerpanorama an der East Side Galery      
Ö 2.2  
Sicherung der noch unbebauten Flächen an der East Side Gallery  
Enthält Anlagen
DS/0258/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die Initiative zu ergreifen und die notwendigen Schritte zur Sicherung und zum „durchgehenden Erhalt der Mauerreste und der Grünfläche im Bereich der East Side Gallery“ einzuleiten:

 

  1. Sich mit den zuständigen Senatsverwaltungen SenFin, SenStadt und SenKult ins Vernehmen zu setzen, wie die entsprechende Passage des Koalitionsvertrages: „Die Koalition setzt sich für den Erhalt der Mauerreste und der Grünfläche im Bereich der East Side Gallery, sowie für Verhandlungen mit den Investor*innen über Ausgleichsgrundstücke ein. Die Kunstwerke sollen auch zukünftig gepfegt, regelmäßig restauriert und die Informationen vor Ort erweitert werden“ (S.38) zur Sicherung der East Side Gallery konkret angegangen werden sollen.

 

  1. Verhandlungen mit Anton Mekel, dem Eigentümer der noch für eine Bebauung vorgesehenen Fläche hinter der East Side Gallery, auf der das Bauprojekt „Waterfont Living“ entstehen soll, über den Verzicht auf die Umsetzung des Bauprojekts und die entsprechende Entschädigung durch Ausgleichsgrundstücke oder Entschädigungszahlungen aufzunehmen, das Grundstück so als Grünfläche zu sichern und damit den Schutz des Denkmals East Side Gallery umzusetzen. Dies soll in Absprache mit den zuständigen Senatsverwaltungen geschehen, die für die Bereitstellung eines Ersatzgrundstückes oder einer Entschädigungszahlung zuständig sind. Die Verhandlungen müssen vor Erstellung und Beschluss des Haushalts für 2018/19 begonnen und möglichst soweit abgeschlossen sein, damit die notwendigen Haushaltsmittel zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zieles eingestellt werden können. Der BVV ist bis Juli 2017 zu berichten.

 

  1. Sollte es keine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer der Flächen geben, zu überprüfen, ob eine Änderung des Bebauungsplans V-74 oder ein Aufstellungsbeschluss zur Sicherung und Ausweisung der zur Bebauung vorgesehenen Flächen als Grünfläche rechtlich möglich ist und falls ja, diese dann in Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen unverzüglich einzuleiten. Falls nein: gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen alternative Möglichkeiten zur Verhinderung einer weiteren Bebauung im Bereich der East Side Gallery zu entwickeln und umzusetzen.

 

 

Begründung:

 

Schon in ihrer Sitzung vom 20.3.1013 hatte die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen (DS/0649/IV):

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen eine Übernahme der nicht im Besitz des Bezirks befindlichen Grundstücke an der East Side Gallery (Geltungsbereich B-Plan V-74) durch Grundstückstausch oder finanzielle Entschädigung möglich wäre. Es ist erklärtes Ziel der übergroßen Mehrheit der Mitglieder der BVV Friedrichshain- Kreuzberg, eine Bebauung zu verhindern und die Flächen als öffentliche Grünanlage auszuweisen (siehe Beschluss DS/0345/IV vom 26.09.2012 und Aufstellungsbeschluss B-Plan V-74-1 vom 30.10.2012).“

 

In der VzK des Bezirksamts heißt es dann: „Für die Bebauung Mühlenstraße 60 lag zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses V-74-1 eine gültige Baugenehmigung vor, für das Grundstück Mühlenstraße 61-63 ein positiver Vorbescheidsantrag. Insofern hätten neben dem Grundstückserwerb auch das jeweilige Baurecht entschädigt werden müssen. Der Senat hatte es abgelehnt, die Finanzierung für den Erwerb der Grundstücke zu übernehmen. Dem Bezirk standen keine finanziellen Mittel dafür zur Verfügung.“

 

Diese Voraussetzungen haben sich nun geändert. Auf Seite 38 des Koalitionsvertrages, der die Grundlage des Regierens des neuen Senats ist, heißt es:

 

Die Koalition setzt sich für den Erhalt der Mauerreste und der Grünfche im Bereich der East Side Gallery, sowie für Verhandlungen mit den Investor*innen über Ausgleichsgrundstücke ein. Die Kunstwerke sollen auch zukünftig gepfegt, regelmäßig restauriert und die Informationen vor Ort erweitert werden.“

 

Damit wäre es mit Unterstützung des Landes Berlin nun möglich, den erklärten Willen der BVV zu erneuern und auch umzusetzen. In der von BVV beschlossenen Resolution  DS/0635/IV heißt es:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich, wie das Bezirksamt, schon länger dafür ein, dass der ehemalige Todesstreifen hinter der East Side Gallery nicht bebaut wird. Wir wollen auf den 150 Metern weder ein Hochhaus noch einen 120 Meter langen Gebäuderiegel. Diese Bebauung auf dem schmalen Grünstreifen zwischen East Side Gallery und Spreeufer würde die historische Hinterlandmauer mit der East Side Gallery im Angesicht dieser Betongebirge nur noch als Vorgartenmauer erscheinen lassen. Diese Art der Bebauung widerspricht darüber hinaus dem erfolgreichen Bürgerentscheid von 2008 und würde die beiden Parks am Spreeufer trennen, die in den letzten Jahren realisiert werden konnten. Deswegen haben wir schon im vergangenen Herbst beschlossen, dass dort statt der Baufläche eine durchgehende öffentliche Grünfläche entstehen soll. Denn nur so können wir auch den Erhalt der East Side Gallery garantieren.“

 

Die Initiative hierzu sollte dann auch vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ausgehen, der verantwortlich ist für Erhalt und Pflege des Denkmals East Side Gallery.

 

Das Hochhaus ist nun leider nicht mehr zu verhindern. Doch noch schwerwiegender als dieses wäre die Entwertung des Denkmals East Side Gallery durch den Bau des 120 Meter langen  massiven Gebäuderiegels „Waterfront Living“, der das Gesamtensemble, dass den Charakter der East Side Gallery ausmacht, endgültig zerstören würde. Hier besteht unter der neuen Koalition nun die Möglichkeit, eine solche, wenn einmal umgesetzt, unwiderrufliche Zerstörung des Denkmals mit Unterstützung des Senats zu verhindern.

 

Diese gilt es nun konkret einzufordern.

 

 

BVV 10.05.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Kultur und Bildung,

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (federführend)

 

 

StadtBW 21.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die Initiative zu ergreifen und die notwendigen Schritte zur Sicherung und zum „durchgehenden Erhalt der Mauerreste und der Grünfläche im Bereich der East Side Gallery“ einzuleiten:

 

  1. Sich mit den zuständigen Senatsverwaltungen SenFin, SenStadt und SenKult ins Vernehmen zu setzen, wie die entsprechende Passage des Koalitionsvertrages: „Die Koalition setzt sich für den Erhalt der Mauerreste und der Grünfläche im Bereich der East Side Gallery, sowie für Verhandlungen mit den Investor*innen über Ausgleichsgrundstücke ein. Die Kunstwerke sollen auch zukünftig gepfegt, regelmäßig restauriert und die Informationen vor Ort erweitert werden“ (S.38) zur Sicherung der East Side Gallery konkret angegangen werden sollen.

 

  1. Verhandlungen mit Anton Mekel, dem Eigentümer der noch für eine Bebauung vorgesehenen Fläche hinter der East Side Gallery, auf der das Bauprojekt „Waterfont Living“ entstehen soll, über den Verzicht auf die Umsetzung des Bauprojekts und die entsprechende Entschädigung durch Ausgleichsgrundstücke oder Entschädigungszahlungen aufzunehmen, das Grundstück so als Grünfläche zu sichern und damit den Schutz des Denkmals East Side Gallery umzusetzen. Dies soll in Absprache mit den zuständigen Senatsverwaltungen geschehen, die für die Bereitstellung eines Ersatzgrundstückes oder einer Entschädigungszahlung zuständig sind. Die Verhandlungen müssen vor Erstellung und Beschluss des Haushalts für 2018/19 begonnen und möglichst soweit abgeschlossen sein, damit die notwendigen Haushaltsmittel zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zieles eingestellt werden können. Der BVV ist bis Juli 2017 zu berichten.

 

  1. Sollte es keine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer der Flächen geben, zu überprüfen, ob eine Änderung des Bebauungsplans V-74 oder ein Aufstellungsbeschluss zur Sicherung und Ausweisung der zur Bebauung vorgesehenen Flächen als Grünfläche rechtlich möglich ist und falls ja, diese dann in Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen unverzüglich einzuleiten. Falls nein: gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen alternative Möglichkeiten zur Verhinderung einer weiteren Bebauung im Bereich der East Side Gallery zu entwickeln und umzusetzen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung im September 2017 zu berichten.

 

 

BVV 12.07.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die Initiative zu ergreifen und die notwendigen Schritte zur Sicherung und zum „durchgehenden Erhalt der Mauerreste und der Grünfläche im Bereich der East Side Gallery“ einzuleiten:

 

  1. Sich mit den zuständigen Senatsverwaltungen SenFin, SenStadt und SenKult ins Vernehmen zu setzen, wie die entsprechende Passage des Koalitionsvertrages: „Die Koalition setzt sich für den Erhalt der Mauerreste und der Grünfläche im Bereich der East Side Gallery, sowie für Verhandlungen mit den Investor*innen über Ausgleichsgrundstücke ein. Die Kunstwerke sollen auch zukünftig gepfegt, regelmäßig restauriert und die Informationen vor Ort erweitert werden“ (S.38) zur Sicherung der East Side Gallery konkret angegangen werden sollen.

 

  1. Verhandlungen mit Anton Mekel, dem Eigentümer der noch für eine Bebauung vorgesehenen Fläche hinter der East Side Gallery, auf der das Bauprojekt „Waterfont Living“ entstehen soll, über den Verzicht auf die Umsetzung des Bauprojekts und die entsprechende Entschädigung durch Ausgleichsgrundstücke oder Entschädigungszahlungen aufzunehmen, das Grundstück so als Grünfläche zu sichern und damit den Schutz des Denkmals East Side Gallery umzusetzen. Dies soll in Absprache mit den zuständigen Senatsverwaltungen geschehen, die für die Bereitstellung eines Ersatzgrundstückes oder einer Entschädigungszahlung zuständig sind. Die Verhandlungen müssen vor Erstellung und Beschluss des Haushalts für 2018/19 begonnen und möglichst soweit abgeschlossen sein, damit die notwendigen Haushaltsmittel zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zieles eingestellt werden können. Der BVV ist bis Juli 2017 zu berichten.

 

  1. Sollte es keine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer der Flächen geben, zu überprüfen, ob eine Änderung des Bebauungsplans V-74 oder ein Aufstellungsbeschluss zur Sicherung und Ausweisung der zur Bebauung vorgesehenen Flächen als Grünfläche rechtlich möglich ist und falls ja, diese dann in Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen unverzüglich einzuleiten. Falls nein: gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen alternative Möglichkeiten zur Verhinderung einer weiteren Bebauung im Bereich der East Side Gallery zu entwickeln und umzusetzen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung im September 2017 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    10.05.2017 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.28 - überwiesen
   
   
    21.06.2017 - Ausschuss für Kultur und Bildung
    Ö 2.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    21.06.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 2.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    12.07.2017 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 2.3  
Entwicklung eines umfassenden Konzepts für die East Side Gallery  
Enthält Anlagen
DS/0312/V  
Ö 3  
Nachverdichtung und Freiflächenerhalt auf dem Ohlauer Campus vereinbaren  
Enthält Anlagen
DS/0327/V  
Ö 4  
Bürgerbeteiligungsmittel (Anträge 01/17 und 02/17)      
Ö 5  
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0250/V  
Ö 6  
Friedhof macht Schule  
Enthält Anlagen
DS/0318/V  
Ö 7  
Jährlicher Wohnungsneubaubericht für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0321/V  
Ö 8     Bauanträge - offen      
Ö 9     Bauanträge - Listen vom 06.06., 12.06. und 19.06.2017 -      
Ö 10     optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 11  
Milieuschutz - Standorte Verkaufsobjekte      
Ö 12  
Städtebaulicher Denkmalschutz, Programmjahr 2018      
Ö 13  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 14  
Verschiedenes      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: