Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, des Kita-Eigenbetriebs "Kindergärten City", des Geschäftsführenden Ausschusses Kita in Friedrichshain-Kreuzberg und weiterer interessierter Träger im Bereich der Kindertagesbetreuung, interessierter Fachschulen für Sozialpädagogik, interessierter Bildungsträger mit Erfahrungen im Bereich (Weiter-)bildung im sozialpädagogischen Bereich (ggf. auch Berufsfachschulen für Sozialassistenz) und der Bundesagentur für Arbeit Möglichkeiten bestehen, gemeinsam einen abgestimmten Stufenplan (Bildungsplan) zur Heranführung von geeigneten und interessierten geflüchteten Personen mit Bleibeperspektive an eine (berufsbegleitende) Ausbildung zur/zum Erzieher_in zu entwickeln und umzusetzen. Ggf. können sich auch weitere Partner an dem Vorhaben beteiligen. Ziel des Vorhabens sind die Erlangung der Zugangsberechtigung zu den Fachschulen für Sozialpädagogik, eine Basisqualifizierung im pädagogischen Bereich sowie das Sammeln erster praktischer Erfahrungen. Diese Initiative soll Erfahrungen bereits bestehender Modellprojekte nutzen und auf ihnen aufbauen. Bestehende Projekte wenden sich in erster Linie an Personen mit bereits abgeschlossener/abgeschlossenem Ausbildung/Studium, die in sehr kurzer Zeit an einen Berufsabschluss als Ezieher_in herangeführt werden. Dieser Ansatz soll erweitert, weitere Zielgruppen sollen erreicht werden.
Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Juni 2016 über den erreichten Sachstand zu berichten.
Begründung:
In Berlin herrscht weiterhin ein hoher Fachkräftemangel im Bereich des Berufsfeldes Erzieher_in. Vom Neuköllner Bildungsstadtrat kam bereits der absurde Vorschlag, Kopfprämien für pädagogogisches Fachpersonal mit Bereitschaft zum Einsatz in Neuköllner Einrichtungen zu zahlen. Daher wäre ein Modellprojekt interessant, das den Kreis der geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive in den Blick nimmt. Da dieses Vorhaben sehr komplex ist und die Mitwirkung mehrerer Kooperationspartner über einen längeren Zeitraum erfordert, ist der Antrag lediglich als Prüfauftrag formuliert. Es stellen sich viele Fragen, z. B. nach dem Verfahren der Auswahl geeigneter Personen, nach einem individuellen Stufenplan/Bildungsplan zur Erlangung der formalen Voraussetzungen für die Aufnahme der Ausbildung, nach den geeigneten Förderinstrumenten und deren Finanzierung, nach einem abgestimmten Übergangsmanagement innerhalb des Stufenplans und nach der verbindlichen Kooperation der beteiligten Partner. Es ist jedoch auch davon auszugehen, dass es eine nicht ganz unerhebliche Anzahl unter den geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive in Berlin gibt, die mit entsprechend abgestimmten Maßnahmen - ggf. über einen längeren Zeitraum - auf die Aufnahme einer (berufsbegleitenden) Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik vorbereitet werden können. Hier könnte ein Modellprojekt zwischen den beteiligten Partnern entwickelt und umgesetzt werden, welches im Erfolgsfall weiterentwickelt und verstetigt werden sollte.
BVV 16.03.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit,
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste,
Jugendhilfeausschuss (federführend)