Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
Gremien: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Do, 11.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Zweckentfremdungsverbotsverordnung      
Ö 2.1  
Kontrolle und Ahndung rechtswidrigen Verhaltens von WohnungseigentümerInnen  
Enthält Anlagen
DS/0797/IV  
Ö 2.2  
Verzicht auf die Reduzierung des Mietausgleichs  
Enthält Anlagen
DS/1239/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass dieser die Forderung der Mieterinnen und Mieter der Palisadenstraße 41-46 positiv aufgreift und entsprechend auf die IBB einwirkt. Demnach soll die IBB auf die übliche Reduzierung des Mietausgleichs verzichten und stattdessen in der bisherigen Höhe bis zum Ende des jeweiligen Mietvertrages weiterzahlen. Auf die bisher notwendige Neubeantragung des Mietausgleichs soll verzichtet werden.

 

 

Begründung:

 

Mit Wegfall der Anschlussförderung haben Eigentümer für Objekte des Sozialen Wohnungsbaus, bei denen die 15-jährige Grundförderung ab dem 1. Januar 2003 endet, grundsätzlich keine weiterführende Förderung mehr. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Vermieter daraufhin die Kostenmiete verlangt haben und damit die Mieterinnen und Mieter zum Auszug gezwungen haben.

 

Für das Objekt Palisadenstr. 41 – 46 gelang es mit Hilfe einer Kooperationsvereinbarung zwischen Eigentümer und Bezirk den Erhalt ihrer Wohnungen für die Mieter zu sichern. Dazu hat der Eigentümer sich in erheblichem Maße finanziell engagiert und so den Mietern zu einer angemessenen Miete den Verbleib in Ihren Wohnungen ermöglicht.

 

Rund 60 Haushalte mit sehr geringem Einkommen bekommen von der IBB den so genannten Mietausgleich gezahlt, der sich jedoch jährlich reduziert. Dadurch entsteht eine faktische Mieterhöhung, die durch die öffentliche Hand und nicht den Eigentümer bzw. Vermieter erhoben wird.

 

Die Reduzierung jedes Jahr macht einen Betrag von ca. 300,00 € im Monat aus, die das Land Berlin einspart. Den irrelevanten Einnahmen auf Landesseite steht ein erheblicher Aufwand auf Seiten der Mieterinnen und Mieter sowie des Bezirkes gegenüber, da der Mietausgleich regelmäßig beantragt werden muss und in sogenannten Härtefällen eine Beratung durch den Bezirk, bzw. vom Bezirk Beauftragte, erfolgen muss.

 

BVV 27.08.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, JobCenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)

 

 

StadtQM 03.12.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass dieser die Forderung der Mieterinnen und Mieter der Palisadenstraße 41-46 positiv aufgreift und entsprechend auf die IBB einwirkt. Demnach soll die IBB auf die übliche Reduzierung des Mietausgleichs verzichten und stattdessen in der bisherigen Höhe bis zum Ende des jeweiligen Mietvertrages weiterzahlen. Auf die bisher notwendige Neubeantragung des Mietausgleichs soll verzichtet werden.

 

 

BVV 17.12.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass dieser die Forderung der Mieterinnen und Mieter der Palisadenstraße 41-46 positiv aufgreift und entsprechend auf die IBB einwirkt. Demnach soll die IBB auf die übliche Reduzierung des Mietausgleichs verzichten und stattdessen in der bisherigen Höhe bis zum Ende des jeweiligen Mietvertrages weiterzahlen. Auf die bisher notwendige Neubeantragung des Mietausgleichs soll verzichtet werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

BVV 27.04.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    27.08.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.33 - überwiesen
   
   
    11.09.2014 - Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
    Ö 2.2 - vertagt
   
   
    11.09.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 2.2 - vertagt
   
   
    13.11.2014 - Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    03.12.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 12 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    17.12.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 2.3  
Zentrale Anlaufstelle zur Umsetzung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung  
Enthält Anlagen
DS/1259/IV  
Ö 3  
Bestätigung des Protokolls vom 10.04.2014      
Ö 4  
Bürgerdienste      
Ö 4.1  
Vorübergehende Schließung des Bürgeramts 2, Schlesische Straße  
Enthält Anlagen
DS/1260/IV  
Ö 5  
Menschenwürdige Unterbringung von Roma-Familien  
Enthält Anlagen
DS/1102/IV  
Ö 6  
Nachbarschaftsarbeit Koppenstraße unterstützen!  
Enthält Anlagen
DS/1258/IV  
Ö 7  
Erhalt der Obdachloseneinrichtung "Kiez-Café" in der Friedrichshainer Wühlischstraße  
Enthält Anlagen
DS/1291/IV  
Ö 8  
Implementierung einer "Arbeitsgruppe Zuwanderung"  
Enthält Anlagen
DS/1310/IV  
Ö 9  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 10  
Verschiedenes      
               
 
 

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