Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Mi, 11.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Baudenkmal Sport- und Erholungszentrum SEZ
Enthält Anlagen
DS/0878/IV  
Ö 3     "Freibadergänzung SEZ"  
DS/0891/IV  
Ö 4     Bestätigung der Protokolle vom 20.11. und 28.11.2013      
Ö 5     Vorstellung der Planungen für das Gebäude am Frankfurter Tor      
Ö 6     Vorstellung des Verhandlungsergebnisses für das Vorhaben Flottwellpromenade Baufeld-Süd      
Ö 7     Abschöpfung des Plangewinns bei Bauvorhaben durch die Gemeinde Eine Einführung von Herrn Gertz - StadtPG Jur      
Ö 8     Mehr Grün im lebendigen Kiez! - Clubkultur und Freiflächen an der Revaler Straße sichern!
Enthält Anlagen
DS/0717/IV  
Ö 9     Revaler Spitze  
Enthält Anlagen
DS/0718/IV  
Ö 10     Grünfläche in der Revaler Straße 18 sichern  
Enthält Anlagen
DS/0947/IV  
Ö 11     Ehemalige Dragonerkaserne - Anspruchsvollen Planungsprozess in der Kreuzberger Mitte sichern  
Enthält Anlagen
DS/0935/IV  
Ö 12     Hotel- und Hostelflut stoppen - für eine nachhaltige Kiezgestaltung  
DS/0882/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, keine weiteren Genehmigungen für Beherbergungsbetriebe (Hotels, Hostels etc.) in allgemeinen Wohngebieten (§ 4 BauNVO) zu erteilen.

 

r Misch- oder Gewerbegebiete (§ 6 und § 8 BauNVO), in denen Beherbergungsbetriebe grundsätzlich zulässig sind, sollen bei der Genehmigung zukünftig die verkehrlichen Auswirkungen auf die Umgebung stärker berücksichtigt werden. Es ist zu prüfen, ob für eine Genehmigung ein Nachweis über die Erschließung des Betriebs ohne Störungen der Umgebung verpflichtend gemacht werden kann. Zu genehmigen sind nach BauNVO in Mischgebieten nur noch solche Beherbergungsbetriebe, die das Wohnen nachweislich auch durch ihre Erschließung und deren mögliche Wechselwirkungen mit bestehenden Belastungen „nicht wesentlich stören“. In Gewerbegebieten sind nur solche Beherbergungsbetriebe zu genehmigen, die die Umgebung durch die Folgen und Auswirkungen ihrer Erschließung nicht „erheblich belästigen“. Das Bezirksamt soll bei der Prüfung dieser Voraussetzungen einen strengen Maßstab anwenden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob der Nachweis von Stellplätzen, z. B. zum Ein- und Aussteigen sowie Abstellen von Reisebussen und PKW, für eine Genehmigung verpflichtend werden kann.

 

Ebenso soll sich das Bezirksamt auf Landesebene für die Einführung eines stadtweiten Hotelentwicklungsplans einsetzen, der ein wichtiges Steuerungsinstrument in diesem Bereich darstellen würde. Der momentan in der Innenstadt zu beobachtende, ungeplante Wildwuchs muss dringend gesteuert werden. Die Entwicklung hin zu „Ballermannvierteln“, in denen sich das Tourismusgeschäft in einer Weise konzentriert, die die Wohnqualität auch nach den Maßstäben von metropolitanen Innenstädten erheblich einschränkt, muss im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner der Kieze eingedämmt werden.

 

Begründung:

 

Berlin braucht Übernachtungsmöglichkeiten. Der Tourismus ist zu einem wichtigen Wirtschaftszweig der Stadt geworden, dem eine zunehmende Bedeutung zukommt. Doch sind Hotels und Hostels keine Solitäre im Stadtgefüge - sie beeinflussen und verändern ihre Umgebung. Kieze verändern ihren Charakter durch immer neue Bettenburgen. Die örtliche Infrastruktur wandelt sich. Übernachtungsgäste fragen z. B. seltener Alltagsgüter nach. Als Folge passt sich das umliegende Gewerbe oft an die veränderte Nachfrage an - zum Nachteil der vor Ort wohnenden Bevölkerung.

 

Die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) qualifizieren die Genehmigungsfähigkeit von Gewerbebetrieben in Allgemeinen Wohngebieten sowie Misch- und Gewerbegebieten. In den jeweiligen Paragraphen (§ 6 und 8 BauNVO) wird die Zulässigkeit von unterschiedlichen Graden der Beeinträchtigung der Umgebung abhängig gemacht. In Allgemeinen Wohngebieten (§ 4) sind Beherbergungsbetriebe nur „ausnahmsweise“ zulässig.

 

Die überall im Bezirk sprießenden Beherbergungsbetriebe beeinträchtigen ihre Umgebung

u. a. auch durch ihre verkehrliche Erschließung erheblich. Besonders wenn diese in Wechselwirkungen mit bereits bestehenden Verkehrsströmen tritt. An- und abfahrende Reisebusse und PKW, Liefer- und Serviceverkehr erhöhen die Belastungen für die Wohnbevölkerung durch Verkehr, Lärm und andere Emissionen. Deshalb ist zu prüfen, ob die Genehmigung von Beherbergungsbetrieben versagt werden kann, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Verkehrsinfrastruktur fähig ist die zusätzlichen Verkehre und deren Wechselwirkungen mit bestehenden Verkehren problemlos aufzunehmen, ohne erhebliche Beeinträchtigungen für die Umgebung nach sich zu ziehen.

 

Um die Kieze mit ihren Charakter zu schützen, muss einer ungeplanten Ausbreitung von Beherbergungsbetrieben so gut es geht entgegengetreten werden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sonst bald keine Kieze mehr übrig sind, welche die Attraktivität Berlins erst begründen und so viele Besucher anziehen. In Allgemeinen Wohngebieten soll die Genehmigung von Beherbergungsbetrieben in Zukunft komplett unterbunden werden. Ausnahmen werden nicht mehr gemacht.

 

Friedrichshain-Kreuzberg ist bereits heute einer der drei Bezirke in Berlin mit den meisten Betten - und neue Hotels und Hostels sind bereits in Planung. Dabei herrscht schon jetzt ein immenser Konkurrenzkampf, der laut Einschätzung des Hotel- und Gaststättenverbandes Berlin (DEHOGA Berlin) insbesondere für die privat geführten Kleinbetriebe ein Problem ist.

Berlin verfolgt auf Landesebene eine Tourismuspolitik der reinen Maximierung von Übernachtungszahlen. Eine aktive  Steuerung des Tourismus und eine nachhaltige Gestaltung - auch in Zusammenarbeit mit den Bezirken - erfolgt bisher nicht. Ein Baustein in diese Richtung könnte ein stadtweiter Hotelentwicklungsplan sein, ähnlich der bestehenden Konzepte zur Ansiedlung von Einkaufszentren. Hier sind Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin in der Pflicht.

 

 

BVV 23.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten federführend.

 

 

StadtQM 11.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Genehmigungen für Beherbergungsbetriebe (Hotels, Hostels etc.) in allgemeinen Wohngebieten (§ 4 BauNVO) strenge Maßstäbe anzulegen.

 

r Misch- oder Gewerbegebiete (§ 6 und § 8 BauNVO), in denen Beherbergungsbetriebe grundsätzlich zulässig sind, sollen bei der Genehmigung zukünftig die verkehrlichen Auswirkungen auf die Umgebung stärker berücksichtigt werden. Es ist zu prüfen, ob für eine Genehmigung ein Nachweis über die Erschließung des Betriebs ohne Störungen der Umgebung verpflichtend gemacht werden kann. Zu genehmigen sind nach BauNVO in Mischgebieten nur noch solche Beherbergungsbetriebe, die das Wohnen nachweislich auch durch ihre Erschließung und deren mögliche Wechselwirkungen mit bestehenden Belastungen „nicht wesentlich stören“. In Gewerbegebieten sind nur solche Beherbergungsbetriebe zu genehmigen, die die Umgebung durch die Folgen und Auswirkungen ihrer Erschließung nicht „erheblich belästigen“. Das Bezirksamt soll bei der Prüfung dieser Voraussetzungen einen strengen Maßstab anwenden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob der Nachweis von Stellplätzen, z. B. zum Ein- und Aussteigen sowie Abstellen von Reisebussen und PKW, für eine Genehmigung verpflichtend werden kann.

 

Ebenso soll sich das Bezirksamt auf Landesebene für die Einführung eines stadtweiten Hotelentwicklungsplans einsetzen, der ein wichtiges Steuerungsinstrument in diesem Bereich darstellen würde. Der momentan in der Innenstadt zu beobachtende, ungeplante Wildwuchs muss dringend gesteuert werden. Die Entwicklung hin zu „Ballermannvierteln“, in denen sich das Tourismusgeschäft in einer Weise konzentriert, die die Wohnqualität auch nach den Maßstäben von metropolitanen Innenstädten erheblich einschränkt, muss im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner der Kieze eingedämmt werden.

 

Begründung:

 

Berlin braucht Übernachtungsmöglichkeiten. Der Tourismus ist zu einem wichtigen Wirtschaftszweig der Stadt geworden, dem eine zunehmende Bedeutung zukommt. Doch sind Hotels und Hostels keine Solitäre im Stadtgefüge - sie beeinflussen und verändern ihre Umgebung. Kieze verändern ihren Charakter durch immer neue Bettenburgen. Die örtliche Infrastruktur wandelt sich. Übernachtungsgäste fragen z. B. seltener Alltagsgüter nach. Als Folge passt sich das umliegende Gewerbe oft an die veränderte Nachfrage an - zum Nachteil der vor Ort wohnenden Bevölkerung.

 

Die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) qualifizieren die Genehmigungsfähigkeit von Gewerbebetrieben in Allgemeinen Wohngebieten sowie Misch- und Gewerbegebieten. In den jeweiligen Paragraphen (§ 6 und 8 BauNVO) wird die Zulässigkeit von unterschiedlichen Graden der Beeinträchtigung der Umgebung abhängig gemacht. In Allgemeinen Wohngebieten (§ 4) sind Beherbergungsbetriebe nur „ausnahmsweise“ zulässig.

 

Die überall im Bezirk sprießenden Beherbergungsbetriebe beeinträchtigen ihre Umgebung

u. a. auch durch ihre verkehrliche Erschließung erheblich. Besonders wenn diese in Wechselwirkungen mit bereits bestehenden Verkehrsströmen tritt. An- und abfahrende Reisebusse und PKW, Liefer- und Serviceverkehr erhöhen die Belastungen für die Wohnbevölkerung durch Verkehr, Lärm und andere Emissionen. Deshalb ist zu prüfen, ob die Genehmigung von Beherbergungsbetrieben versagt werden kann, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Verkehrsinfrastruktur fähig ist die zusätzlichen Verkehre und deren Wechselwirkungen mit bestehenden Verkehren problemlos aufzunehmen, ohne erhebliche Beeinträchtigungen für die Umgebung nach sich zu ziehen.

 

Um die Kieze mit ihren Charakter zu schützen, muss einer ungeplanten Ausbreitung von Beherbergungsbetrieben so gut es geht entgegengetreten werden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sonst bald keine Kieze mehr übrig sind, welche die Attraktivität Berlins erst begründen und so viele Besucher anziehen. In Allgemeinen Wohngebieten soll die Genehmigung von Beherbergungsbetrieben in Zukunft komplett unterbunden werden. Ausnahmen werden nicht mehr gemacht.

 

Friedrichshain-Kreuzberg ist bereits heute einer der drei Bezirke in Berlin mit den meisten Betten - und neue Hotels und Hostels sind bereits in Planung. Dabei herrscht schon jetzt ein immenser Konkurrenzkampf, der laut Einschätzung des Hotel- und Gaststättenverbandes Berlin (DEHOGA Berlin) insbesondere für die privat geführten Kleinbetriebe ein Problem ist.

Berlin verfolgt auf Landesebene eine Tourismuspolitik der reinen Maximierung von Übernachtungszahlen. Eine aktive  Steuerung des Tourismus und eine nachhaltige Gestaltung - auch in Zusammenarbeit mit den Bezirken - erfolgt bisher nicht. Ein Baustein in diese Richtung könnte ein stadtweiter Hotelentwicklungsplan sein, ähnlich der bestehenden Konzepte zur Ansiedlung von Einkaufszentren. Hier sind Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin in der Pflicht.

 

 

BVV 18.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Genehmigungen für Beherbergungsbetriebe (Hotels, Hostels etc.) in allgemeinen Wohngebieten (§ 4 BauNVO) strenge Maßstäbe anzulegen.

 

r Misch- oder Gewerbegebiete (§ 6 und § 8 BauNVO), in denen Beherbergungsbetriebe grundsätzlich zulässig sind, sollen bei der Genehmigung zukünftig die verkehrlichen Auswirkungen auf die Umgebung stärker berücksichtigt werden. Es ist zu prüfen, ob für eine Genehmigung ein Nachweis über die Erschließung des Betriebs ohne Störungen der Umgebung verpflichtend gemacht werden kann. Zu genehmigen sind nach BauNVO in Mischgebieten nur noch solche Beherbergungsbetriebe, die das Wohnen nachweislich auch durch ihre Erschließung und deren mögliche Wechselwirkungen mit bestehenden Belastungen „nicht wesentlich stören“. In Gewerbegebieten sind nur solche Beherbergungsbetriebe zu genehmigen, die die Umgebung durch die Folgen und Auswirkungen ihrer Erschließung nicht „erheblich belästigen“. Das Bezirksamt soll bei der Prüfung dieser Voraussetzungen einen strengen Maßstab anwenden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob der Nachweis von Stellplätzen, z. B. zum Ein- und Aussteigen sowie Abstellen von Reisebussen und PKW, für eine Genehmigung verpflichtend werden kann.

 

Ebenso soll sich das Bezirksamt auf Landesebene für die Einführung eines stadtweiten Hotelentwicklungsplans einsetzen, der ein wichtiges Steuerungsinstrument in diesem Bereich darstellen würde. Der momentan in der Innenstadt zu beobachtende, ungeplante Wildwuchs muss dringend gesteuert werden. Die Entwicklung hin zu „Ballermannvierteln“, in denen sich das Tourismusgeschäft in einer Weise konzentriert, die die Wohnqualität auch nach den Maßstäben von metropolitanen Innenstädten erheblich einschränkt, muss im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner der Kieze eingedämmt werden.

 

   
    23.10.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.36 - überwiesen
   
   
    21.11.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt
    Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    18.12.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.24 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 13     Vorkaufsrecht für Wohnungsbaugesellschaften  
Enthält Anlagen
DS/0749/IV  
Ö 14     Bauanträge - aus vorangegangen Sitzungen - A) Thaerstr. 37 2735-BAA-37      
Ö 15     Bauanträge - neu - A) Manteuffelstr. (69 2873-BAA-24) B) Revaler Str. 99 (2882-BAA-37) C) Ritterstr. 9-10 (2894-BAA-23) D) Naunystr. 68 (2921-BAA-24) F) Mühlenstr. 34 (2952-BAA-37) G) Rudolfstr. 18 (2968-BAA-37) H) Schreinerstr. 29 (3005-BAA-32) I) Palisadenstr. 30 (3023-BAA-34)      
Ö 16     Bauanträge - Listen vom 25.11. und 02.12. und 09.12.2013 -      
Ö 17     optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 18     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 19     Verschiedenes      
               
 
 

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