Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich einen förmlichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan über das sogenannte RAW-Gelände zu fassen. Die bestehende Beschlusslage der BVV berücksichtigend und dieser entsprechend sollen folgende Planungsziele beinhaltet sein:
1.) Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung durch eine entsprechende Konfiguration der Planung bzw. der Planungsinstrumente.
2.) Langfristiger Erhalt des Kultur- und Sportensembles auf dem RAW-Gelände im Bereich des sogenannten "soziokulturellen L" als soziokulturelles Zentrum.
3.) Erhalt des gesamten Ensembles und die Schaffung von Grünflächen.
Begründung:
Die Schaffung von Bau- bzw. Planungsrecht für das RAW-Gelände ist eine Notwendigkeit, um auszuschließen, dass die Planungsziele der BVV und des Bezirksamts bspw. durch Bauanträge seitens der verschiedenen Eigentümer unterlaufen werden und eine Entwicklung des RAW-Geländes in Gang gesetzt wird, die den Entwicklungszielen der BVV (DS/1109/IV, DS/1056/IV, DS/2037/IV) entgegen steht.
BVV 25.05.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 15.06.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich einen förmlichen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan über das sogenannte RAW-Gelände zu fassen. Die bestehende Beschlusslage der BVV
berücksichtigend und dieser entsprechend sollen folgende Planungsziele beinhaltet sein:
1.) Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung durch eine entsprechende Konfiguration der Planung bzw. der Planungsinstrumente.
2.) Langfristiger Erhalt des Kultur- und Sportensembles auf dem RAW-Gelände im Bereich des sogenannten "soziokulturellen L" als soziokulturelles Zentrum.
3.) Weitgehend bestandsschonende Entwicklung des Gesamtensembles und die Schaffung von Grünflächen.
Der Eigentümer Ist darüber hinaus aufzufordern. auf dem Gelände etwaige Abrisse oder andere massiven Veränderungen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. so lange zu unterlassen. Bis klar Ist. ob diese Maßnahmen von der noch zu verhandelnden Bauleitplanung und den Ergebnissen des Runden Tisches zum langfristigen Erhalt des Sozio-Kulturellen Zentrum gedeckt sind. Die BVV hält Im Übrigen den Vorschlag eines Kaufes eines Geländeteils durch eine gemeinnützige Stiftung ausdrücklich für einen sehr geeigneten Weg. das Ziel der langfristigen Absicherung des Sozio-Kulturellen Zentrums zu erreichen - unabhängig von Verwertungsinteressen und über den Stiftungszweck abgesichert. eine langfristige Nutzung für kulturelle und soziale Infrastruktur und Projekte garantierend.
Begründung:
Die Schaffung von Bau- bzw. Planungsrecht für das RAW-Gelände ist eine Notwendigkeit, um auszuschließen, dass die Planungsziele der BVV und des Bezirksamts bspw. durch. Bauanträge seitens der verschiedenen Eigentümer unterlaufen werden und eine Entwicklung des RAW-Geländes in Gang gesetzt wird, die den Entwicklungszielen der BVV (OS/1109/IV, OS/1056/IV, OS/2037/IV) entgegen steht.
Zurzeit finden auf dem Gelände scheinbar Vorbereitungen statt. das sogenannte "Trafohäuschen" abzureißen. Eine solche Maßnahme greift den Verhandlungen am Runden Tisch und der Gesamtbeplanung des Geländes vor und wird deshalb von der BVV abgelehnt.
StadtQM 22.06.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich einen förmlichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan über das sogenannte RAW-Gelände zu fassen. Die bestehende Beschlusslage der BVV berücksichtigend und dieser entsprechend sollen folgende Planungsziele beinhaltet sein:
1.) Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung durch eine entsprechende Konfiguration der Planung bzw. der Planungsinstrumente.
2.) Langfristiger Erhalt des Kultur- und Sportensembles auf dem RAW-Gelände im Bereich des sogenannten "soziokulturellen L" als soziokulturelles Zentrum.
3.) Weitgehend bestandsschonende Entwicklung des Gesamtensembles und die Schaffung von Grünflächen.
Der Eigentümer ist darüber hinaus aufzufordern auf dem Gelände etwaige Abrisse oder andere massiven Veränderungen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind so lange zu unterlassen, bis klar ist, ob diese Maßnahmen von der noch zu verhandelnden Bauleitplanung und den Ergebnissen des Runden Tisches zum langfristigen Erhalt des Sozio-Kulturellen Zentrum gedeckt sind. Die BVV hält im Übrigen den Vorschlag eines Kaufes eines Geländeteils durch eine gemeinnützige Stiftung ausdrücklich für einen sehr geeigneten Weg das Ziel der langfristigen Absicherung des Sozio-Kulturellen Zentrums zu erreichen - unabhängig von Verwertungsinteressen und über den Stiftungszweck abgesichert eine langfristige Nutzung für kulturelle und soziale Infrastruktur und Projekte garantierend.
BVV 22.06.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich einen förmlichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan über das sogenannte RAW-Gelände zu fassen. Die bestehende Beschlusslage der BVV berücksichtigend und dieser entsprechend sollen folgende Planungsziele beinhaltet sein:
1.) Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung durch eine entsprechende Konfiguration der Planung bzw. der Planungsinstrumente.
2.) Langfristiger Erhalt des Kultur- und Sportensembles auf dem RAW-Gelände im Bereich des sogenannten "soziokulturellen L" als soziokulturelles Zentrum.
3.) Weitgehend bestandsschonende Entwicklung des Gesamtensembles und die Schaffung von Grünflächen.
Der Eigentümer ist darüber hinaus aufzufordern auf dem Gelände etwaige Abrisse oder andere massiven Veränderungen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind so lange zu unterlassen, bis klar ist, ob diese Maßnahmen von der noch zu verhandelnden Bauleitplanung und den Ergebnissen des Runden Tisches zum langfristigen Erhalt des Sozio-Kulturellen Zentrum gedeckt sind. Die BVV hält im Übrigen den Vorschlag eines Kaufes eines Geländeteils durch eine gemeinnützige Stiftung ausdrücklich für einen sehr geeigneten Weg das Ziel der langfristigen Absicherung des Sozio-Kulturellen Zentrums zu erreichen - unabhängig von Verwertungsinteressen und über den Stiftungszweck abgesichert eine langfristige Nutzung für kulturelle und soziale Infrastruktur und Projekte garantierend.