Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei zukünftigen Einstellungen von Mitarbeitern darauf zu achten, dass eine offene Lizenzierung von durch den Mitarbeiter erstellten Werken rechtssicher möglich ist. Als eine offene Lizenz gilt hier eine Lizenz, die den Kriterien der opendefinition.org genügt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Werke nach § 4 UrhG (Sammelwerke und Datenbanken) einfach und rechtssicher frei lizenziert veröffentlicht werden können, ohne dass für jedes einzelne Werk die Zustimmung des Urhebers nach § 35 UrhG eingeholt werden muss.
Begründung:
Der Bezirk Xhain bekennt sich zu Open Data. Open Data beinhaltet die freie Lizenzierung von Verwaltungsdaten. Die Lizenzierung hängt in Deutschland in starkem Maße am Urheber. Dies gilt auch für Urheber in Angestelltenverhältnissen. Insbesondere muss der Urheber Weiterlizenzierungen zustimmen. Ohne genauere vertragliche Regelung kann es passieren, dass der Bezirk für jeden Datensatz, der unter eine freie Lizenz gestellt werden soll, die Zustimmung desjenigen Verwaltungsmitarbeiters einholen muss, der den Datensatz erzeugt hat. Dies ist mit bürokratischem Aufwand verbunden. Durch eine vorausschauende Regelung in Arbeitsverträgen kann dieser Aufwand vermieden und Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden.
BVV 18.09.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 26.09.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei zukünftigen Einstellungen von Mitarbeitern darauf zu achten, dass eine offene Lizenzierung von durch den Mitarbeiter erstellten Werken rechtssicher möglich ist. Als eine offene Lizenz gilt hier eine Lizenz, die den Kriterien der opendefinition.org genügt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Werke nach § 4 UrhG (Sammelwerke und Datenbanken) einfach und rechtssicher frei lizenziert veröffentlicht werden können, ohne dass für jedes einzelne Werk die Zustimmung des Urhebers nach § 35 UrhG eingeholt werden muss.
BVV 23.10.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei zukünftigen Einstellungen von Mitarbeitern darauf zu achten, dass eine offene Lizenzierung von durch den Mitarbeiter erstellten Werken rechtssicher möglich ist. Als eine offene Lizenz gilt hier eine Lizenz, die den Kriterien der opendefinition.org genügt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Werke nach § 4 UrhG (Sammelwerke und Datenbanken) einfach und rechtssicher frei lizenziert veröffentlicht werden können, ohne dass für jedes einzelne Werk die Zustimmung des Urhebers nach § 35 UrhG eingeholt werden muss.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.01.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
BüTra 11.02.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.02.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.