Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 14.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:41 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3     Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolutionen      
Ö 5.1     Wer die Polizei angreift, greift uns alle an!  
Enthält Anlagen
DS/0320/V  
Ö 5.2     Keine Gewalt in der Rigaer Straße  
DS/0338-01/V  
Ö 5.2.1     Keine Gewalt in der Rigaer Straße  
DS/0338/V  
Ö 6     Einwohner*innenanfragen      
Ö 6.1     EA016 - Einwohnerinnenfragen zu verschiedenen Themen  
DS/0335/V  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1     Proteste gegen die "Diktatur des Ordnungsamts" in der Mainzer Straße  
DS/0342/V  
Ö 7.2     Einstufung der Weltfriedensglocke im Volkspark Friedrichshain als Baudenkmal  
DS/0340/V  
Ö 7.3     Runder Tisch Rigaer Straße  
DS/0344/V  
Ö 7.4     Hepatitis-Fälle im Flüchtlingsheim in der Stresemannstraße  
DS/0339/V  
Ö 7.5     Kein Geld für die behindertengerechte Stadt?  
DS/0360/V  
Ö 7.6     Behindertenparkplätze sind für Menschen mit Behinderung! Die Situation in der Kohlfurther Str. 10 verbessern!  
DS/0347/V  
Ö 7.7     Was unternimmt das Bezirksamt gegen eine Wuchermiete von 63 Euro pro Quadratmeter? Und: Was macht eigentlich das Wohnungsamt?  
DS/0345/V  
Ö 7.8     Technische Havarie Pumpwerk Kreuzberg Paul-Lincke-Ufer 19?  
DS/0341/V  
Ö 7.9     Chaos beim Anlieferverkehr der Supermärkte in der Bergmannstraße 5-7  
DS/0349/V  
Ö 7.10     Sachstand Otto-Suhr-Siedlung  
DS/0346/V  
Ö 7.11     Fördermittel für außerschulische Lernorte (Jugendverkehrsschulen im Bezirk)  
DS/0343/V  
Ö 7.12     Auslaufen der Sondernutzungsgenehmigungen für Gewerbetreibende in der Mainzer Straße  
DS/0348/V  
Ö 7.13     MyFest  
DS/0351/V  
Ö 7.14     Edelstahl statt Kacheln? Umbau der Schwimmbecken im Prinzenbad  
DS/0353/V  
Ö 7.15     Jugendfreizeitschiff „Freibeuter“ – a never ending story II?  
DS/0350/V  
Ö 7.16     „Kneipenstopp“ nur ein Flop? Möglichkeiten der Anwendung des §15 Baunutzungsverordnung (BauNVO)  
DS/0352/V  
Ö 7.17     Umgehung von Mietpreisbremse und Zweckentfremdung durch Vermietung von Teilflächen als Gewerbe  
DS/0354/V  
Ö 7.18     Wo bleibt das Gesamtkonzept?  
DS/0355/V  
Ö 7.19     DS/0073/V – Erweiterung des Sanierungsgebiets Rathaus - Block  
DS/0356/V  
Ö 7.20     Mietshaus in der Eisenbahnstraße 46/ Muskauerstraße 48  
DS/0357/V  
Ö 7.21     Brunnen im Bezirk  
DS/0358/V  
Ö 7.22     Konzept zur Gehwegnutzung durch Gastronomiebetriebe  
DS/0359/V  
Ö 7.23     Sachstand zur Haushaltssperre  
DS/0361/V  
Ö 7.24     Sondernutzungsrecht Außengastronomie in der Mainzer Straße - Xhainer Lebensgefühl in Gefahr  
DS/0362/V  
Ö 7.25     Wann kommt der Aktivierungsbeauftragte?  
DS/0363/V  
Ö 7.26     Mehr Personal für die Bezirke  
DS/0364/V  
Ö 7.27     Verschönerung von Baumscheiben in Xhain  
DS/0365/V  
Ö 7.28     Kopfsteinpflaster in Xhain – Und zu Hause ist die Sahne Butter  
DS/0366/V  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1     Freiheit für die Mainzer Straße - Sondernutzungsrecht verlängern!  
DS/0336/V  
Ö 8.2     Pestizidfreier Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0313/V  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1     Benennung des Vorplatzes des Rathauses Kreuzberg nach Anne Klein
Enthält Anlagen
DS/0066/V  
Ö 9.2     Umsetzung des E-Government-Gesetzes: Koordinierungsfunktion einfordern und Digitalisierungsmanager*innen einstellen  
Enthält Anlagen
DS/0188/V  
Ö 9.3     Spenden- und Sponsoringbericht 2016  
Enthält Anlagen
DS/0247/V  
Ö 9.4     Einführung eines Modellprojektes "Veganes Schulessen"  
Enthält Anlagen
DS/0251-01/V  
Ö 9.5     Planungsalternativen für die Blücherstr. 26  
DS/0328/V  
Ö 10     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 10.1     Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-45 VE für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0309/V  
Ö 11     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 11.1     Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden, modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen  
Enthält Anlagen
DS/0042/V  
Ö 11.2     Marheinekemarkthallenvorplatz der Demokratie öffnen
Enthält Anlagen
DS/0074/V  
Ö 11.3     Gefährliche Situationen für Fahrgäste und Radfahrende an Bushaltestellen vermeiden!
Enthält Anlagen
DS/0080/V  
Ö 11.4     Grünberger Straße 43-45 – Halteverbot zeitlich einschränken  
Enthält Anlagen
DS/0126/V  
Ö 11.5     Mehr Sicherheit für Fußgänger in der Landsberger Allee  
Enthält Anlagen
DS/0127/V  
Ö 11.6     Faire Fußbälle für Sportvereine, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0130/V  
Ö 11.7     Sichtbehinderung im Straßenverkehr durch eine Werbetafel an der Warschauer Straße  
Enthält Anlagen
DS/0135/V  
Ö 11.8     Baum- und Grünflächenerhalt in der Schleiermacherstraße/Blücherstraße  
Enthält Anlagen
DS/0177/V  
    VORLAGE
   

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der nachfolgende Einwohnerantrag „Baum- und Grünflächenerhalt in der Schleiermacherstraße/Blücherstraße“, wurde am 16.02.2017 bei der Bezirksverordnetenversammlung eingereicht. In Amtshilfe

hat das Bezirksamt die Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen festgestellt und die eingereichten 1.744 Unterstützungsunterschriften geprüft.

 

Mit 1.223 gültigen Unterstützungsunterschriften stelle ich die Zulässigkeit des Einwohnerantrages fest und lege ihn der Bezirksverordnetenversammlung vor (§ 44 Abs. 2 Satz 5 und 6 BezVG).

 

Kristine Jaath

Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

-          den öffentlichen Spielplatz an der Schleiermacherstraße gegenüber der Fürbringerstraße am jetzigen Ort und in seiner Qualität und Größe zu erhalten. Ein Grundstückstausch hat zu unterbleiben.

-          für das Gebiet an der Blücherstr. 26, im Norden begrenzt von der Blücherstraße, im Westen begrenzt von der Schleiermacherstraße, im Osten begrenzt von der Baerwaldstraße und im Süden begrenzt von der Gneisenaustraße eine stadtklimaschützende, bestandsschützende und die Struktur des Gebiets mit seinem Grünanteil erhaltende inklusive Planung aufzustellen. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB i.V.m. §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet sein. Das Bezirksamt wird beauftragt, die zweckmäßigen Planungsschritte unverzüglich einzuleiten.

-          ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.

-          das Gesamtensemble des Architekten Ernst May und des Landschaftsplaners Walter Rossow ist in seiner Struktur und seinem Charakter zu erhalten und dauerhaft zu schützen, die notwendigen rechtlichen Schritte sind einzuleiten. Das Gebäude ist ggf. bauaufsichtsrechtlich zu prüfen und notwendige Maßnahmen der Instandhaltung einzufordern. Der Erlass eines Instandhaltungsgebotes gemäß § 177 BauGB ist zu prüfen und notwendigenfalls zu veranlassen.

 

Begründung:

Bei der geplanten dichten Bebauung der Blücherstr. 26/26a durch zwei soziale Träger, welche die gesetzlichen Maße überschreitet, würden ca. 2/3 der gesunden Altbäume (50 Jahre

und älter) gefällt, die zum Ensemble gehörende Gartenanlage von Walter Rossow größtenteils zerstört und eine zusätzliche Flächenversiegelung in diesem überdurchschnittlich hoch

verdichteten Teil Kreuzbergs 1in nicht hinzunehmendem Ausmaß erfolgen. Mit einer reduzierten Bebauung, die sowohl die Belange der Bestandsbewohner_innen im Kiez als auch v.a. der (auch zukünftigen) Mieter_innen der Blücherstr. 26/26a berücksichtigt, ist eine menschenfreundliche Stadtentwicklung für alle glich.

 

 

Als Vertrauenspersonen wurden benannt:

 

Frau Gesine Siedler

Frau Silke Krauß

Frau Claudia Bartholomeyczik

 

 

BVV 05.04.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Jugendhilfeausschuss,

Ausschuss für Frauen, Inklusion und Queer,

Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste und Gesundheit,

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien,

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (federführend)

 

 

23.05.2017
SozBüDGes, QueerInk, JHA, UVKI

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

-          den öffentlichen Spielplatz an der Schleiermacherstraße gegenüber der Fürbringerstraße am jetzigen Ort und in seiner Qualität und Größe zu erhalten. Ein Grundstückstausch hat zu unterbleiben.

-          bei den Planungen den besonderen Auftrag des Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (selbstbestimmtes Wohnen) sowie die besonderen Bedürfnisse anderer marginalisierter Gruppen zu berücksichtigen. Der dringend dafür benötigte Wohnraum für betreutes Wohnen soll auf dem Grundstück Blücherstraße 26 als ein Ziel der Planungen ermöglicht werden.

-          r das Gebiet an der Blücherstr. 26, im Norden begrenzt von der Blücherstraße, im Westen begrenzt von der Schleiermacherstraße, im Osten begrenzt von der Baerwaldstraße und im Süden begrenzt von der Gneisenaustraße eine stadtklimaschützende, bestandsschützende und die Struktur des Gebiets mit seinem Grünanteil erhaltende inklusive Planung aufzustellen. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB i.V.m. §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet sein. Das Bezirksamt wird beauftragt, die zweckmäßigen Planungsschritte unverzüglich einzuleiten.

-          ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.

-          das Gesamtensemble des Architekten Ernst May und des Landschaftsplaners Walter Rossow ist in seiner Struktur und seinem Charakter zu erhalten und dauerhaft zu schützen, die notwendigen rechtlichen Schritte sind einzuleiten. Das Gebäude ist ggf. bauaufsichtsrechtlich zu prüfen und notwendige Maßnahmen der Instandhaltung einzufordern. Der Erlass eines Instandhaltungsgebotes gemäß § 177 BauGB ist zu prüfen und notwendigenfalls zu veranlassen.

 

 

StadtBW 31.05.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

-          den öffentlichen Spielplatz an der Schleiermacherstraße gegenüber der Fürbringerstraße am jetzigen Ort und in seiner Qualität und Größe zu erhalten. Ein Grundstückstausch hat zu unterbleiben.

-          bei den Planungen den besonderen Auftrag des Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (selbstbestimmtes Wohnen) sowie die besonderen Bedürfnisse anderer marginalisierter Gruppen zu berücksichtigen. Der dringend dafür benötigte Wohnraum für betreutes Wohnen soll auf dem Grundstück Blücherstraße 26 als ein Ziel der Planungen ermöglicht werden.

-          r das Gebiet an der Blücherstr. 26, im Norden begrenzt von der Blücherstraße, im Westen begrenzt von der Schleiermacherstraße, im Osten begrenzt von der Baerwaldstraße und im Süden begrenzt von der Gneisenaustraße eine stadtklimaschützende, bestandsschützende und die Struktur des Gebiets mit seinem Grünanteil erhaltende inklusive Planung aufzustellen. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB i.V.m. §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet sein. Das Bezirksamt wird beauftragt, die zweckmäßigen Planungsschritte unverzüglich einzuleiten.

-          ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.

-          das Gesamtensemble des Architekten Ernst May und des Landschaftsplaners Walter Rossow ist in seiner Struktur und seinem Charakter zu erhalten und dauerhaft zu schützen, die notwendigen rechtlichen Schritte sind einzuleiten. Das Gebäude ist ggf. bauaufsichtsrechtlich zu prüfen und notwendige Maßnahmen der Instandhaltung einzufordern. Der Erlass eines Instandhaltungsgebotes gemäß § 177 BauGB ist zu prüfen und notwendigenfalls zu veranlassen.

 

 

BVV 14.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

-          den öffentlichen Spielplatz an der Schleiermacherstraße gegenüber der Fürbringerstraße am jetzigen Ort und in seiner Qualität und Größe zu erhalten. Ein Grundstückstausch hat zu unterbleiben.

-          bei den Planungen den besonderen Auftrag des Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (selbstbestimmtes Wohnen) sowie die besonderen Bedürfnisse anderer marginalisierter Gruppen zu berücksichtigen. Der dringend dafür benötigte Wohnraum für betreutes Wohnen soll auf dem Grundstück Blücherstraße 26 als ein Ziel der Planungen ermöglicht werden.

-          r das Gebiet an der Blücherstr. 26, im Norden begrenzt von der Blücherstraße, im Westen begrenzt von der Schleiermacherstraße, im Osten begrenzt von der Baerwaldstraße und im Süden begrenzt von der Gneisenaustraße eine stadtklimaschützende, bestandsschützende und die Struktur des Gebiets mit seinem Grünanteil erhaltende inklusive Planung aufzustellen. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB i.V.m. §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet sein. Das Bezirksamt wird beauftragt, die zweckmäßigen Planungsschritte unverzüglich einzuleiten.

-          ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.

-          das Gesamtensemble des Architekten Ernst May und des Landschaftsplaners Walter Rossow ist in seiner Struktur und seinem Charakter zu erhalten und dauerhaft zu schützen, die notwendigen rechtlichen Schritte sind einzuleiten. Das Gebäude ist ggf. bauaufsichtsrechtlich zu prüfen und notwendige Maßnahmen der Instandhaltung einzufordern. Der Erlass eines Instandhaltungsgebotes gemäß § 177 BauGB ist zu prüfen und notwendigenfalls zu veranlassen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 02.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.01.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    29.03.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 3.1 - erledigt
   
   
    05.04.2017 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.1 - überwiesen
   
   
    23.05.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 2 - vertagt
   
   
    31.05.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    02.09.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 22 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    01.10.2020 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 11.9     Aufbruch durch Bildungskonferenzen an den Friedrichshain-Kreuzberger Schulen  
DS/0180-01/V  
Ö 11.10     Fördermittel für die energetische Sanierung der kleinen Zille Schule durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE Umweltprogramm)
Enthält Anlagen
DS/0182/V  
Ö 11.11     Frauenschwimmen im Spreewaldbad  
Enthält Anlagen
DS/0183/V  
Ö 11.12     Mehr interkulturelles Personal für das Standesamt
Enthält Anlagen
DS/0184/V  
Ö 11.13     Bibliotheksgesetz für das Land Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0253/V  
Ö 11.14     Fußgängerüberwege und Radstreifen sind keine Parkzonen
Enthält Anlagen
DS/0259/V  
Ö 11.15     Testphase Begegnungszone Bergmannstr. umfassend koordiniert durchführen  
Enthält Anlagen
DS/0260/V  
Ö 11.16     Durchführung einer Testphase mit reversiblen Maßnahmen und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung einer Begegnungszone in der Bergmannstraße zwischen Am Tempelhofer Berg und Zossener Str.  
Enthält Anlagen
DS/0301/V  
Ö 11.17     Dolmetscher in Willkommensklassen  
Enthält Anlagen
DS/0303/V  
Ö 11.18     Ausbildungsplanung 2017 für das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0304/V  
Ö 11.19     Bebauungsplan 2-32 für die Grundstücke Andreasstr. 76 bis 78 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans  
Enthält Anlagen
DS/0305/V  
Ö 11.20     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Luisenstadt" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0306/V  
Ö 11.21     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Graefestraße" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0307/V  
Ö 11.22     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Bergmannstraße-Nord" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0308/V  
Ö 11.23     Endlich faire Parkgebühren in Xhain!  
Enthält Anlagen
DS/0310/V  
Ö 11.24     Fußgänger*innenzone in der Zossener Straße  
Enthält Anlagen
DS/0311/V  
Ö 11.25     Entwicklung eines umfassenden Konzepts für die East Side Gallery  
Enthält Anlagen
DS/0312/V  
Ö 11.26     Parkanlagen sind keine öffentlichen Bedürfnisanstalten!  
Enthält Anlagen
DS/0314/V  
Ö 11.27     Schul- und Vereinsschwimmen sichern! Neue Schwimmflächen für den Bezirk.  
Enthält Anlagen
DS/0315/V  
Ö 11.28     Schutz des Rosengartens  
Enthält Anlagen
DS/0316/V  
Ö 11.29     Umgehende Wiedereröffnung des Spiel- und Sportplatzes Oranienstraße 96, 10969 Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0317/V  
Ö 11.30     Friedhof macht Schule  
Enthält Anlagen
DS/0318/V  
Ö 11.31     Mehr Platz für Grundschüler – Die Olof-Palme-Schule nutzen  
Enthält Anlagen
DS/0319/V  
Ö 11.32     Jährlicher Wohnungsneubaubericht für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0321/V  
Ö 11.33     Fahrradbügel vor Hausburgschule  
Enthält Anlagen
DS/0322/V  
Ö 11.34     Eylauer Straße: Von unechter zu echter Einbahnstraße und Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung  
Enthält Anlagen
DS/0323/V  
Ö 11.35     Kinderschutz: Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Samariterkiez  
Enthält Anlagen
DS/0324/V  
Ö 11.36     Baumscheiben  
Enthält Anlagen
DS/0325/V  
Ö 11.37     Stolpersteinverlegung im Bezirk publik machen  
Enthält Anlagen
DS/0326/V  
Ö 11.38     Nachverdichtung und Freiflächenerhalt auf dem Ohlauer Campus vereinbaren  
Enthält Anlagen
DS/0327/V  
Ö 11.39     Die Benennung, der im Ortsteil Kreuzberg der Möckernkiez eG gehörenden Privatstraße zwischen Möckernstraße und Yorckstraße in „Möckernkiez“ - Lageplan, siehe Anlage -  
Enthält Anlagen
DS/0329/V  
Ö 11.40     Die Benennung, der im Ortsteil Friedrichshain der Bauwert Boxhagener Straße GmbH gehörenden privaten Platzfläche zwischen der Boxhagener Straße 79-82, der Holteistraße 14-18 und der Weserstraße 34, 37-43 A (ehemaliges Freudenbergareal) in „Siegfried-Hirschmann-Park“ - Lageplan, siehe Anlage -  
Enthält Anlagen
DS/0330/V  
Ö 11.41     Fortschreibung der Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepte (ISEKs) für die Fördergebiete Städtebaulicher Denkmalschutz Urbanstraße und Luisenstadt  
Enthält Anlagen
DS/0331/V  
Ö 11.42     Bebauungsplanentwurf VI-46-1 für die Grundstücke Hallesches Ufer 60, Hallesche Straße 24 sowie den westlich daran angrenzenden Spiel- und Bolzplatz (Flurstück 3250)im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  
Enthält Anlagen
DS/0332/V  
Ö 11.43     Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet “Südliche Friedrichstadt” im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie „Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung im Erhaltungsgebiet Südliche Friedrichstadt nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg“  
Enthält Anlagen
DS/0333/V  
Ö 11.44     Verbesserung der Personalsituation an den Berliner Musikschulen - Umsetzung des 20%-Ziels von festangestellten Musikschullehrer*innen nur mit den Bezirken und nicht gegen sie.  
DS/0334/V  
Ö 11.45     Mietpreisbremse endlich wirksam machen  
DS/0337/V  
Ö 11.46     Memorandum of Understanding  
DS/0369/V  
Ö 11.47     Sicherung der Kreuzung Mehringdamm Ecke Blücherstraße  
DS/0370/V  
Ö 11.48     Ampelschaltung an der Yorckstraße Ecke Katzbachstraße  
DS/0371/V  
               
 
 

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