Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Mi, 11.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Baudenkmal Sport- und Erholungszentrum SEZ
Enthält Anlagen
DS/0878/IV  
Ö 3     "Freibadergänzung SEZ"  
DS/0891/IV  
Ö 4     Bestätigung der Protokolle vom 20.11. und 28.11.2013      
Ö 5     Vorstellung der Planungen für das Gebäude am Frankfurter Tor      
Ö 6     Vorstellung des Verhandlungsergebnisses für das Vorhaben Flottwellpromenade Baufeld-Süd      
Ö 7     Abschöpfung des Plangewinns bei Bauvorhaben durch die Gemeinde Eine Einführung von Herrn Gertz - StadtPG Jur      
Ö 8     Mehr Grün im lebendigen Kiez! - Clubkultur und Freiflächen an der Revaler Straße sichern!
Enthält Anlagen
DS/0717/IV  
Ö 9     Revaler Spitze  
Enthält Anlagen
DS/0718/IV  
Ö 10     Grünfläche in der Revaler Straße 18 sichern  
Enthält Anlagen
DS/0947/IV  
Ö 11     Ehemalige Dragonerkaserne - Anspruchsvollen Planungsprozess in der Kreuzberger Mitte sichern  
Enthält Anlagen
DS/0935/IV  
Ö 12     Hotel- und Hostelflut stoppen - für eine nachhaltige Kiezgestaltung  
DS/0882/IV  
Ö 13     Vorkaufsrecht für Wohnungsbaugesellschaften  
Enthält Anlagen
DS/0749/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob das ihm zustehende Vorkaufsrecht i. S. des § 24 ff BauGB zugunsten städtischer Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen einer Kooperation ausgeübt werden kann. Dabei ist die Möglichkeit einzubeziehen, dass statt der Ausübung des Vorkaufsrechts auch eine entsprechende Abwendungsvereinbarung gem. § 27 BauGB zielführend sein kann.

Sofern eine Kooperation rechtlich möglich ist, wird das Bezirksamt zudem beauftragt, mit den Wohnungsbaugesellschaften in Verhandlungen über entsprechende Kooperationsvereinbarungen einzutreten und diese ggf. abzuschließen.

Der BVV ist im Oktober 2013 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

 

Begründung:

 

Nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 steht dem Bezirk jedenfalls für die „sozialen Erhaltungsrechtsgebiete“ (§ 172 Abs.1 Nr. 2) ein Vorkaufsrecht zu. Der Bezirk könnte dieses Vorkaufsrecht selbst ausüben, was jedoch finanziell kaum lösbar ist.

Alternativ lässt § 27a BauGB zu, dass der Bezirk sein Vorkaufsrecht zugunsten „öffentlicher Bedarfs- und Erschließungsträger“ ausübt, insbesondere wenn die zu erwerbende „Wohnbebauung für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf genutzt werden soll“ (§ 27a Abs.1 Nr.1). Die im BauGB genannten Träger wären in Berlin z.B. die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Die Ausübung des Vorkaufsrechts in diesem Sinne erfordert rechtlich die Zustimmung der Träger. Insoweit müsste deshalb das Bezirksamt zur Realisierung des Modells eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften verhandeln.

Der Zeitpunkt für diese Verhandlungen sollte günstig sein, da im Rahmen der Berliner Koali-tionsvereinbarung vereinbart wurde, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften weitere Wohnungen hinzukaufen sollen, was zur Zeit auch schon von ihnen realisiert wird.

 

 

BVV 12.06.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.

 

 

PHI 27.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob das ihm zustehende Vorkaufsrecht i. S. des § 24 ff BauGB zugunsten städtischer Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen einer Kooperation ausgeübt werden kann. Dabei ist die Möglichkeit einzubeziehen, dass statt der Ausübung des Vorkaufsrechts auch eine entsprechende Abwendungsvereinbarung gem. § 27 BauGB zielführend sein kann.

Sofern eine Kooperation rechtlich möglich ist, wird das Bezirksamt zudem beauftragt, mit den Wohnungsbaugesellschaften in Verhandlungen über entsprechende Kooperationsvereinbarungen einzutreten und diese ggf. abzuschließen.

Der BVV ist im Oktober 2013 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

 

 

BVV 28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob das ihm zustehende Vorkaufsrecht i. S. des § 24 ff BauGB zugunsten städtischer Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen einer Kooperation ausgeübt werden kann. Dabei ist die Möglichkeit einzubeziehen, dass statt der Ausübung des Vorkaufsrechts auch eine entsprechende Abwendungsvereinbarung gem. § 27 BauGB zielführend sein kann.

Sofern eine Kooperation rechtlich möglich ist, wird das Bezirksamt zudem beauftragt, mit den Wohnungsbaugesellschaften in Verhandlungen über entsprechende Kooperationsvereinbarungen einzutreten und diese ggf. abzuschließen.

Der BVV ist im Oktober 2013 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

 

 

BVV 27.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten.

 

 

StadtQM 11.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 18.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    12.06.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.27 - überwiesen
   
   
    21.08.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    27.08.2013 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    27.11.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.22 - überwiesen
   
   
    18.12.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.19 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 14     Bauanträge - aus vorangegangen Sitzungen - A) Thaerstr. 37 2735-BAA-37      
Ö 15     Bauanträge - neu - A) Manteuffelstr. (69 2873-BAA-24) B) Revaler Str. 99 (2882-BAA-37) C) Ritterstr. 9-10 (2894-BAA-23) D) Naunystr. 68 (2921-BAA-24) F) Mühlenstr. 34 (2952-BAA-37) G) Rudolfstr. 18 (2968-BAA-37) H) Schreinerstr. 29 (3005-BAA-32) I) Palisadenstr. 30 (3023-BAA-34)      
Ö 16     Bauanträge - Listen vom 25.11. und 02.12. und 09.12.2013 -      
Ö 17     optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 18     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 19     Verschiedenes      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: