Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 24.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 2.1  
Zielvereinbarung zum Stellenabbau  
DS/0447/IV  
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Solidarität mit der "Karawane der Flüchtlinge" auf dem Oranienplatz  
DS/0446/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Schlafplätze für Obdachlose im Winter - Ist das Bezirksamt vorbereitet?  
DS/0456/IV  
Ö 6.2  
Prinzessinnengärten erhalten  
DS/0439/IV  
Ö 6.3  
Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen  
DS/0423/IV  
Ö 6.4  
Autobahn A 100 - Bezirk muss Verlängerung jetzt unterstützen  
DS/0443/IV  
    VORLAGE
    Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat das Bezirksamt gegen die Verlängerung der A100 vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt?

2.      Welche Kosten im Detail sind bisher hierzu auf bezirklicher Seite entstanden und welche werden noch erwartet?

3.      In welcher Form wird das Bezirksamt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anerkennen und die Verlängerung der A100 behördlich unterstützen?

 

Beantwortung: Herr Dr. Schulz

 

Zu Frage 1: Möchte ich so eine kurze und knappe Zusammenfassung geben, das ist
§ 1 Berliner Ausführungsgesetz im Baugesetzbuch i.V.m. § 3 Abs. 2,  Allgemeines Zuständigkeitsgesetz als Ausgestaltung des Artikels 66 Abs. 2 Berliner Verfassung. Ich dachte erst, das müsste Ihnen eigentlich reichen, denn Sie hatten ja schon eine Beantwortung des Bezirksamtes zu Ihrer schriftlichen Anfrage vom 21.03.2011 und ich eigentlich dachte, da ist alles beantwortet worden, weil Sie damals auch so eine ähnliche Frage gestellt haben.

Ich habe mir die noch mal rausgeholt und musste feststellen, sozusagen mea culpa, die war sehr minimalistisch beantwortet, diese Frage. Und aus dem Grunde gestatten Sie es mir, dass ich etwas ausführlicher noch mal das darstelle, indem ich zitiere aus einem Schreiben unseres Anwalts an das Bundesverwaltungsgericht. Da muss man vorwegnehmen, dass Berlin - als von uns Beklagte - sich bezieht und auf eine Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshof vom 10. Mai 1995, wo gesagt wurde, Berlin ist eine Einheitsgemeinde und nicht ihre 23 Bezirke und damit können die Bezirke nicht Träger dessen Artikel 28 GG enthaltenen Rechts auf kommunale Selbstverwaltung sein.

So, jetzt sozusagen zitiere ich aus dem Schreiben des Anwalts an das Bundesverwaltungsgerichts: „Berlin vergisst dabei zu erwähnen, dass schon im Sondernutzen zu der von ihnen herangezogenen Entscheidung von 1995 zurecht darauf hingewiesen wurde, dass die Entscheidung nicht dazu führe, dass den Bezirken nicht in einzelnen Bereichen wehrfähige Rechte zuzuerkennen sind. Das ist aus der Rechtsliteratur, der Rechtschutz der Berliner Bezirke bezeichnete es denn auch schon 2003 als weitgehend gesichert, dass den Bezirken im Rahmen der Bauleitplanung eigene wehrfähige Rechte zustehen. In diesem Bereich ist in den Bezirken das gesamte Planaufstellungsverfahren bis hin zur Festsetzung und Bekanntmachung der Rechtsverordnung in § 6 Berliner Ausführungsgesetz im BauGB zugewiesen als eine der Grundlagen. Flankiert nicht durch fachaufsichtliche Möglichkeiten der Hauptverwaltung, sondern lediglich durch das Beanstandungsrecht im Sinne einer Rechtsaufsicht, das ist der § 6 AG-BauGB.

Der Bezirk, also Friedrichshain-Kreuzberg, handelt hier im Rahmen der ihm zugewiesenen und nicht der umfassenden Fachaufsicht unterliegenden Aufgaben und im Rahmen der ihm zugewiesenen wehrfähigen Rechten. § 3 Abs. 2 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz weist den Berliner Bezirken alle nicht nach Abs. 1 der Hauptverwaltung zugewiesenen Aufgaben zur Wahrnehmung zu. Für den Bereich der Bauleitplanung enthält § 1 Berliner Ausführungsgesetz zu BauGB die allgemeine Aufgabenzuweisung an die Bezirke, wonach Angelegenheiten, für die nach dem Baugesetzbuch die Gemeinde zuständig ist, von den Bezirken wahrgenommen werden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz wie auch das Berliner Ausführungsgesetz und BauGB gestalten insoweit und mit den weiteren Zuständigkeitsverteilungen den verfassungsrechtlich in Artikel 66 Abs. 2 der Berliner Verfassung geregelten Grundsatz der Beteiligung der Berliner Bezirke an der Verwaltung auf den Grundsätzen der Selbstverwaltung aus.

Bereits die Verfassung, aber auch die gesetzlichen Regelungen anerkennen, damit die Zuweisung eigener Rechte an die Berliner Bezirke zur Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb Berlins. Für den Bereich der Bauleitplanung erkennt auch die Berliner Rechtsprechung wehrfähige Rechte der Bezirke an. Friedrichshain-Kreuzberg macht sich insoweit die folgenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin zwischen einem Bezirk, Kreuzberg war damals das, und der Hauptverwaltung im Bereich der Bauleitplanung ausgetragenen Streits zu eigen. Das ist das Oberverwaltungsgerichtsurteil vom 31.08.1999 und damals ging es um das Warenhaus, was an der Schlesischen Straße, Ecke Cuvrystraße, gebaut werden sollte.

So, jetzt zitiere ich aus der schriftlichen Begründung des OVGs: Die prozessuale Möglichkeit, eine Kompetenzstreitigkeit dieser Art von den Verwaltungsgerichten auszutragen, ist nicht von vornherein dadurch ausgeschlossen, dass hier ein Berliner Bezirk als ein nicht mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestatteter Teil der Einheitsgemeinde Berlin innerhalb dieser einheitlichen Gebietskörperschaft Rechtschutz gegen eine Maßnahme der Senatsverwaltung begehe. Kernsatz. Die Rechtsprechung räumt auch bei derartigen, internen Kompetenzkonflikten rechtlich unselbstständigen Organen oder Teilen von ihnen unter bestimmten Voraussetzungen, die Befugnis ein, sich im verwaltungsgerichtlichen Organstreit gegen die Verletzung ihr organisationsrechtlich zugewiesenen Zuständigkeit zu wehren. Und dann geht es so weiter, aber das sind, glaube ich, die Kernsätze so. Das war jetzt sozusagen etwas ausführlicher.

Die gesetzliche Grundlage, die das Bezirksamt sieht und ich muss Ihnen auch sagen, weiterhin sieht, hinsichtlich einer Klagemöglichkeit eines Bezirks gegen den Senat, wenn es um die eigene Bauplanungshoheit geht und nur da, weil wir nur da Satzungsrechte haben.

 

Zu Frage 2: Wir haben im direkten Zusammenhang mit dem Verwaltungsgerichtstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht als Gerichtskosten 2.780,00 EUR, als eigene Anwaltskosten 4.600,00 EUR und die Anwaltskosten der Gegenseite 3.765,00 EUR, das gibt in Summe 11.145,00 EUR.

 

Zu Frage 3: Das Bundesverwaltungsgericht als höchstrichterliche Instanz hat festgestellt, dass im Planfeststellungsverfahren keine Fehler gemacht worden sind. Herr Müller, keine Fehler gemacht wurden. Die haben nicht gesagt, das ist verkehrspolitischer Unsinn. Es war auch nicht die Frage, die es zu untersuchen hat, sondern alleine, ob es irgendwo Formfehler gibt und Abwägungsfehler. Aus dem Grunde muss man sagen, das ist jetzt die höchstrichterliche Instanz. Es ist nicht weiter Anfechtbar, dass dort Abwägungsfehler in dem Verfahren gemacht worden sind. Aber was ich Ihnen versprechen kann ist, dass wir und ich glaube, da haben wir bislang eine sehr breite Mehrheit gehabt, weiterhin kämpfen werden, dass nicht eine halbe Milliarde für einen verkehrspolitischen Unsinn verbuddelt werden.

Ich kann auch versprechen, dass ich mich weiterhin an die Seite der Initiativen stellen werde, damit wir das erreichen. Vielen Dank.

 

Herr Müller: Verkehrspolitischer Unsinn hin oder her. Meine erste Nachfrage lautet: Wie lautete die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zurückweisung der Klage des Bezirksamts?

 

Zu Nachfrage 1: Wir haben ja noch keine Begründung.

 

Herr Müller: Aber sie waren bei der Urteilsverkündung.

 

Es hat aber eine Presseerklärung gegeben. In der Presseerklärung … ja, ich sage ja nur, weil es ist ja auch gerade für Juristen, Sie sind glaube ich auch Jurist, sehr erhellend ist, was dann die Richter im Einzelnen in der Begründung schreiben. Das wäre für mich jetzt was Neues, dass sozusagen Juristen sich auf Presseerklärungen beziehen. Aber in der Presseerklärung gibt es den Hinweis, dass das Bundesverwaltungsgericht sagt mit Blick auf die Berliner Landesverfassung, hätten die Bezirke doch keine Planungshoheit, haben die Bezirke keine Planungshoheiten. Mir liegt es jetzt wirklich fern Herr Müller, bevor ich die Begründung kenne, Richterschelle zu machen. So was mache ich nie, ja. Das ist eben Rechtsprechung. Aber das mich so ein Satz neugierig macht, was dann in der Begründung steht, das können Sie sicherlich nachvollziehen.

 

Herr Müller: Wie erklärt das Bezirksamt die Differenz zwischen der in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage 348, also der ersten zu dem Thema? Die Antwort war vom 16.03.2011, dargestellten Gesamtkosten, Gutachten + Klage von 30.000,00 EUR, Gutachten dabei 20.000,00 EUR, Klage wurde damals gesagt unter 10.000,00 EUR. Wir haben ja eben gehört, was sie tatsächlich …, also kann man noch akzeptieren, und der Behauptung des Bezirksbürgermeisters im Tagesspiegel vom 12.10. die Gesamtkosten, Gutachten + Klage würden unter 15.000,00 EUR liegen. Hat sich das Gutachten zwischenzeitlich derart verbilligt?

 

Zu Nachfrage 2: Ich glaube, dass wir zwei Geschichten auseinanderhalten müssen. Das ist einmal, dass wir ein Planfeststellungsverfahren hatten und mitten in dem Planfeststellungsverfahren sind die betroffenen Bezirke zur Stellungnahme aufgefordert worden. Und davon abgetrennt, nachdem der Planfeststellungsbeschluss gefasst wurde, dass wir gegen den rechtlich vorgegangen sind. Die Kosten, die ich Ihnen genannt habe, beziehen sich auf die Kosten, die wir mit unserem Verwaltungsstreit verursacht haben. Für die Stellungnahme in dem Planfeststellungsverfahren haben wir in der Tat zwei Gutachten in Auftrag gegeben, damit wir überhaupt aussagefähig wurden als Bezirke und nicht nur aus dem Bauch heraus sagten, durch diesen Bau wird es negative Auswirkungen, Verschlechterungen für die Friedrichshainer und Kreuzberger Bevölkerung geben. Und ich will Ihnen mal eins sagen: Sie, genauso wie alle anderen hier auch, sind gewählt worden, um negative Folgen von der Bevölkerung abzuhalten. Wenn sie den Eindruck haben, sie setzten sich in Verfahren nur durch und die Gegenseite hat aufgefahren Gutachter und Gutachten usw., usw. Sie setzen sich nur durch, dass sie eben mal ein eigenständiges, nicht beeinflusstes Gutachten machen. Dann haben sie die Pflicht, so ein Gutachten zu machen. Und ich kann Ihnen weiterhin sagen, diese Gutachten sind von uns weiterhin als gültig …, werden weiterhin als gültig betrachtet und ich glaube weiterhin, dass die Aussagen, die mit diesem Verkehrsgutachten zu Elsenbrücke und die Umgebung gemacht worden sind, so eintreten, wie sie beschrieben worden sind. Und wenn die so eintreten, wenn sie diese Vermutung und Erwartung haben, dann werden sie auch diese erhebliche flächendeckende Negativauswirkung auf die Bevölkerung haben. Und das ist dann ihre Pflicht dazustehen und sagen, das möchten wir von der Bevölkerung, die mich gewählt hat, abhalten und alles unternehmen, dass das nicht eintritt.

 

Herr Müller: Ich habe in der Zeitung gelesen, dass Sie die Verfahrenskosten, die nun den Bezirk hier treffen werden, als notwendige Demokratiekosten bezeichnet haben. Das lässt mich hoffen und damit komme ich zu meiner Frage, dass der Auftrag eines Bezirksamts hinsichtlich der Drucksache 400 die Bürgerbeteiligungsmittel für die projektbezogenen Aktivitäten in den Ortsteilen für die Stadtplanung usw., dass die von Ihnen nun auch freigegeben werden. Das sind ja auch Demokratiekosten und zwar eigentlich unmittelbarer.

 

Zu Nachfrage 3: Also ich verstehe zwar nicht ganz den Zusammenhang, aber Sie können sicher sein, dass wir auch die Frage, ob die Bürgerbeteiligungsmittel im Zusammenhang mit unserer Haushaltssperre freigegeben werden können, sorgfältig prüfen. Das tun wir selbstverständlich. Nur hat, das muss ich Ihnen hier wirklich sagen, überhaupt nichts zu tun, weder inhaltlich noch haushalterisch mit dem Punkt, den wir gerade in der mündlichen Anfrage behandeln.

 

Herr Müller: Ich frage das Bezirksamt als letzte Nachfrage: Welche behördliche Prüfung auf Zulässigkeit (Rechtsamt) ist seitens des Bezirksamtes mit welchem Ergebnis durchgeführt worden und wann?

 

Zu Nachfrage 4: Wir sind eine Verwaltung, auch mit einem Rechtsamt. Und Sie können natürlich sicher sein, dass das Rechtsamt auch unseren Weg Richtung Bundesverwaltungsgericht mitbegleitet hat. Und ich will Ihnen wirklich sagen, wir haben außerordentlich hohe Kompetenz im Rechtsamt und wenn Sie damit jetzt andeuten wollen, dass wir möglicherweise keine gute Mitarbeiter dort haben, dann will ich Ihnen ausdrücklich widersprechen und mich vor den Mitarbeitern des Rechtsamts stellen.

 

Herr Müller: Die Frage war ja nur eine sachliche, welche behördliche Prüfung und welches Ergebnis wann durchgeführt wurde.

 

Das habe ich beantwortet, dass das Rechtsamt diesen Prozess begleitet hat und wenn das Rechtsamt der Meinung gewesen wäre, dass es völlig aussichtslos ist und wir keine Klagebefugnis haben, dann hätte das Rechtsamt mir das, das kann ich Ihnen auch versprechen, in dieser Deutlichkeit auch gesagt.

 

   
    24.10.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.4 - beantwortet
   
Ö 6.5  
Essensversorgung in den Kitas im Bezirk  
DS/0452/IV  
Ö 6.6  
Unzulässige Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die A 100  
DS/0448/IV  
Ö 6.7  
Wenn Krankenhäuser krank machen - Hygiene im Friedrichshain und am Urban  
DS/0457/IV  
Ö 6.8  
Gefährliches Parken auf Fahrradwegen  
DS/0454/IV  
Ö 6.9  
Standorte E. O. Plauen- und Nürtingen Grundschule  
DS/0445/IV  
Ö 6.10  
Ergebnisse der Klausurtagung des Bezirksamtes  
DS/0449/IV  
Ö 6.11  
PrinzessInnengärten  
DS/0453/IV  
Ö 6.12  
Situation des Geburtshauses Kreuzberg  
DS/0455/IV  
Ö 6.13  
Altkleidercontainer  
DS/0450/IV  
Ö 6.14  
Mietvertrag mit Wagenburg - Bezirksamt muss vor Abschluss Konditionen offen legen!  
DS/0442/IV  
Ö 6.15  
Arbeitsmarktpolitische Instrumente für die Zielgruppe U 25  
DS/0451/IV  
Ö 6.16  
Neugestaltung des Nordufers des Landwehrkanals zwischen Baerwald- und Admiralbrücke  
DS/0444/IV  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Mietpreisüberhöhungen unterbinden!  
Enthält Anlagen
DS/0426/IV  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2010  
Enthält Anlagen
DS/0014/IV  
Ö 8.2  
Einsetzung einer interfraktionellen AG Bürgerhaushalt  
DS/0046-01/IV  
Ö 8.3  
Einsetzung einer interfraktionellen AG Bürgerhaushalt
Enthält Anlagen
DS/0046/IV  
Ö 8.4  
Übertragung von Daten aus dem bezirklichen Intranet
Enthält Anlagen
DS/0048/IV  
Ö 8.5  
Kostenartengruppenauswertung  
Enthält Anlagen
DS/0264/IV  
Ö 8.6  
Maschinenlesbare Haushaltsdaten
Enthält Anlagen
DS/0281/IV  
Ö 8.7  
Leitlinien für einen fahrradfreundlichen Bezirk
DS/0346/IV  
Ö 8.8  
"Projekte-Haus"  
Enthält Anlagen
DS/0387/IV  
Ö 9     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 9.1     Bildung des Jugendhilfeausschusses hier: Neuwahl einer stellv. Bürgerdeputierten im Jugendhilfeausschuss  
DS/0030-02/IV  
Ö 9.2     Für ein würdiges Andenken an die Novemberpogrome  
Enthält Anlagen
DS/0029/IV  
Ö 9.3     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-93/IV  
Ö 9.4     Das historische Gedächtnis des Bezirks - Neukonzeptionierung der Friedrichshainer Erinnerungslandschaft  
Enthält Anlagen
DS/0047/IV  
Ö 9.5  
Gittermüllbehälter für das Fraenkel-Ufer
Enthält Anlagen
DS/0133/IV  
Ö 9.6  
Bezahlbaren Wohnungsneubau ermöglichen
Enthält Anlagen
DS/0138/IV  
Ö 9.7     Gedenktafel für die Band "Ton, Steine, Scherben"  
Enthält Anlagen
DS/0173/IV  
Ö 9.8     Information der Eltern über ihre Rechte in Bezug auf Betreuungsverträge mit Kitas  
DS/0261/IV  
Ö 9.9  
Rohformate neben Endformaten veröffentlichen  
Enthält Anlagen
DS/0278/IV  
Ö 9.10     Information über Barrierefreiheit im Bezirk  
DS/0282/IV  
Ö 9.11     Städtische Wohnungsbaugesellschaft WBM
Enthält Anlagen
DS/0283/IV  
Ö 9.12     Arbeitsfähigkeit der Fraktionen  
Enthält Anlagen
DS/0306/IV  
Ö 9.13     Aufhebung der Benennung der mit Verfügung vom 08. Februar 2001 öffentlich benannten Privatstraße "An der Barthschen Promenade" auf dem Areal des so genannten Viktoria-Quartiers  
Enthält Anlagen
DS/0330/IV  
Ö 9.14     Radverkehrsplanung für Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/0348/IV  
Ö 9.15     Initiative Aktionsräume plus - Aktionsraum Kreuzberg Nordost Prioritätenliste Programmplanung Programmjahr 2013  
Enthält Anlagen
DS/0375/IV  
Ö 9.16  
Bebauungsplanentwurf VI-38-1 für eine Teilfläche des Grundstücks Carl-Herz-Ufer 34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0376/IV  
Ö 9.17  
Luxussanierung verhindern, Verdrängung stoppen! - Milieuschutzgebiete in Friedrichshain
Enthält Anlagen
DS/0379/IV  
Ö 9.18     Der essbare Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0385/IV  
Ö 9.19     Schulsanitätsdienst auch an Friedrichshain-Kreuzberger Schulen initiieren!  
Enthält Anlagen
DS/0393/IV  
Ö 9.20  
Erhaltungssatzungen
Enthält Anlagen
DS/0394/IV  
Ö 9.21  
Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Gestaltung Platzanlage
Enthält Anlagen
DS/0396/IV  
Ö 9.22     Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Verkehr  
Enthält Anlagen
DS/0397/IV  
Ö 9.23     Sportflächen auf dem Regenrückhaltebecken an der Lilienthalstraße realisieren!  
DS/0402/IV  
Ö 9.24  
Baumaßnahmen an Schulen des Bezirks  
Enthält Anlagen
DS/0419/IV  
Ö 9.25  
Volle Ausschöpfung der Mittel zur Förderung des Arbeitsmarktes im Jahre 2012  
Enthält Anlagen
DS/0420/IV  
Ö 9.26  
Abschluss städtebaulicher Verträge in Bebauungsplanverfahren zur Deckung des Wohnbedarfs von Wohnungssuchenden mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen  
DS/0421/IV  
Ö 9.27  
"Gutschow Keller"  
Enthält Anlagen
DS/0422/IV  
Ö 9.28  
Verkehrsberuhigung am Boxhagener Platz  
Enthält Anlagen
DS/0424/IV  
Ö 9.29  
Einwohnerversammlung zur geplanten Verlegung der Tram 21  
DS/0425/IV  
Ö 9.30  
Potentiale für Mietwohnungsneubau  
DS/0427/IV  
Ö 9.31  
Mit dem Fahrrad zum Karneval  
Enthält Anlagen
DS/0428/IV  
Ö 9.32  
Mehr Verkehrssicherheit auf dem Petersburger Platz  
Enthält Anlagen
DS/0429/IV  
Ö 9.33  
Sponsoring für Kreuzberger Bügel  
DS/0430/IV  
Ö 9.34  
Markierte Begrenzungen für "Schankvorgärten"  
Enthält Anlagen
DS/0431/IV  
Ö 9.35  
Mehr Möglichkeiten für die Unterbringung von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen in Friedrichshain-Kreuzberg schaffen  
Enthält Anlagen
DS/0432/IV  
Ö 9.36  
Altkleidersammelcontainer  
DS/0433/IV  
Ö 9.37  
Wohnen ohne PKW  
DS/0434/IV  
Ö 9.38  
Keine Vorfahrt für die Zossener Straße  
Enthält Anlagen
DS/0435/IV  
Ö 9.39     Unverzügliche Umsetzung der Drucksache 0048/IV  
Enthält Anlagen
DS/0436/IV  
Ö 9.40  
Feriensportangebote für Kinder und Jugendliche  
Enthält Anlagen
DS/0437/IV  
Ö 9.41  
Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über das Ergebnis der Interessenabwägung nach erfolgter Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und Information der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange, den Entwurf des Bebauungsplans V-14-3 den Entwurf der Rechtsverordnung  
DS/0438/IV  
Ö 9.42  
Rettet das YAAM!  
DS/0440/IV  
Ö 9.43  
Für eine aktive Mietenpolitik: Verdrängung stoppen - Umwandlungsverordnung einführen  
DS/0441/IV  
               
 
 

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