Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 14.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:41 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3     Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolutionen      
Ö 5.1     Wer die Polizei angreift, greift uns alle an!  
Enthält Anlagen
DS/0320/V  
Ö 5.2     Keine Gewalt in der Rigaer Straße  
DS/0338-01/V  
Ö 5.2.1     Keine Gewalt in der Rigaer Straße  
DS/0338/V  
Ö 6     Einwohner*innenanfragen      
Ö 6.1     EA016 - Einwohnerinnenfragen zu verschiedenen Themen  
DS/0335/V  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1     Proteste gegen die "Diktatur des Ordnungsamts" in der Mainzer Straße  
DS/0342/V  
Ö 7.2     Einstufung der Weltfriedensglocke im Volkspark Friedrichshain als Baudenkmal  
DS/0340/V  
Ö 7.3     Runder Tisch Rigaer Straße  
DS/0344/V  
Ö 7.4     Hepatitis-Fälle im Flüchtlingsheim in der Stresemannstraße  
DS/0339/V  
Ö 7.5     Kein Geld für die behindertengerechte Stadt?  
DS/0360/V  
Ö 7.6     Behindertenparkplätze sind für Menschen mit Behinderung! Die Situation in der Kohlfurther Str. 10 verbessern!  
DS/0347/V  
Ö 7.7     Was unternimmt das Bezirksamt gegen eine Wuchermiete von 63 Euro pro Quadratmeter? Und: Was macht eigentlich das Wohnungsamt?  
DS/0345/V  
Ö 7.8     Technische Havarie Pumpwerk Kreuzberg Paul-Lincke-Ufer 19?  
DS/0341/V  
Ö 7.9     Chaos beim Anlieferverkehr der Supermärkte in der Bergmannstraße 5-7  
DS/0349/V  
Ö 7.10     Sachstand Otto-Suhr-Siedlung  
DS/0346/V  
Ö 7.11     Fördermittel für außerschulische Lernorte (Jugendverkehrsschulen im Bezirk)  
DS/0343/V  
Ö 7.12     Auslaufen der Sondernutzungsgenehmigungen für Gewerbetreibende in der Mainzer Straße  
DS/0348/V  
    VORLAGE
   

Ende Juni laufen für einige Gewerbetreibende in der Mainzer Straße im Stadtteil Friedrichshain die Sondernutzungsgenehmigungen für die Gehwege aus. Aus dem 2012 eingeführten Sondernutzungskonzept resultiert eine Mindestbreite von 1,5m Durchgangsbreite, die das Aufstellen von Tischen, Stühlen und sonstigem Inventar auf dem sehr schmalen Fußweg verhindert.

 

Daher frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Welche Auswirkungen hätte eine partielle Abweichung von dieser vom damaligen Bezirksamt gemeinsam beschlossenen Änderung des Sondernutzungskonzeptes?
     
  2. Welche Möglichkeiten der Abweichungen sieht das Bezirksamt?
     
  3. Aus welchen Gründen wurde damals das Konzept eingeführt und wie kam es zu der Festlegung auf die 1,5m?
     

Nachfragen:
 

  1. Sieht das Konzept Ausnahmeregelungen für den Fall von Straßen mit nur einem geringfügigen Ausmaß an Sondernutzungen vor?
     
  2. Wie viele Klagen mit welchem Ausgang von Seiten der Gewerbetreibenden hat es seit Inkrafttreten des Konzeptes gegen Entscheidungen des Ordnungsamtes gegeben?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

Ende Juni laufen für einige Gewerbetreibende in der Mainzer Straße im Stadtteil Friedrichshain die Sondernutzungsgenehmigungen für die Gehwege aus. Aus dem 2012 eingeführten Sondernutzungskonzept resultiert eine Mindestbreite von 1,5m Durchgangsbreite, die das Aufstellen von Tischen, Stühlen und sonstigem Inventar auf dem sehr schmalen Fußweg verhindert.

 

Daher frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Welche Auswirkungen hätte eine partielle Abweichung von dieser vom damaligen Bezirksamt gemeinsam beschlossenen Änderung des Sondernutzungskonzeptes?

 

Dieses einheitliche Konzept hat eine Selbstbindung der Verwaltung zur Folge und zieht eine Gleichbehandlung aller Anträge auf Sondernutzung nach sich. Mit der ausnahmslosen Anwendung der Prüfkriterien wird jeder Antragstellerin/jedem Antragsteller eine einheitliche und gleiche Prüfung und Bescheidung der Anträge gewährleistet. Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben sich in allen angestrengten Klageverfahren zum Themenkreis Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes mit dem Sondernutzungskonzept ausführlich auseinandergesetzt, seine Korrektheit bestätigt und verbunden mit seiner Existenz eine ausnahmslose Anwendung gefordert.

 

 

  1. Welche Möglichkeiten der Abweichungen sieht das Bezirksamt?

 

Die Gerichte bestehen regelmäßig auf einem einheitlichen Umgang mit den Sondernutzungsbegehren unter dem Aspekt der gleichmäßigen Verwaltungspraxis mit Blick auf Art. 3 des Grundgesetzes. Ausnahmen (insbesondere politisch motivierte) können zum Zusammenbruch des gesamten behördlichen Entscheidungskonzepts führen. Das Verwaltungsgericht nimmt es nach den Erfahrungen der Straßenverkehrsbehörde hier sehr genau.

Aber nicht nur die Gerichte reagieren sehr empfindlich auf eine ungleiche Behandlung von Antragstellern. Die Gewerbetreibenden selbst registrieren sehr genau, wenn bei ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern von Entscheidungsgrundsätzen abgewichen werden würde.

Insoweit ist eine Abweichung in jedem Fall zu vermeiden.

 

 

  1. Aus welchen Gründen wurde damals das Konzept eingeführt und wie kam es zu der Festlegung auf die 1,5m?

 

Eine Bestandsaufnahme der Straßenverkehrsbehörde ergab, dass eine größere Anzahl von problematischen Erlaubnissen existierte. Unter Beachtung von Sicherheitsaspekten (sicheres Passieren von Fußngerinnen und Fußngern, Erleichterung der Querung von Straßen) und stadtplanerischen sowie allgemeinen Ordnungsprinzipien (Beachtung der sinnvollen, baulichen Gliederung der Gehwege in Laufflächen und Ober- sowie Unterstreifen) hatte eine sachgerechte Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten für Gewerbetreibende zu erfolgen. Insbesondere sollten Konflikte zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern bzw. Fußngerinnen und Fußngern und Gewerbetreibenden vermieden werden. Aber auch die Interessen der Gewerbetreibenden sollten nicht unberücksichtigt bleiben, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Nutzung von Straßenland durch Gewerbetreibende rechtlich lediglich eine Gewährung von Chancen bedeutet, nicht jedoch prinzipiell Gegenstand von Rechtsansprüchen sein kann.

Hinsichtlich der zu sichernden Freifläche der Laufbahn war zu berücksichtigen, dass sich entgegenkommende Fußngerinnen und Fußnger, Personen mit Kinderwagen oder bewegungseingeschränkte Menschen behinderungsfrei passieren können. Das festgelegte Maß von 1,50 m bildet dabei das Mindestmaß.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Sieht das Konzept Ausnahmeregelungen für den Fall von Straßen mit nur einem geringfügigen Ausmaß an Sondernutzungen vor?

 

Derartige Regelungen kann ein Sondernutzungskonzept nicht vorsehen, da jede Straße einem stetigen Wandel unterliegt. Straßen, die heute noch eine niedrige Anzahl von Gewerbebetrieben verzeichnen, können bereits in kurzer Zeit von Gastronomiebetrieben geprägt sein. In diesem Bezirk gibt es ausreichend Beispiele dafür.

 

 

  1. Wie viele Klagen mit welchem Ausgang von Seiten der Gewerbetreibenden hat es seit Inkrafttreten des Konzeptes gegen Entscheidungen des Ordnungsamtes gegeben?

 

Seit Bestehen des Sondernutzungskonzeptes wurde gegen 9 ablehnende Widerspruchsbescheide Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. In allen 9 Klageverfahren wurden die auf dem Sondernutzungskonzept basierenden Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde durch das Verwaltungsgericht bestätigt. In den gerichtlichen Entscheidungen wurde das Konzept ausdrücklich als geeignetes Instrument für ein einheitliches und willkürfreies Verwaltungshandeln gewürdigt. In den 2 sich anschließenden Berufungsverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidungen der Vorinstanz in vollen Umfang bestätigt und dabei im Besonderen das im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geltende Sondernutzungskonzept anerkannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andy Hehmke

 

Ö 7.13     MyFest  
DS/0351/V  
Ö 7.14     Edelstahl statt Kacheln? Umbau der Schwimmbecken im Prinzenbad  
DS/0353/V  
Ö 7.15     Jugendfreizeitschiff „Freibeuter“ – a never ending story II?  
DS/0350/V  
Ö 7.16     „Kneipenstopp“ nur ein Flop? Möglichkeiten der Anwendung des §15 Baunutzungsverordnung (BauNVO)  
DS/0352/V  
Ö 7.17     Umgehung von Mietpreisbremse und Zweckentfremdung durch Vermietung von Teilflächen als Gewerbe  
DS/0354/V  
Ö 7.18     Wo bleibt das Gesamtkonzept?  
DS/0355/V  
Ö 7.19     DS/0073/V – Erweiterung des Sanierungsgebiets Rathaus - Block  
DS/0356/V  
Ö 7.20     Mietshaus in der Eisenbahnstraße 46/ Muskauerstraße 48  
DS/0357/V  
Ö 7.21     Brunnen im Bezirk  
DS/0358/V  
Ö 7.22     Konzept zur Gehwegnutzung durch Gastronomiebetriebe  
DS/0359/V  
Ö 7.23     Sachstand zur Haushaltssperre  
DS/0361/V  
Ö 7.24     Sondernutzungsrecht Außengastronomie in der Mainzer Straße - Xhainer Lebensgefühl in Gefahr  
DS/0362/V  
Ö 7.25     Wann kommt der Aktivierungsbeauftragte?  
DS/0363/V  
Ö 7.26     Mehr Personal für die Bezirke  
DS/0364/V  
Ö 7.27     Verschönerung von Baumscheiben in Xhain  
DS/0365/V  
Ö 7.28     Kopfsteinpflaster in Xhain – Und zu Hause ist die Sahne Butter  
DS/0366/V  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1     Freiheit für die Mainzer Straße - Sondernutzungsrecht verlängern!  
DS/0336/V  
Ö 8.2     Pestizidfreier Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0313/V  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1     Benennung des Vorplatzes des Rathauses Kreuzberg nach Anne Klein
Enthält Anlagen
DS/0066/V  
Ö 9.2     Umsetzung des E-Government-Gesetzes: Koordinierungsfunktion einfordern und Digitalisierungsmanager*innen einstellen  
Enthält Anlagen
DS/0188/V  
Ö 9.3     Spenden- und Sponsoringbericht 2016  
Enthält Anlagen
DS/0247/V  
Ö 9.4     Einführung eines Modellprojektes "Veganes Schulessen"  
Enthält Anlagen
DS/0251-01/V  
Ö 9.5     Planungsalternativen für die Blücherstr. 26  
DS/0328/V  
Ö 10     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 10.1     Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-45 VE für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0309/V  
Ö 11     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 11.1     Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden, modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen  
Enthält Anlagen
DS/0042/V  
Ö 11.2     Marheinekemarkthallenvorplatz der Demokratie öffnen
Enthält Anlagen
DS/0074/V  
Ö 11.3     Gefährliche Situationen für Fahrgäste und Radfahrende an Bushaltestellen vermeiden!
Enthält Anlagen
DS/0080/V  
Ö 11.4     Grünberger Straße 43-45 – Halteverbot zeitlich einschränken  
Enthält Anlagen
DS/0126/V  
Ö 11.5     Mehr Sicherheit für Fußgänger in der Landsberger Allee  
Enthält Anlagen
DS/0127/V  
Ö 11.6     Faire Fußbälle für Sportvereine, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0130/V  
Ö 11.7     Sichtbehinderung im Straßenverkehr durch eine Werbetafel an der Warschauer Straße  
Enthält Anlagen
DS/0135/V  
Ö 11.8     Baum- und Grünflächenerhalt in der Schleiermacherstraße/Blücherstraße  
Enthält Anlagen
DS/0177/V  
Ö 11.9     Aufbruch durch Bildungskonferenzen an den Friedrichshain-Kreuzberger Schulen  
DS/0180-01/V  
Ö 11.10     Fördermittel für die energetische Sanierung der kleinen Zille Schule durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE Umweltprogramm)
Enthält Anlagen
DS/0182/V  
Ö 11.11     Frauenschwimmen im Spreewaldbad  
Enthält Anlagen
DS/0183/V  
Ö 11.12     Mehr interkulturelles Personal für das Standesamt
Enthält Anlagen
DS/0184/V  
Ö 11.13     Bibliotheksgesetz für das Land Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0253/V  
Ö 11.14     Fußgängerüberwege und Radstreifen sind keine Parkzonen
Enthält Anlagen
DS/0259/V  
Ö 11.15     Testphase Begegnungszone Bergmannstr. umfassend koordiniert durchführen  
Enthält Anlagen
DS/0260/V  
Ö 11.16     Durchführung einer Testphase mit reversiblen Maßnahmen und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung einer Begegnungszone in der Bergmannstraße zwischen Am Tempelhofer Berg und Zossener Str.  
Enthält Anlagen
DS/0301/V  
Ö 11.17     Dolmetscher in Willkommensklassen  
Enthält Anlagen
DS/0303/V  
Ö 11.18     Ausbildungsplanung 2017 für das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0304/V  
Ö 11.19     Bebauungsplan 2-32 für die Grundstücke Andreasstr. 76 bis 78 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans  
Enthält Anlagen
DS/0305/V  
Ö 11.20     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Luisenstadt" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0306/V  
Ö 11.21     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Graefestraße" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0307/V  
Ö 11.22     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Bergmannstraße-Nord" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0308/V  
Ö 11.23     Endlich faire Parkgebühren in Xhain!  
Enthält Anlagen
DS/0310/V  
Ö 11.24     Fußgänger*innenzone in der Zossener Straße  
Enthält Anlagen
DS/0311/V  
Ö 11.25     Entwicklung eines umfassenden Konzepts für die East Side Gallery  
Enthält Anlagen
DS/0312/V  
Ö 11.26     Parkanlagen sind keine öffentlichen Bedürfnisanstalten!  
Enthält Anlagen
DS/0314/V  
Ö 11.27     Schul- und Vereinsschwimmen sichern! Neue Schwimmflächen für den Bezirk.  
Enthält Anlagen
DS/0315/V  
Ö 11.28     Schutz des Rosengartens  
Enthält Anlagen
DS/0316/V  
Ö 11.29     Umgehende Wiedereröffnung des Spiel- und Sportplatzes Oranienstraße 96, 10969 Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0317/V  
Ö 11.30     Friedhof macht Schule  
Enthält Anlagen
DS/0318/V  
Ö 11.31     Mehr Platz für Grundschüler – Die Olof-Palme-Schule nutzen  
Enthält Anlagen
DS/0319/V  
Ö 11.32     Jährlicher Wohnungsneubaubericht für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0321/V  
Ö 11.33     Fahrradbügel vor Hausburgschule  
Enthält Anlagen
DS/0322/V  
Ö 11.34     Eylauer Straße: Von unechter zu echter Einbahnstraße und Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung  
Enthält Anlagen
DS/0323/V  
Ö 11.35     Kinderschutz: Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Samariterkiez  
Enthält Anlagen
DS/0324/V  
Ö 11.36     Baumscheiben  
Enthält Anlagen
DS/0325/V  
Ö 11.37     Stolpersteinverlegung im Bezirk publik machen  
Enthält Anlagen
DS/0326/V  
Ö 11.38     Nachverdichtung und Freiflächenerhalt auf dem Ohlauer Campus vereinbaren  
Enthält Anlagen
DS/0327/V  
Ö 11.39     Die Benennung, der im Ortsteil Kreuzberg der Möckernkiez eG gehörenden Privatstraße zwischen Möckernstraße und Yorckstraße in „Möckernkiez“ - Lageplan, siehe Anlage -  
Enthält Anlagen
DS/0329/V  
Ö 11.40     Die Benennung, der im Ortsteil Friedrichshain der Bauwert Boxhagener Straße GmbH gehörenden privaten Platzfläche zwischen der Boxhagener Straße 79-82, der Holteistraße 14-18 und der Weserstraße 34, 37-43 A (ehemaliges Freudenbergareal) in „Siegfried-Hirschmann-Park“ - Lageplan, siehe Anlage -  
Enthält Anlagen
DS/0330/V  
Ö 11.41     Fortschreibung der Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepte (ISEKs) für die Fördergebiete Städtebaulicher Denkmalschutz Urbanstraße und Luisenstadt  
Enthält Anlagen
DS/0331/V  
Ö 11.42     Bebauungsplanentwurf VI-46-1 für die Grundstücke Hallesches Ufer 60, Hallesche Straße 24 sowie den westlich daran angrenzenden Spiel- und Bolzplatz (Flurstück 3250)im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  
Enthält Anlagen
DS/0332/V  
Ö 11.43     Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet “Südliche Friedrichstadt” im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie „Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung im Erhaltungsgebiet Südliche Friedrichstadt nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg“  
Enthält Anlagen
DS/0333/V  
Ö 11.44     Verbesserung der Personalsituation an den Berliner Musikschulen - Umsetzung des 20%-Ziels von festangestellten Musikschullehrer*innen nur mit den Bezirken und nicht gegen sie.  
DS/0334/V  
Ö 11.45     Mietpreisbremse endlich wirksam machen  
DS/0337/V  
Ö 11.46     Memorandum of Understanding  
DS/0369/V  
Ö 11.47     Sicherung der Kreuzung Mehringdamm Ecke Blücherstraße  
DS/0370/V  
Ö 11.48     Ampelschaltung an der Yorckstraße Ecke Katzbachstraße  
DS/0371/V  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: