Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 14.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:41 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3     Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolutionen      
Ö 5.1     Wer die Polizei angreift, greift uns alle an!  
Enthält Anlagen
DS/0320/V  
Ö 5.2     Keine Gewalt in der Rigaer Straße  
DS/0338-01/V  
Ö 5.2.1     Keine Gewalt in der Rigaer Straße  
DS/0338/V  
Ö 6     Einwohner*innenanfragen      
Ö 6.1     EA016 - Einwohnerinnenfragen zu verschiedenen Themen  
DS/0335/V  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1     Proteste gegen die "Diktatur des Ordnungsamts" in der Mainzer Straße  
DS/0342/V  
Ö 7.2     Einstufung der Weltfriedensglocke im Volkspark Friedrichshain als Baudenkmal  
DS/0340/V  
Ö 7.3     Runder Tisch Rigaer Straße  
DS/0344/V  
Ö 7.4     Hepatitis-Fälle im Flüchtlingsheim in der Stresemannstraße  
DS/0339/V  
Ö 7.5     Kein Geld für die behindertengerechte Stadt?  
DS/0360/V  
Ö 7.6     Behindertenparkplätze sind für Menschen mit Behinderung! Die Situation in der Kohlfurther Str. 10 verbessern!  
DS/0347/V  
Ö 7.7     Was unternimmt das Bezirksamt gegen eine Wuchermiete von 63 Euro pro Quadratmeter? Und: Was macht eigentlich das Wohnungsamt?  
DS/0345/V  
Ö 7.8     Technische Havarie Pumpwerk Kreuzberg Paul-Lincke-Ufer 19?  
DS/0341/V  
Ö 7.9     Chaos beim Anlieferverkehr der Supermärkte in der Bergmannstraße 5-7  
DS/0349/V  
Ö 7.10     Sachstand Otto-Suhr-Siedlung  
DS/0346/V  
Ö 7.11     Fördermittel für außerschulische Lernorte (Jugendverkehrsschulen im Bezirk)  
DS/0343/V  
Ö 7.12     Auslaufen der Sondernutzungsgenehmigungen für Gewerbetreibende in der Mainzer Straße  
DS/0348/V  
Ö 7.13     MyFest  
DS/0351/V  
    VORLAGE
   

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum bekommen Einzelhändler*innen, die nicht die Lizenz zum Ausschenken während des 1. Mai 2017, 6 Uhr bis zum 2. Mai 2017, 6 Uhr haben, ein Rundschreiben vom Ordnungsamt im April 2017, das pauschal an "Betreiber von Gaststätten und Verkaufsstellen im Bereich des 'MyFest' und seiner näheren Umgebung" adressiert ist (anstatt nur die persönlich anzuschreiben, die eine Lizenz zum Ausschenken für das MyFest haben) - ein Schreiben, das die Adressat*innen mit konkreten Informationen zum Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen und zum Ausschank von Getränken für diesen Zeitraum informiert?[1]

 

  1. Ist dem Ordnungsamt bekannt, dass einige Einzelhändler*innen (Spätis etc.), die keine Ausschank-Lizenz haben und nicht den Ausnahmetatbestand §§ 4 und 5 Berliner Ladenöffnungsgesetz für den 1. Mai erfüllen, auf dieses Schreiben hin ihren Laden am 1. Mai geöffnet und entsprechend den Anweisungen auf dem Rundschreiben Getränke ausschließlich in Behältnissen aus Pappe oder Kunststoff verkauft haben, weil sie davon ausgegangen sind, dass sie selbst die Adressat*innen des Schreibens sind und die genannten Verkaufsbedingungen als eine Ausnahmeregelung und somit als eine Erlaubnis verstanden wurden?

 

  1. Wird das Ordnungsamt bei diesen Ordnungsverfahren berücksichtigen, dass sein eigenes Rundschreiben vom April 2017 bei den Betroffenen für Missverständnis gesorgt und die Ordnungswidrigkeit erst begünstigt hat?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie will das Ordnungsamt zukünftig vermeiden, dass es durch missverständliche Information Ordnungswidrigkeiten erst begünstigt?

 

  1. Bis wann hat das Ordnungsamt mit eigenen Mitarbeiter*innen im Bereich des MyFests und im angrenzenden Bereich zum Festgebiet kontrolliert?

 

 

 

Hinweise/Erläuterungen
 

Als Hintergrundinformation: U.a. war in einem ähnlichen Schreiben vom Ordnungsamt, datiert mit 1.3.2013, noch der folgende Zusatz aufgeführt worden: „5. Da der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag ist, müssen Verkaufsstellen, die nicht den Ausnahmetatbestand §§ 4 und 5 Berliner Ladenöffnungsgesetz erfüllen, geschlossen bleiben. Ausnahmen hiervon werden keinem Fall erteilt!“ (sic!). Diese Sätze fehlen im Schreiben vom April 2017.

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Warum bekommen Einzelhändler*innen, die nicht die Lizenz zum Ausschenken während des 1. Mai 2017, 6 Uhr bis zum 2. Mai 2017, 6 Uhr haben, ein Rundschreiben vom Ordnungsamt im April 2017, das pauschal an "Betreiber von Gaststätten und Verkaufsstellen im Bereich des 'MyFest' und seiner näheren Umgebung" adressiert ist (anstatt nur die persönlich anzuschreiben, die eine Lizenz zum Ausschenken für das MyFest haben) - ein Schreiben, das die Adressat*innen mit konkreten Informationen zum Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen und zum Ausschank von Getränken für diesen Zeitraum informiert?

 

Bei dem im April 2017 gefertigten und verteilten Schreiben handelt es sich um ein Informationsschreiben ohne eigene unmittelbare rechtliche Wirkung. Es handelt sich um einen Service des Ordnungsamtes, der geleistet wird, da die eigentliche unmittelbar greifende Regelung, nämlich die Allgemeinverfügung zum Glasflaschen- und Getränkedosenverkaufsverbot, nicht zugestellt werden kann, sondern lediglich im Amtsblatt veröffentlicht wird und die Gefahr besteht, dass sich Adressaten darauf berufen können, keine Kenntnis davon erlangt zu haben.

 

Das Informationsschreiben wurde (seit Jahren) und wird vor Ort verteilt. Diejenigen, die die Verteilung vornehmen (in der Regel Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte), wissen im Zweifel nicht, welche Betriebe den Ausnahmetatbestand §§ 4 und 5 Berliner Ladenöffnungsgesetz erfüllen, sondern verteilen die Blätter ohne Differenzierung möglichst flächendeckend in dem Geltungsbereich der Allgemeinverfügung.

 

 

  1. Ist dem Ordnungsamt bekannt, dass einige Einzelhändler*innen (Spätis etc.), die keine Ausschank-Lizenz haben und nicht den Ausnahmetatbestand §§ 4 und 5 Berliner Ladenöffnungsgesetz für den 1. Mai erfüllen, auf dieses Schreiben hin ihren Laden am 1. Mai geöffnet und entsprechend den Anweisungen auf dem Rundschreiben Getränke ausschließlich in Behältnissen aus Pappe oder Kunststoff verkauft haben, weil sie davon ausgegangen sind, dass sie selbst die Adressat*innen des Schreibens sind und die genannten Verkaufsbedingungen als eine Ausnahmeregelung und somit als eine Erlaubnis verstanden wurden?

 

Erfahrungsgemäß sind sich die Betreiberinnen und Betreiber solcher Einzelhandelsbetriebe, die keine Ausschank-Lizenz haben und auch die Ausnahmetatbestände nach dem Ladenöffnungsgesetz nicht erfüllen, sehr genau bewusst, dass der 1. Mai ein Feiertag ist und Läden an diesem Tag geschlossen bleiben müssen. Sie durchlaufen Schulungen bzw. erhalten diesbezügliche Informationen bei der IHK und anderen Institutionen. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren regelmäßig speziell in den Wochen vor dem 1. Mai jeweils an Sonntagen durch Kräfte des LKA und des Ordnungsamtes Kontrollen durchgeführt und Verstöße geahndet, um gezielt zu gewährleisten, dass die Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes am 1. Mai selbst eingehalten werden. Betreffend den 1. Mai 2017 ist zwar bekannt, dass Vorgänge zu Verstößen gegen das Ladenöffnungsgesetz existieren; in der Kürze der Zeit konnte jedoch nicht geprüft werden, ob sich die betroffenen Gewerbetreibenden etwa im Rahmen der Anhörung vor Erteilung entsprechender Bußgeldbescheide auf ein insoweit vermeintlich missverständliches Informationsschreiben berufen.

 

 

  1. Wird das Ordnungsamt bei diesen Ordnungsverfahren berücksichtigen, dass sein eigenes Rundschreiben vom April 2017 bei den Betroffenen für Missverständnis gesorgt und die Ordnungswidrigkeit erst begünstigt hat?

 

Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Ordnungswidrigkeitenverfahren im Ordnungsamt agieren nach Recht und Gesetz. Sie verfügen über die erforderliche Ausbildung zur Durchführung dieser Verfahren. Ihnen obliegen dabei Beurteilungsspielräume. Soweit sich aus Äerungen von Gewerbetreibenden etwa im Anhörungsstadium berechtigte Einwände ergeben, berücksichtigen sie diese, beispielweise auch bei der Zumessung eines Bußgeldes. Die Durchführung der Verfahren entziehen sich insoweit jeglicher Beeinflussung von außen.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wie will das Ordnungsamt zukünftig vermeiden, dass es durch missverständliche Information Ordnungswidrigkeiten erst begünstigt?

 

Im Rahmen der Auswertung der Abläufe rund um den 1. Mai wird auch der Inhalt und Wortlaut des Informationsschreibens eine Rolle spielen. Dabei kann und wird auch, vor dem Hintergrund dieser Anfrage und ggf. tatsächlich insoweit relevanter Ordnungswidrigkeitenvorgänge, die Wiederaufnahme des gestrichenen, klarstellenden Passus diskutiert und geprüft werden. Der Text dieses Informationsschreiben ist auf Wunsch etlicher Beteiligter in den letzten Jahren ausführlicher geworden, wobei gleichwohl gewährleistet bleiben soll, dass er in einem lesbaren Schriftgrad auf nur einer Seite dargestellt werden soll. Dieses Kriterium wird bei der Entscheidung über die Textfertigung auch künftig zu berücksichtigen sein.

 

  1. Bis wann hat das Ordnungsamt mit eigenen Mitarbeiter*innen im Bereich des MyFests und im angrenzenden Bereich zum Festgebiet kontrolliert?

 

Beschäftigte des Ordnungsamtes haben am 1. Mai 2017 bis ca. 17 Uhr Kontrollen des Glas- und Getränkedosenverkaufsverbotes und anderer gewerberechtlicher Vorgaben durchgeführt und waren mit Nacharbeiten teilweise bis 19 Uhr beschäftigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andy Hehmke

 


[1] Als Hintergrundinformation: U.a. war in einem ähnlichen Schreiben vom Ordnungsamt, datiert mit 1.3.2013, noch der folgende Zusatz aufgeführt worden: „5. Da der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag ist, müssen Verkaufsstellen, die nicht den Ausnahmetatbestand §§ 4 und 5 Berliner Ladenöffnungsgesetz erfüllen, geschlossen bleiben. Ausnahmen hiervon werden keinem Fall erteilt!“ (sic!). Diese Sätze fehlen im Schreiben vom April 2017.

Ö 7.14     Edelstahl statt Kacheln? Umbau der Schwimmbecken im Prinzenbad  
DS/0353/V  
Ö 7.15     Jugendfreizeitschiff „Freibeuter“ – a never ending story II?  
DS/0350/V  
Ö 7.16     „Kneipenstopp“ nur ein Flop? Möglichkeiten der Anwendung des §15 Baunutzungsverordnung (BauNVO)  
DS/0352/V  
Ö 7.17     Umgehung von Mietpreisbremse und Zweckentfremdung durch Vermietung von Teilflächen als Gewerbe  
DS/0354/V  
Ö 7.18     Wo bleibt das Gesamtkonzept?  
DS/0355/V  
Ö 7.19     DS/0073/V – Erweiterung des Sanierungsgebiets Rathaus - Block  
DS/0356/V  
Ö 7.20     Mietshaus in der Eisenbahnstraße 46/ Muskauerstraße 48  
DS/0357/V  
Ö 7.21     Brunnen im Bezirk  
DS/0358/V  
Ö 7.22     Konzept zur Gehwegnutzung durch Gastronomiebetriebe  
DS/0359/V  
Ö 7.23     Sachstand zur Haushaltssperre  
DS/0361/V  
Ö 7.24     Sondernutzungsrecht Außengastronomie in der Mainzer Straße - Xhainer Lebensgefühl in Gefahr  
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Ö 7.25     Wann kommt der Aktivierungsbeauftragte?  
DS/0363/V  
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DS/0364/V  
Ö 7.27     Verschönerung von Baumscheiben in Xhain  
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Ö 7.28     Kopfsteinpflaster in Xhain – Und zu Hause ist die Sahne Butter  
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Ö 8     Anträge      
Ö 8.1     Freiheit für die Mainzer Straße - Sondernutzungsrecht verlängern!  
DS/0336/V  
Ö 8.2     Pestizidfreier Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
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Ö 9.1     Benennung des Vorplatzes des Rathauses Kreuzberg nach Anne Klein
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Ö 9.3     Spenden- und Sponsoringbericht 2016  
Enthält Anlagen
DS/0247/V  
Ö 9.4     Einführung eines Modellprojektes "Veganes Schulessen"  
Enthält Anlagen
DS/0251-01/V  
Ö 9.5     Planungsalternativen für die Blücherstr. 26  
DS/0328/V  
Ö 10     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 10.1     Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-45 VE für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0309/V  
Ö 11     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 11.1     Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden, modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen  
Enthält Anlagen
DS/0042/V  
Ö 11.2     Marheinekemarkthallenvorplatz der Demokratie öffnen
Enthält Anlagen
DS/0074/V  
Ö 11.3     Gefährliche Situationen für Fahrgäste und Radfahrende an Bushaltestellen vermeiden!
Enthält Anlagen
DS/0080/V  
Ö 11.4     Grünberger Straße 43-45 – Halteverbot zeitlich einschränken  
Enthält Anlagen
DS/0126/V  
Ö 11.5     Mehr Sicherheit für Fußgänger in der Landsberger Allee  
Enthält Anlagen
DS/0127/V  
Ö 11.6     Faire Fußbälle für Sportvereine, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0130/V  
Ö 11.7     Sichtbehinderung im Straßenverkehr durch eine Werbetafel an der Warschauer Straße  
Enthält Anlagen
DS/0135/V  
Ö 11.8     Baum- und Grünflächenerhalt in der Schleiermacherstraße/Blücherstraße  
Enthält Anlagen
DS/0177/V  
Ö 11.9     Aufbruch durch Bildungskonferenzen an den Friedrichshain-Kreuzberger Schulen  
DS/0180-01/V  
Ö 11.10     Fördermittel für die energetische Sanierung der kleinen Zille Schule durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE Umweltprogramm)
Enthält Anlagen
DS/0182/V  
Ö 11.11     Frauenschwimmen im Spreewaldbad  
Enthält Anlagen
DS/0183/V  
Ö 11.12     Mehr interkulturelles Personal für das Standesamt
Enthält Anlagen
DS/0184/V  
Ö 11.13     Bibliotheksgesetz für das Land Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0253/V  
Ö 11.14     Fußgängerüberwege und Radstreifen sind keine Parkzonen
Enthält Anlagen
DS/0259/V  
Ö 11.15     Testphase Begegnungszone Bergmannstr. umfassend koordiniert durchführen  
Enthält Anlagen
DS/0260/V  
Ö 11.16     Durchführung einer Testphase mit reversiblen Maßnahmen und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung einer Begegnungszone in der Bergmannstraße zwischen Am Tempelhofer Berg und Zossener Str.  
Enthält Anlagen
DS/0301/V  
Ö 11.17     Dolmetscher in Willkommensklassen  
Enthält Anlagen
DS/0303/V  
Ö 11.18     Ausbildungsplanung 2017 für das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0304/V  
Ö 11.19     Bebauungsplan 2-32 für die Grundstücke Andreasstr. 76 bis 78 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans  
Enthält Anlagen
DS/0305/V  
Ö 11.20     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Luisenstadt" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0306/V  
Ö 11.21     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Graefestraße" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0307/V  
Ö 11.22     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Bergmannstraße-Nord" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0308/V  
Ö 11.23     Endlich faire Parkgebühren in Xhain!  
Enthält Anlagen
DS/0310/V  
Ö 11.24     Fußgänger*innenzone in der Zossener Straße  
Enthält Anlagen
DS/0311/V  
Ö 11.25     Entwicklung eines umfassenden Konzepts für die East Side Gallery  
Enthält Anlagen
DS/0312/V  
Ö 11.26     Parkanlagen sind keine öffentlichen Bedürfnisanstalten!  
Enthält Anlagen
DS/0314/V  
Ö 11.27     Schul- und Vereinsschwimmen sichern! Neue Schwimmflächen für den Bezirk.  
Enthält Anlagen
DS/0315/V  
Ö 11.28     Schutz des Rosengartens  
Enthält Anlagen
DS/0316/V  
Ö 11.29     Umgehende Wiedereröffnung des Spiel- und Sportplatzes Oranienstraße 96, 10969 Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0317/V  
Ö 11.30     Friedhof macht Schule  
Enthält Anlagen
DS/0318/V  
Ö 11.31     Mehr Platz für Grundschüler – Die Olof-Palme-Schule nutzen  
Enthält Anlagen
DS/0319/V  
Ö 11.32     Jährlicher Wohnungsneubaubericht für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0321/V  
Ö 11.33     Fahrradbügel vor Hausburgschule  
Enthält Anlagen
DS/0322/V  
Ö 11.34     Eylauer Straße: Von unechter zu echter Einbahnstraße und Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung  
Enthält Anlagen
DS/0323/V  
Ö 11.35     Kinderschutz: Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Samariterkiez  
Enthält Anlagen
DS/0324/V  
Ö 11.36     Baumscheiben  
Enthält Anlagen
DS/0325/V  
Ö 11.37     Stolpersteinverlegung im Bezirk publik machen  
Enthält Anlagen
DS/0326/V  
Ö 11.38     Nachverdichtung und Freiflächenerhalt auf dem Ohlauer Campus vereinbaren  
Enthält Anlagen
DS/0327/V  
Ö 11.39     Die Benennung, der im Ortsteil Kreuzberg der Möckernkiez eG gehörenden Privatstraße zwischen Möckernstraße und Yorckstraße in „Möckernkiez“ - Lageplan, siehe Anlage -  
Enthält Anlagen
DS/0329/V  
Ö 11.40     Die Benennung, der im Ortsteil Friedrichshain der Bauwert Boxhagener Straße GmbH gehörenden privaten Platzfläche zwischen der Boxhagener Straße 79-82, der Holteistraße 14-18 und der Weserstraße 34, 37-43 A (ehemaliges Freudenbergareal) in „Siegfried-Hirschmann-Park“ - Lageplan, siehe Anlage -  
Enthält Anlagen
DS/0330/V  
Ö 11.41     Fortschreibung der Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepte (ISEKs) für die Fördergebiete Städtebaulicher Denkmalschutz Urbanstraße und Luisenstadt  
Enthält Anlagen
DS/0331/V  
Ö 11.42     Bebauungsplanentwurf VI-46-1 für die Grundstücke Hallesches Ufer 60, Hallesche Straße 24 sowie den westlich daran angrenzenden Spiel- und Bolzplatz (Flurstück 3250)im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  
Enthält Anlagen
DS/0332/V  
Ö 11.43     Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet “Südliche Friedrichstadt” im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie „Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung im Erhaltungsgebiet Südliche Friedrichstadt nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg“  
Enthält Anlagen
DS/0333/V  
Ö 11.44     Verbesserung der Personalsituation an den Berliner Musikschulen - Umsetzung des 20%-Ziels von festangestellten Musikschullehrer*innen nur mit den Bezirken und nicht gegen sie.  
DS/0334/V  
Ö 11.45     Mietpreisbremse endlich wirksam machen  
DS/0337/V  
Ö 11.46     Memorandum of Understanding  
DS/0369/V  
Ö 11.47     Sicherung der Kreuzung Mehringdamm Ecke Blücherstraße  
DS/0370/V  
Ö 11.48     Ampelschaltung an der Yorckstraße Ecke Katzbachstraße  
DS/0371/V  
               
 
 

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