Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 28.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:38 - 21:23 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Einwohner*innenanfragen      
Ö 6  
EA 058 - Köpenicker Str. 11-14  
DS/1917/IV  
Ö 7  
EA 057 - Zebrastreifen Alt-Stralau  
DS/1916/IV  
Ö 8  
EA 059 - Bauvorhaben Blücherstr./Ecke Schleiermacherstr.  
DS/1918/IV  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Ballermann im Wohnkiez: Wann wird das Ordnungsamt endlich richtig aktiv?  
DS/1919/IV  
Ö 9.2  
Wiederinbetriebnahme des Baerwaldbades  
DS/1923/IV  
Ö 9.3  
Prüfkriterien sozialer Erhaltungsverordnungen  
DS/1934/IV  
Ö 9.4  
Intransparentes Verhalten des Bezirksamtes bei Entwicklung des Ex-YAAM-Grundstücks  
DS/1936/IV  
Ö 9.5  
MY-Fest 2016  
DS/1937/IV  
Ö 9.6     Wer hat sich das bloß ausgedacht: Unlogische Politik der Unteren Verkehrsbehörde?  
DS/1920/IV  
Ö 9.7     MyFest 2016 - (wie) geht es weiter?  
DS/1925/IV  
Ö 9.8     Sprachkurse für Geflüchtete im Bezirk  
DS/1921/IV  
Ö 9.9     Bibliotheksausweise für Geflüchtete  
DS/1922/IV  
Ö 9.10     Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Bezirk  
DS/1935/IV  
Ö 9.11     Sicherung der bezirklichen sozialen Infrastruktur  
DS/1927/IV  
Ö 9.12     Integrationslots*innen im Bezirk  
DS/1924/IV  
Ö 9.13     Nach dem Auslaufen des QMs Wrangelkiez  
DS/1926/IV  
Ö 9.14     Myfest-Kommunikation Bezirk/Polizei  
DS/1928/IV  
Ö 9.15     Baerwaldbad - die unendliche Geschichte  
DS/1938/IV  
Ö 9.16     Flüchtlinge auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof  
DS/1929/IV  
Ö 9.17     Zweckentfremdung von Wohnraum in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1930/IV  
Ö 9.18     Kostenlose Angebote für Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete im Bezirk  
DS/1931/IV  
Ö 9.19     Entwicklung der Clara-Grunwald-Schule  
DS/1932/IV  
Ö 9.20     Umsetzung des Landesimmissionsschutzgesetzes Berlin durch das Umweltamt  
DS/1933/IV  
Ö 9.21     Ist der TC Friedrichshain immer noch sicher vor Vertreibung?  
DS/1939/IV  
Ö 10     Große Anfragen      
Ö 10.1  
(K)eine Lösung für die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule?  
DS/1912/IV  
Ö 11     Anträge      
Ö 11.1  
Beschlagnahme von spekulativem Leerstand nach § 16 und § 38 ASOG zum Zwecke der Abwehr einer gegenwärtigen, erheblichen Gefahr in Zeiten akut drohender, massenhafter Obdachlosigkeit  
Enthält Anlagen
DS/1847/IV  
Ö 11.2  
Aufstellung von B-Plänen wg. touristische Kommerzialisierung  
Enthält Anlagen
DS/1910/IV  
Ö 12     Beschlussempfehlungen      
Ö 12.1  
Straßen zum Spielen - eine temporäre Spielstraße am Boxhagener Platz  
Enthält Anlagen
DS/1696/IV  
Ö 12.2  
Chance zur menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen im ehemaligen Flughafengebäude Tempelhof ergreifen - Hangars sind für Unterbringung ungeeignet
Enthält Anlagen
DS/1841/IV  
Ö 12.3  
Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten durch Ankauffonds endlich nutzbar machen  
Enthält Anlagen
DS/1845/IV  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, erneut an den Berliner Senat heranzutreten und sich dafür einzusetzen, dass dieser die Bezirke strukturell und finanziell durch die Errichtung eines Ankauffonds zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei strategisch bedeutsamen und zentralen Grundstücken sowie zwecks Sicherung bezahlbarer Mieten unterstützt. Auf diesen Ankauffonds könnten die Bezirke, zum Beispiel in Kooperation mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft im Ankaufsfall zurückgreifen analog zur Drucksache „Wohnungsbaufonds auch für bezirkliches Vorkaufsrecht nutzen“ (DS/0929/IV). Der Senat soll diese Unterstützung in ein Regelverfahren überführen, um eine Gleichbehandlung der Bezirke zu gewährleisten.

 

Mittlerweile hat der Senat durch den Erlass der Umwandlungsverordnung zum Ausdruck gebracht, dass er nun ebenfalls Handlungsbedarf bei der um sich greifenden Umwandlung von Mietobjekten in Eigentumswohnungen sieht. Genau wie durch die Umwandlungsverordnung könnte der Senat durch einen schnell verfügbaren Ankauffonds Milieuschutzgebiete wieder zu einem wirksamen Instrument der Stadtentwicklungspolitik machen.

 

Vorreiter hierbei sind Hamburg und München, die zwar nur wenige Häuser tatsächlich kaufen, jedoch eine glaubwürdige Option für einen solchen Aufkauf zum Verkehrswert aufgebaut haben. Deshalb können in den meisten Fällen mit Eigentümerinnen und Eigentümern sogenannte Abwendungsvereinbarungen ausgehandelt werden, die den Mieterinnen und Mietern Schutzrechte sowie preiswerte Mieten gewähren, die ohne diese Möglichkeit - bei einem normalen Verkauf - nicht gesichert werden könnten. Der Kauf durch die öffentliche Hand und zum Verkehrswert wird durch diese Vereinbarungen abgewendet, im Gegenzug verpflichten sich die Eigentümerinnen und Eigentümer zu mehr Mieterschutz.

 

Wichtig bei der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts und der Errichtung des Fonds ist die Ausgestaltung der Verfahren und Geschwindigkeit der Mittelfreigabe. Soll ein glaubwürdiges Ankaufszenario aufgebaut werden, muss der Fonds über Entscheidungsmechanismen verfügen, die die Untersetzung einer Finanzierung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zweimonatsfrist zur Ausübung des Vorkaufsrechts möglich macht. Für alle anderen notwendigen Schritte muss ebenfalls noch genügend Zeit verbleiben, weshalb die reine Entscheidung zur Finanzierung deutlich schneller erfolgen können muss. Auf diese Weise würden die Bezirke mit Hilfe des Landes in die Lage versetzt, die notwendige Finanzierung für einen Aufkauf innerhalb der gesetzlichen Fristen sicherstellen zu können. Bisher ist dies aus mangelnden Finanzmitteln der Bezirke und aus haushaltstechnischen Gründen im Regelfall nicht möglich.

 

Begründung:

 

Dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat der Senat zur Androhung und Ausübung des Vorkaufsrechts Unterstützung zugesichert. Dies begrüßt die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg ausdrücklich. Um diese Möglichkeit als Instrument einer gestaltenden Stadtentwicklungspolitik nutzen zu können, muss sie jedoch in ein geeignetes Standardverfahren überführt werden.

 

Denn das Vorkaufsrecht muss innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Darin liegt das Problem: Die Bezirke sind nicht in der Lage, in diesem kurzen Zeitraum die notwendige Finanzierung bereitzustellen bzw. mit Partnern zu organisieren. In der regulären Haushaltswirtschaft der Bezirke ist es nahezu unmöglich das Vorkaufsrecht der Gemeinde innerhalb der Zweimonatsfrist auszuüben. Die Bezirke verfügen nicht über ausreichende Mittel, um so große Summen in ihren Haushalten für Aufkäufe zu reservieren. Für einen eigenen Haushaltstitel in den Bezirkshaushalten zum Ankauf von Grundstücken fehlt schlicht das Geld. Daneben müssen größere Grundstückskäufe auch immer noch einmal durch das Abgeordnetenhaus von Berlin genehmigt werden. Somit scheitert die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts in der Praxis bisher meist an den kurzen Fristen und den finanziellen Möglichkeiten der Bezirke.

 

Deshalb ist die Konstruktion eines speziellen Ankauffonds mit verschlankten Entscheidungsmechanismen zur kurzfristigen Bereitstellung der Finanzmittel durch die Landesebene eine Möglichkeit, wirksam und glaubwürdig eine Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Bezirke anzukündigen, wenn die Landesebene nicht dazu bereit ist, den finanziellen Spielraum der Bezirke selbst grundsätzlich und in größerem Umfang auszudehnen.

 

Unter den derzeit gegebenen Bedingungen wissen Eigentümerinnen und Eigentümer genau, dass es sich bei Überlegungen zum Vorkaufsrecht der Bezirke nur um leere Drohungen handeln kann, da die Bezirke niemals in der Lage sind, so schnell so große Summen bereitzustellen.

 

 

BVV 23.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)

 

 

StadtQM 21.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, erneut an den Berliner Senat heranzutreten und sich dafür einzusetzen, dass dieser die Bezirke strukturell und finanziell durch die Errichtung eines Ankauffonds zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei strategisch bedeutsamen und zentralen Grundstücken sowie zwecks Sicherung bezahlbarer Mieten unterstützt. Auf diesen Ankauffonds könnten die Bezirke, zum Beispiel in Kooperation mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft im Ankaufsfall zurückgreifen analog zur Drucksache „Wohnungsbaufonds auch für bezirkliches Vorkaufsrecht nutzen“ (DS/0929/IV). Der Senat soll diese Unterstützung in ein Regelverfahren überführen, um eine Gleichbehandlung der Bezirke zu gewährleisten.

 

Mittlerweile hat der Senat durch den Erlass der Umwandlungsverordnung zum Ausdruck gebracht, dass er nun ebenfalls Handlungsbedarf bei der um sich greifenden Umwandlung von Mietobjekten in Eigentumswohnungen sieht. Genau wie durch die Umwandlungsverordnung könnte der Senat durch einen schnell verfügbaren Ankauffonds Milieuschutzgebiete wieder zu einem wirksamen Instrument der Stadtentwicklungspolitik machen.

 

Vorreiter hierbei sind Hamburg und München, die zwar nur wenige Häuser tatsächlich kaufen, jedoch eine glaubwürdige Option für einen solchen Aufkauf zum Verkehrswert aufgebaut haben. Deshalb können in den meisten Fällen mit Eigentümerinnen und Eigentümern sogenannte Abwendungsvereinbarungen ausgehandelt werden, die den Mieterinnen und Mietern Schutzrechte sowie preiswerte Mieten gewähren, die ohne diese Möglichkeit - bei einem normalen Verkauf - nicht gesichert werden könnten. Der Kauf durch die öffentliche Hand und zum Verkehrswert wird durch diese Vereinbarungen abgewendet, im Gegenzug verpflichten sich die Eigentümerinnen und Eigentümer zu mehr Mieterschutz.

 

Wichtig bei der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts und der Errichtung des Fonds ist die Ausgestaltung der Verfahren und Geschwindigkeit der Mittelfreigabe. Soll ein glaubwürdiges Ankaufszenario aufgebaut werden, muss der Fonds über Entscheidungsmechanismen verfügen, die die Untersetzung einer Finanzierung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zweimonatsfrist zur Ausübung des Vorkaufsrechts möglich macht. Für alle anderen notwendigen Schritte muss ebenfalls noch genügend Zeit verbleiben, weshalb die reine Entscheidung zur Finanzierung deutlich schneller erfolgen können muss. Auf diese Weise würden die Bezirke mit Hilfe des Landes in die Lage versetzt, die notwendige Finanzierung für einen Aufkauf innerhalb der gesetzlichen Fristen sicherstellen zu können. Bisher ist dies aus mangelnden Finanzmitteln der Bezirke und aus haushaltstechnischen Gründen im Regelfall nicht möglich.

 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, erneut an den Berliner Senat heranzutreten und sich dafür einzusetzen, dass dieser die Bezirke strukturell und finanziell durch die Errichtung eines Ankauffonds zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei strategisch bedeutsamen und zentralen Grundstücken sowie zwecks Sicherung bezahlbarer Mieten unterstützt. Auf diesen Ankauffonds könnten die Bezirke, zum Beispiel in Kooperation mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft im Ankaufsfall zurückgreifen analog zur Drucksache „Wohnungsbaufonds auch für bezirkliches Vorkaufsrecht nutzen“ (DS/0929/IV). Der Senat soll diese Unterstützung in ein Regelverfahren überführen, um eine Gleichbehandlung der Bezirke zu gewährleisten.

 

Mittlerweile hat der Senat durch den Erlass der Umwandlungsverordnung zum Ausdruck gebracht, dass er nun ebenfalls Handlungsbedarf bei der um sich greifenden Umwandlung von Mietobjekten in Eigentumswohnungen sieht. Genau wie durch die Umwandlungsverordnung könnte der Senat durch einen schnell verfügbaren Ankauffonds Milieuschutzgebiete wieder zu einem wirksamen Instrument der Stadtentwicklungspolitik machen.

 

Vorreiter hierbei sind Hamburg und München, die zwar nur wenige Häuser tatsächlich kaufen, jedoch eine glaubwürdige Option für einen solchen Aufkauf zum Verkehrswert aufgebaut haben. Deshalb können in den meisten Fällen mit Eigentümerinnen und Eigentümern sogenannte Abwendungsvereinbarungen ausgehandelt werden, die den Mieterinnen und Mietern Schutzrechte sowie preiswerte Mieten gewähren, die ohne diese Möglichkeit - bei einem normalen Verkauf - nicht gesichert werden könnten. Der Kauf durch die öffentliche Hand und zum Verkehrswert wird durch diese Vereinbarungen abgewendet, im Gegenzug verpflichten sich die Eigentümerinnen und Eigentümer zu mehr Mieterschutz.

 

Wichtig bei der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts und der Errichtung des Fonds ist die Ausgestaltung der Verfahren und Geschwindigkeit der Mittelfreigabe. Soll ein glaubwürdiges Ankaufszenario aufgebaut werden, muss der Fonds über Entscheidungsmechanismen verfügen, die die Untersetzung einer Finanzierung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zweimonatsfrist zur Ausübung des Vorkaufsrechts möglich macht. Für alle anderen notwendigen Schritte muss ebenfalls noch genügend Zeit verbleiben, weshalb die reine Entscheidung zur Finanzierung deutlich schneller erfolgen können muss. Auf diese Weise würden die Bezirke mit Hilfe des Landes in die Lage versetzt, die notwendige Finanzierung für einen Aufkauf innerhalb der gesetzlichen Fristen sicherstellen zu können. Bisher ist dies aus mangelnden Finanzmitteln der Bezirke und aus haushaltstechnischen Gründen im Regelfall nicht möglich.

 

   
    23.09.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.59 - überwiesen
   
   
    13.10.2015 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 10 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    28.10.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 12.4  
Kommunales Vorkaufsrecht - Wrangelstraße 66  
Enthält Anlagen
DS/1915/IV  
Ö 13  
Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 13.1     Lieferzone und Fahrradstellplätze für den Bahnhof Warschauer Str.  
Enthält Anlagen
DS/0105/IV  
Ö 13.2  
Sonderpädagogische Förderung  
Enthält Anlagen
DS/0168/IV  
Ö 13.3  
Radfahrer- und Fußgänger-Unfallkarte für Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0384/IV  
Ö 13.4     Kultur-Weihnachtsmarkt mit Weihnachtszirkus in Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0405/IV  
Ö 13.5  
Verkehrsberuhigung am Boxhagener Platz  
Enthält Anlagen
DS/0424/IV  
Ö 13.6     Kulturprodukte  
Enthält Anlagen
DS/0516/IV  
Ö 13.7     Mehr Sicherheit für die Kinder der Kita in der Pücklerstraße 12  
Enthält Anlagen
DS/0548/IV  
Ö 13.8     Gewinnabschöpfung illegal aufgestellter Glückspielautomaten durchsetzen!
Enthält Anlagen
DS/0804/IV  
Ö 13.9     Wiederherstellung Karl-Marx-Allee nach Ende der Bauarbeiten
Enthält Anlagen
DS/0840/IV  
Ö 13.10  
Kein Weg zurück in die Gewalt aufgrund fehlender Ausstattung der Frauenhäuser  
Enthält Anlagen
DS/0931/IV  
Ö 13.11  
Erlös des Jugendfreizeitschiffes für die bezirkliche Jugendhilfe verwenden!  
Enthält Anlagen
DS/0916/IV  
Ö 13.12  
Benutzbarkeit des Radweg Wiener Str. gewährleisten  
Enthält Anlagen
DS/0946/IV  
Ö 13.13  
Radstreifen vor Falsch-Parken schützen!
Enthält Anlagen
DS/0988/IV  
Ö 13.14     Behindertengerechte Spielplätze
Enthält Anlagen
DS/1098/IV  
Ö 13.15     Tempo 30 und ein Zebrastreifen für die Thielenbrücke  
Enthält Anlagen
DS/1104/IV  
Ö 13.16     Einführung einer gymnasialen Oberstufe an der Refik-Veseli-Schule  
Enthält Anlagen
DS/1234/IV  
Ö 13.17     Einbahnstraße am Platz der Vereinten Nationen öffnen  
Enthält Anlagen
DS/1245/IV  
Ö 13.18     Auswirkungen der Wasserpreissenkungen für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1293/IV  
Ö 13.19     Fahrradfreundlichste Kreuzung Berlins mit Flexipoller schützen  
Enthält Anlagen
DS/1322/IV  
Ö 13.20  
Planung einer Schulsporthalle auf den Tennisplätzen des Laskersportplatzes  
Enthält Anlagen
DS/1412/IV  
Ö 13.21  
Ausweisung eines Erhaltungssatzungsgebiets nördlich der Grünberger Str. und westlich der Kadiner Str.  
Enthält Anlagen
DS/1417/IV  
Ö 13.22  
Turnhalle statt Tennisplätze?  
Enthält Anlagen
DS/1418/IV  
Ö 13.23     Allmende e.V. vor der Verdrängung bewahren!  
Enthält Anlagen
DS/1456/IV  
Ö 13.24  
Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit  
Enthält Anlagen
DS/1486/IV  
Ö 13.25  
App "Gesundes Friedrichshain-Kreuzberg"
Enthält Anlagen
DS/1598/IV  
Ö 13.26  
Buslinie M 29 attraktiver machen - Bushaltehäuschen an der Haltstelle "Schöneberger Brücke" einrichten  
Enthält Anlagen
DS/1606/IV  
Ö 13.27     Endlich wieder Licht vor der Hedemannstraße 3 - Endlich wieder die defekte Straßenlaterne in Betrieb nehmen!  
Enthält Anlagen
DS/1609/IV  
Ö 13.28  
Buslinie M 41 attraktiver machen - Bushaltehäuschen an der Haltstelle "Willy-Brandt-Haus" einrichten  
Enthält Anlagen
DS/1657/IV  
Ö 13.29     Personalpolitik mit Augenmaß!  
Enthält Anlagen
DS/1703/IV  
Ö 13.30  
Buslinie 248 attraktiver machen - Bushaltehäuschen an der Haltstelle "Franz-Klühs-Str." einrichten  
Enthält Anlagen
DS/1705/IV  
Ö 13.31  
Behutsame Planung auf dem Ex-YAAM-Grundstück
Enthält Anlagen
DS/1734/IV  
Ö 13.32     Ein Briefkasten für das Rathaus Friedrichshain!  
Enthält Anlagen
DS/1745/IV  
Ö 13.33     Ein Zebrastreifen für die Marchlewskistraße  
Enthält Anlagen
DS/1748/IV  
Ö 13.34     Das Baerwaldbad darf nicht sterben!
Enthält Anlagen
DS/1755/IV  
Ö 13.35     Quartiersmanagment (QM) Mariannenplatz, Mehringplatz, Wassertorplatz, Werner-Düttmannsiedlung und Zentrum Kreuzberg / Oranienstraße; Fortschreibung der integrierten Handlungskonzepte 2015/2017  
Enthält Anlagen
DS/1757/IV  
Ö 13.36  
Untersuchung Schulversorgungssituation in den Quartieren Friedenstr. und Friedrichshain Höfe  
Enthält Anlagen
DS/1761/IV  
Ö 13.37     Ausreichende Mittel für die IT-Wartung an Schulen  
Enthält Anlagen
DS/1789/IV  
Ö 13.38     Zukunftsinitiative Stadtteil II – Teilprogramm Soziale Stadt – Baufonds Prioritätenliste Programmplanung Programmjahre 2016/2017  
Enthält Anlagen
DS/1825/IV  
Ö 13.39     Zukunftsinitiative Stadtteil II – Teilprogramm Soziale Stadt – Netzwerkfonds Programmplanung Programmjahr 2016  
Enthält Anlagen
DS/1826/IV  
Ö 13.40     Bebauungsplan VI-140g VE für das Grundstück Dennewitzstraße 37,38 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1827/IV  
Ö 13.41     Handlungskonzept für den Wirtschaftsstandort Friedrichshain-Kreuzberg Strategien für die bezirkliche Wirtschaftsförderung  
Enthält Anlagen
DS/1830/IV  
Ö 13.42  
Bebauungsplan VI-45-2B zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes VI-45 für das Gelände zwischen ehemalig der Brandenburgstraße 1-29 (jetzt Lobeckstraße), Ritterstraße 95-106, Prinzenstraße 92-109, Gitschiner Straße 80-84, Wassertorstraße 18-25, 45a-56 und Moritzstraße 1-21 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1832/IV  
Ö 13.43     Bebauungsplan VI-4-1ab für eine Teilfläche des Grundstücks Gitschiner Straße 21, 22 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1833/IV  
Ö 13.44  
Bebauungsplan V-15-1 für Teilflächen des Grundstücks Alt- Stralau 34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über - das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB, - die Durchführung der Beteiligung Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB,  
Enthält Anlagen
DS/1834/IV  
Ö 13.45  
Zebrastreifen an der Thalia-Grundschule  
Enthält Anlagen
DS/1836/IV  
Ö 13.46  
Benennung einer Straße oder eines Platzes nach einer LSBTI-Person II
Enthält Anlagen
DS/1843/IV  
Ö 13.47     Notwendigkeit der Stärkung von Schulkonzepten  
Enthält Anlagen
DS/1848/IV  
Ö 13.48  
Friedrichshain-Kreuzberg gemeinsam gegen Krebs!  
Enthält Anlagen
DS/1853/IV  
Ö 13.49  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Chamissoplatz" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1855/IV  
Ö 13.50  
Drucksachen mit Beteiligung der Verkehrslenkung Berlin  
Enthält Anlagen
DS/1856/IV  
Ö 13.51     Bebauungsplan 2-49 für das Grundstück Kynaststraße 17 sowie die angrenzenden Flurstücke 236, 237, 238, 231, 209 und 190 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1884/IV  
Ö 13.52  
Schaffung eines gemeinsamen Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen  
Enthält Anlagen
DS/1885/IV  
Ö 13.53  
Zukunftsinitiative Stadtteil II - Teilprogramm Soziale Stadt - Baufonds Prioritätenliste Programmplanung Programmjahre 2016/2017  
Enthält Anlagen
DS/1886/IV  
Ö 13.54  
Beschluss zur Information der BVV über die Unterzeichnung der regionalen Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin  
Enthält Anlagen
DS/1887/IV  
Ö 13.55     Wahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen  
Enthält Anlagen
DS/1888/IV  
Ö 13.56  
Zwischennutzungskonzept Rigaer Str. 71-73  
Enthält Anlagen
DS/1889/IV  
Ö 13.57     Jede*r hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben! Zwangsverheiratung verhindern - Anlaufstelle für Jungen und junge Männer schaffen  
Enthält Anlagen
DS/1890/IV  
Ö 13.58  
Barrierefreier Heinrichplatz: Fuß- und Radverkehr schützen  
Enthält Anlagen
DS/1891/IV  
Ö 13.59  
Endlich Ampel an der Cuvrystraße  
Enthält Anlagen
DS/1892/IV  
Ö 13.60  
Ordnungsamt in Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1893/IV  
Ö 13.61  
Sichere Straßenüberquerung der Boxhagener Str. ermöglichen  
Enthält Anlagen
DS/1894/IV  
Ö 13.62  
Offenes WLAN für die bezirklichen Flüchtlingsunterkünfte  
Enthält Anlagen
DS/1895/IV  
Ö 13.63     Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds in den Verwaltungsrat "Kindergärten City"  
DS/1896/IV  
Ö 13.64  
Flüchtlinge willkommen heißen: Orientierung für Flüchtlinge in Berlin per App verbessern  
Enthält Anlagen
DS/1897/IV  
Ö 13.65  
Umwandlung von mindestens zwei Auto- in Fahrradparkplätze vor der Pettenkofer Grundschule  
Enthält Anlagen
DS/1898/IV  
Ö 13.66  
104er Bus auch nachts!  
Enthält Anlagen
DS/1899/IV  
Ö 13.67  
Befristetes Parkverbot aufheben  
Enthält Anlagen
DS/1900/IV  
Ö 13.68  
Parkplätze Müggelstraße wieder nutzbar machen  
Enthält Anlagen
DS/1901/IV  
Ö 13.69  
Veränderungssperre für das SEZ  
Enthält Anlagen
DS/1902/IV  
Ö 13.70  
Einführung eines Wegeleitsystems im Viktoriapark  
Enthält Anlagen
DS/1903/IV  
Ö 13.71  
Markierung Radstreifen Eldenaer Straße  
Enthält Anlagen
DS/1904/IV  
Ö 13.72  
Kieze in bestehende Parkraumzonen integrieren  
Enthält Anlagen
DS/1905/IV  
Ö 13.73  
Ausweitung der Milieuschutzgebiete im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/1906/IV  
Ö 13.74  
Barrierefreier Zugang zum Gleisdreieckpark - hier Zugang im Bereich Brücke 1  
Enthält Anlagen
DS/1907/IV  
Ö 13.75  
Untersuchung Manteuffelstr.- Verfahren zur weiteren Beauftragung  
Enthält Anlagen
DS/1908/IV  
Ö 13.76  
Transparente Haushaltswirtschaft  
Enthält Anlagen
DS/1909/IV  
Ö 13.77  
Gleisdreieckpark für die Zukunft sichern  
Enthält Anlagen
DS/1911/IV  
Ö 13.78  
Drogendepot an der Bushaltestelle "Görlitzer Bahnhof" verhindern!  
Enthält Anlagen
DS/1913/IV  
Ö 13.79  
Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, südlicher Grenze des Grundstücks Kynaststraße 18 und deren östlicher Verlängerung und Kynaststraße, für Teilflächen am Ufer des Rummelsburger Sees südlich und westlich des Jugend- freizeitschiffs, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anlie- genden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshors  
Enthält Anlagen
DS/1914/IV  
               
 
 

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