Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Mi, 01.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 20.04.2016      
Ö 3  
Vorstellung des Gutachtens "Milieuschutz Weberwiese" der ASUM      
Ö 4  
Programmplanung städtebaulicher Denkmalschutz - Programmjahr 2017      
Ö 5  
Wohnungsneubau Friedrichshain West - WBM      
Ö 5.1  
Punkthochhäuser in der Krautstraße auf 8 Geschosse beschränken  
DS/2212/IV  
Ö 5.2  
B-Plan qualifizieren - konkurrierendes städtebauliches Verfahren durchsetzen  
DS/2213/IV  
Ö 6     Bürgerbeteiligungsmittel      
Ö 6.1  
Antrag 01-2016 Nachverdichtung - Wohnungsneubau in Friedrichshain West      
Ö 6.2  
Antrag 02-2016 Gefahrenzone Friedrichshain Süd      
Ö 7  
Bauanträge - offen      
Ö 8  
Bauanträge - Listen vom 23.05. und 30.05.2016 -      
Ö 9  
Schulentwicklungsplanung: Den tatsächlichen Bedarf an Schulplätzen aktualisieren und den Investitionsbedarf für Schulerweiterungen aufzeigen  
Enthält Anlagen
DS/1492/IV  
Ö 10  
Vorhaben Wohnquartier Friedrichshain; Pufendorfstraße 32  
Enthält Anlagen
DS/2058/IV  
Ö 11  
Untersuchung Manteuffelstr.- Verfahren zur weiteren Beauftragung
Enthält Anlagen
DS/1908/IV  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vor der Vergabe von Gutachten die entsprechenden Fach-ausschüsse in Kenntnis zu setzen. Die entsprechenden Titel im Haushalt sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Davon ausgenommen sind gesetzlich notwendige Gutachten, wie z.B. Untersuchungen nach § 172 BauGB.

 

Begründung:

 

Das im Betreff genannte Gutachten hat keine neuen Erkenntnisse gegenüber den Aussagen der Verkehrsplaner gebracht. Die im Ausschuss genannte Begründung für die Beauftragung war, dass einige im Ausschuss die Ausführungen der Verkehrsplaner nicht gefiel. Dies ist etwas schwach als Begründung für die Ausgabe von 26.000 ? um festzustellen, dass wenn man eine Straße sperrt, sich der Verkehr ohne flankierende Maßnahmen in die umliegenden verlagert. Bei einer derartigen Vergabepraxis wird die Beteiligung der BVV notwendig.
 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien,

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)

 

 

UVKI 02.12.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vor der Vergabe von Gutachten, die 5.000 ? überschreiten, die entsprechenden Fachausschüsse in Kenntnis zu setzen. Die entsprechenden Titel im Haushalt sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Davon ausgenommen sind gesetzlich notwendige Gutachten, wie z.B. Untersuchungen nach § 172 BauGB.

 

 

PHI 15.12.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vor der Vergabe von Gutachten, die 5.000 ? überschreiten, die entsprechenden Fachausschüsse in Kenntnis zu setzen. Davon ausgenommen sind gesetzlich notwendige Gutachten, wie z.B. Untersuchungen nach § 172 BauGB.

 

 

BVV 16.12.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, vor der Vergabe von Gutachten, die 5.000 ? überschreiten, die entsprechenden Fachausschüsse in Kenntnis zu setzen. Davon ausgenommen sind gesetzlich notwendige Gutachten, wie z.B. Untersuchungen nach § 172 BauGB.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.04.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,

Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)

 

 

StadtQM 01.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 22.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    28.10.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.75 - überwiesen
   
   
    02.12.2015 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 5.13 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    15.12.2015 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    16.12.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    10.05.2016 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    01.06.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 11 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    22.06.2016 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.28 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 12  
Bockbrauerei in Kreuzberg als Gewerbestandort sichern  
Enthält Anlagen
DS/2061/IV  
Ö 13  
Bebauungsplan VI-140a für die öffentliche Parkanlage Gleisdreieck zwischen Schöneberger Ufer, Tempelhofer Ufer, Möckernstraße, Yorckstraße und der Bezirksgrenze zum Bezirk Tempelhof Schöneberg im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/2204/IV  
Ö 14  
optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 15  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 16  
Verschiedenes      
               
 
 

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