Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 24.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 2.1  
Zielvereinbarung zum Stellenabbau  
DS/0447/IV  
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Solidarität mit der "Karawane der Flüchtlinge" auf dem Oranienplatz  
DS/0446/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Schlafplätze für Obdachlose im Winter - Ist das Bezirksamt vorbereitet?  
DS/0456/IV  
Ö 6.2  
Prinzessinnengärten erhalten  
DS/0439/IV  
Ö 6.3  
Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen  
DS/0423/IV  
Ö 6.4  
Autobahn A 100 - Bezirk muss Verlängerung jetzt unterstützen  
DS/0443/IV  
Ö 6.5  
Essensversorgung in den Kitas im Bezirk  
DS/0452/IV  
Ö 6.6  
Unzulässige Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die A 100  
DS/0448/IV  
Ö 6.7  
Wenn Krankenhäuser krank machen - Hygiene im Friedrichshain und am Urban  
DS/0457/IV  
Ö 6.8  
Gefährliches Parken auf Fahrradwegen  
DS/0454/IV  
Ö 6.9  
Standorte E. O. Plauen- und Nürtingen Grundschule  
DS/0445/IV  
Ö 6.10  
Ergebnisse der Klausurtagung des Bezirksamtes  
DS/0449/IV  
Ö 6.11  
PrinzessInnengärten  
DS/0453/IV  
Ö 6.12  
Situation des Geburtshauses Kreuzberg  
DS/0455/IV  
Ö 6.13  
Altkleidercontainer  
DS/0450/IV  
Ö 6.14  
Mietvertrag mit Wagenburg - Bezirksamt muss vor Abschluss Konditionen offen legen!  
DS/0442/IV  
Ö 6.15  
Arbeitsmarktpolitische Instrumente für die Zielgruppe U 25  
DS/0451/IV  
Ö 6.16  
Neugestaltung des Nordufers des Landwehrkanals zwischen Baerwald- und Admiralbrücke  
DS/0444/IV  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Mietpreisüberhöhungen unterbinden!  
Enthält Anlagen
DS/0426/IV  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2010  
Enthält Anlagen
DS/0014/IV  
Ö 8.2  
Einsetzung einer interfraktionellen AG Bürgerhaushalt  
DS/0046-01/IV  
Ö 8.3  
Einsetzung einer interfraktionellen AG Bürgerhaushalt
Enthält Anlagen
DS/0046/IV  
Ö 8.4  
Übertragung von Daten aus dem bezirklichen Intranet
Enthält Anlagen
DS/0048/IV  
Ö 8.5  
Kostenartengruppenauswertung  
Enthält Anlagen
DS/0264/IV  
Ö 8.6  
Maschinenlesbare Haushaltsdaten
Enthält Anlagen
DS/0281/IV  
Ö 8.7  
Leitlinien für einen fahrradfreundlichen Bezirk
DS/0346/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich zukünftig in seinem Verwaltungshandeln an folgende Leitlinien zu halten:

 

  1. Sichere Spuren für Räder: Auf allen Hauptstraßen (übergeordneter Verkehr) sind Radstreifen einzurichten.
  2. Entschleunigung: Dort wo der PKWs und Räder Straßen ohne räumliche Trennung gemeinsam nutzen, muss der motorisierte Verkehr zugunsten des Radverkehrs langsamer (z. B.: durch Fahrradstraßen) werden - und damit leiser, weniger gefährlich und unattraktiver.
  3. Vorfahrt für Fahrräder: Fahrradstraßen haben vor anderen Nebenstraßen Vorfahrt.
  4. Freiräume schaffen: Wir wollen den Flächenverbrauch des motorisierten Individualverkehrs zugunsten umweltverträglicher Verkehrsträger verlagern.
  5. Wege attraktiver machen: Straßen mit Kopfsteinpflaster sind nach Bauarbeiten mit Radstreifen und einer glatten Oberfläche zu ersetzen.
  6. Benachteiligung beseitigen: Damit Radfahrerinnen und Radfahrer beim Linksabbiegen nicht benachteiligt werden und im Gegensatz zu allen anderen Fahrzeugen nicht zwei Ampelphasen brauchen, werden obligatorisch bei Bauvorhaben Linksabbiegespuren für Fahrräder eingerichtet.
  7. Gleiches Recht für alle: Bei Baustellen wird der Radverkehr obligatorisch mit eigenen Spuren auf der Straße umgeleitet - genau so wie der Autoverkehr. Ausgeschlossen sind Umleitungen über Gehwege.
  8. Nicht mal vorübergehend: Radstreifen und -wege werden nicht ohne qualitativ gleichwertigen Ersatz dem motorisieren Verkehr übertragen - auch nicht bei kurzfristigen Baustellen.
  9. Überholen ermöglichen: Radstreifen und Radwege werden so breit angelegt, dass Räder einander ohne Probleme überholen können - auch wenn sie beispielsweise einen breiteren Kinderanhänger haben.
  10. Unfallschwerpunkte abbauen: Die Kreuzungen, bei denen der Radverkehr häufig in Unfälle verwickelt ist, werden mit Priorität umgebaut.
  11. Nicht aufs Glatteis schicken: Alle Radwege und -streifen werden im Winter von Schnee und Eis geräumt.
  12. Risiko bei Schienen entschärfen: Auf Straßen mit Bahnverkehr werden die Fahrradstreifen deutlich sichtbar in die Mitte der Schienen verlegt.
  13. Freie Fahrt auf Radstreifen: Parkende Autos in der zweiten Reihe und auf Fahrradstreifen werden durch das Ordnungsamt nicht geduldet.
  14. Schutzraum schützen: Wo immer möglich sind Radstreifen durch durchgezogene Linien (statt nur durch gestrichelte) zu schützen. Dort wo Radstreifen häufig zugeparkt werden (könnten), sind sie baulich zu schützen, z.B.: durch Poller, Bordsteine oder ähnliches.
  15. Parkplätze schaffen: Der Bezirk richtet immer dort, wo Bedarf besteht, sichere Fahrradabstellplätze in Form von so genannten Kreuzberger Bügeln oder Grünen Radparkplätzen ein.
  16. Fußwege freihalten: Haben Gehwege (z.B. durch Schankvorgärten) eine Tiefe von weniger als zwei Metern, werden Radparkplätze obligatorisch auf der Straße angelegt.
  17. Breite Bikes berücksichtigen: Hindernisse zur Verkehrsberuhigung sind so anzulegen, dass Lastenräder mit drei Rädern oder Fahrräder mit Kinderanhängern nicht behindert werden.
  18. Unnötige Sperrungen vermeiden: Wird der Belag neben Radstreifen und -wegen aufgerissen, muss der Aushub auch neben der Fahrradstrecke gelagert werden.

 

Bei absehbaren Verstößen gegen diese Leitlinien ist das Bezirksamt aufgefordert, die Bezirksverordnetenversammlung vorher durch eine Vorlage zu Kenntnisnahme um ihre Meinung zu fragen.

 

Begründung:

 

Der motorisierte Verkehr ist in Deutschland für rund ein Fünftel des CO2-Ausstoßes verantwortlich - Tendenz steigend. Daher sind grundlegende Veränderungen in diesem Bereich besonders notwendig um unser Klima zu schützen. Jede Strecke, die mit dem Fahrrad, statt mit motorisierten Transportmöglichkeiten zurückgelegt wird, ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Ein entscheidender Schritt dabei ist es das Fahrradfahren für Berliner Bürger sicherer und attraktiver zu gestalten. Diese Leitlinien sollen dem Bezirksamt einen Rahmen geben, damit es sind in Zweifelsfragen besser pro Radverkehr orientieren kann.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien.

 

UVKI 10.10.12

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich zukünftig in seinem Verwaltungshandeln an folgende Leitlinien zu halten:

 

  1. Sichere Spuren für Räder: Auf allen Hauptstraßen (übergeordneter Verkehr) sind Radstreifen einzurichten.
  2. Entschleunigung: Dort wo PKWs und Räder die Straßen ohne räumliche Trennung gemeinsam nutzen, muss der motorisierte Verkehr zugunsten des Radverkehrs langsamer (z. B.: durch Fahrradstraßen) werden - und damit leiser, weniger gefährlich und unattraktiver.
  3. Vorfahrt für Fahrräder: Fahrradstraßen haben vor anderen Nebenstraßen Vorfahrt.
  4. Freiräume schaffen: Wir wollen den Flächenverbrauch des motorisierten Individualverkehrs zugunsten umweltverträglicher Verkehrsträger verlagern.
  5. Wege attraktiver machen: Straßen mit Kopfsteinpflaster sind nach Bauarbeiten mit Radstreifen auszustatten, die eine glatte Oberfläche haben.
  6. Benachteiligung beseitigen: Damit Radfahrerinnen und Radfahrer beim Linksabbiegen nicht benachteiligt werden und im Gegensatz zu allen anderen Fahrzeugen nicht zwei Ampelphasen brauchen, werden Wegführungen und Ampelschaltungen entsprechend eingerichtet. (Beispiel: Alexanderplatz: Karl-Liebknechtstraße links in die Alexanderstraße)
  7. Gleiches Recht für alle: Bei Baustellen wird der Radverkehr obligatorisch mit eigenen Spuren auf der Straße umgeleitet - genau so wie der Autoverkehr. Ausgeschlossen sind Umleitungen über Gehwege. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke)
  8. Nicht mal vorübergehend: Radstreifen und -wege werden nicht ohne qualitativ gleichwertigen Ersatz dem motorisieren Verkehr übertragen - auch nicht bei kurzfristigen Baustellen. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke)
  9. Überholen ermöglichen: Radstreifen und Radwege werden so breit angelegt, dass Räder einander ohne Probleme überholen können - auch wenn sie beispielsweise einen breiteren Kinderanhänger haben.
  10. Unfallschwerpunkte abbauen: Die Kreuzungen, bei denen der Radverkehr häufig in Unfälle verwickelt ist, werden mit Priorität umgebaut.
  11. Nicht aufs Glatteis schicken: Alle Radwege und -streifen werden im Winter von Schnee und Eis geräumt.
  12. Risiko bei Schienen entschärfen: Auf Straßen mit Bahnverkehr werden die Fahrradstreifen deutlich sichtbar in die Mitte der Schienen verlegt.
  13. Freie Fahrt auf Radstreifen: Das Ordnungsamt geht aktiv gegen Fahrzeuge vor, die in der zweiten Reihe und auf Fahrradstreifen parken.
  14. Schutzraum schützen: Wo immer möglich sind Radstreifen durch durchgezogene Linien (statt nur durch gestrichelte) zu schützen. Dort wo Radstreifen häufig zugeparkt werden (könnten), sind sie baulich zu schützen, z.B.: durch Poller, Bordsteine oder ähnliches.
  15. Parkplätze schaffen: Der Bezirk richtet immer dort, wo Bedarf besteht, sichere Fahrradabstellplätze in Form von so genannten Kreuzberger Bügeln oder Grünen Radparkplätzen ein.
  16. Fußwege freihalten: Haben Gehwege eine Tiefe von weniger als zwei Metern, werden Radparkplätze nach Möglichkeit auf der Straße angelegt.
  17. Breite Bikes berücksichtigen: Hindernisse zur Verkehrsberuhigung sind so anzulegen, dass Lastenräder mit drei Rädern oder Fahrräder mit Kinderanhängern nicht behindert werden.
  18. Unnötige Sperrungen vermeiden: Wird der Belag neben Radstreifen und -wegen aufgerissen, muss der Aushub auch neben der Fahrradstrecke gelagert werden.
  19. Baustellen für Fortschritt nutzen: Bei Baumaßnahmen z.B. durch BVG oder Wasserbetriebe wird die Verkehrsinfrastruktur mindestens zugunsten des Radverkehrs verbessert; der alte Status Quo wird nicht wieder hergestellt.

 

Dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ist im März 2013 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich zukünftig in seinem Verwaltungshandeln an folgende Leitlinien zu halten:

 

  1. Sichere Spuren für Räder: Auf allen Hauptstraßen (übergeordneter Verkehr) sind Radstreifen einzurichten.
  2. Entschleunigung: Dort wo PKWs und Räder die Straßen ohne räumliche Trennung gemeinsam nutzen, muss der motorisierte Verkehr zugunsten des Radverkehrs langsamer (z. B.: durch Fahrradstraßen) werden - und damit leiser, weniger gefährlich und unattraktiver.
  3. Vorfahrt für Fahrräder: Fahrradstraßen haben vor anderen Nebenstraßen Vorfahrt.
  4. Freiräume schaffen: Wir wollen den Flächenverbrauch des motorisierten Individualverkehrs zugunsten umweltverträglicher Verkehrsträger verlagern.
  5. Wege attraktiver machen: Straßen mit Kopfsteinpflaster sind nach Bauarbeiten mit Radstreifen auszustatten, die eine glatte Oberfläche haben.
  6. Benachteiligung beseitigen: Damit Radfahrerinnen und Radfahrer beim Linksabbiegen nicht benachteiligt werden und im Gegensatz zu allen anderen Fahrzeugen nicht zwei Ampelphasen brauchen, werden Wegführungen und Ampelschaltungen entsprechend eingerichtet. (Beispiel: Alexanderplatz: Karl-Liebknechtstraße links in die Alexanderstraße)
  7. Gleiches Recht für alle: Bei Baustellen wird der Radverkehr obligatorisch mit eigenen Spuren auf der Straße umgeleitet - genau so wie der Autoverkehr. Ausgeschlossen sind Umleitungen über Gehwege. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke)
  8. Nicht mal vorübergehend: Radstreifen und -wege werden nicht ohne qualitativ gleichwertigen Ersatz dem motorisieren Verkehr übertragen - auch nicht bei kurzfristigen Baustellen. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke)
  9. Überholen ermöglichen: Radstreifen und Radwege werden so breit angelegt, dass Räder einander ohne Probleme überholen können - auch wenn sie beispielsweise einen breiteren Kinderanhänger haben.
  10. Unfallschwerpunkte abbauen: Die Kreuzungen, bei denen der Radverkehr häufig in Unfälle verwickelt ist, werden mit Priorität umgebaut.
  11. Nicht aufs Glatteis schicken: Alle Radwege und -streifen werden im Winter von Schnee und Eis geräumt.
  12. Risiko bei Schienen entschärfen: Auf Straßen mit Bahnverkehr werden die Fahrradstreifen deutlich sichtbar in die Mitte der Schienen verlegt.
  13. Freie Fahrt auf Radstreifen: Das Ordnungsamt geht aktiv gegen Fahrzeuge vor, die in der zweiten Reihe und auf Fahrradstreifen parken.
  14. Schutzraum schützen: Wo immer möglich sind Radstreifen durch durchgezogene Linien (statt nur durch gestrichelte) zu schützen. Dort wo Radstreifen häufig zugeparkt werden (könnten), sind sie baulich zu schützen, z.B.: durch Poller, Bordsteine oder ähnliches.
  15. Parkplätze schaffen: Der Bezirk richtet immer dort, wo Bedarf besteht, sichere Fahrradabstellplätze in Form von so genannten Kreuzberger Bügeln oder Grünen Radparkplätzen ein.
  16. Fußwege freihalten: Haben Gehwege eine Tiefe von weniger als zwei Metern, werden Radparkplätze nach Möglichkeit auf der Straße angelegt.
  17. Breite Bikes berücksichtigen: Hindernisse zur Verkehrsberuhigung sind so anzulegen, dass Lastenräder mit drei Rädern oder Fahrräder mit Kinderanhängern nicht behindert werden.
  18. Unnötige Sperrungen vermeiden: Wird der Belag neben Radstreifen und -wegen aufgerissen, muss der Aushub auch neben der Fahrradstrecke gelagert werden.
  19. Baustellen für Fortschritt nutzen: Bei Baumaßnahmen z.B. durch BVG oder Wasserbetriebe wird die Verkehrsinfrastruktur mindestens zugunsten des Radverkehrs verbessert; der alte Status Quo wird nicht wieder hergestellt.

 

Dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ist im März 2013 zu berichten.

 

 

16.09.2015

Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/1856/IV

 

   
    29.08.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.49 - überwiesen
   
   
    12.09.2012 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 15 - vertagt
   
   
    10.10.2012 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    24.10.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 8.8  
"Projekte-Haus"  
Enthält Anlagen
DS/0387/IV  
Ö 9     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 9.1     Bildung des Jugendhilfeausschusses hier: Neuwahl einer stellv. Bürgerdeputierten im Jugendhilfeausschuss  
DS/0030-02/IV  
Ö 9.2     Für ein würdiges Andenken an die Novemberpogrome  
Enthält Anlagen
DS/0029/IV  
Ö 9.3     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-93/IV  
Ö 9.4     Das historische Gedächtnis des Bezirks - Neukonzeptionierung der Friedrichshainer Erinnerungslandschaft  
Enthält Anlagen
DS/0047/IV  
Ö 9.5  
Gittermüllbehälter für das Fraenkel-Ufer
Enthält Anlagen
DS/0133/IV  
Ö 9.6  
Bezahlbaren Wohnungsneubau ermöglichen
Enthält Anlagen
DS/0138/IV  
Ö 9.7     Gedenktafel für die Band "Ton, Steine, Scherben"  
Enthält Anlagen
DS/0173/IV  
Ö 9.8     Information der Eltern über ihre Rechte in Bezug auf Betreuungsverträge mit Kitas  
DS/0261/IV  
Ö 9.9  
Rohformate neben Endformaten veröffentlichen  
Enthält Anlagen
DS/0278/IV  
Ö 9.10     Information über Barrierefreiheit im Bezirk  
DS/0282/IV  
Ö 9.11     Städtische Wohnungsbaugesellschaft WBM
Enthält Anlagen
DS/0283/IV  
Ö 9.12     Arbeitsfähigkeit der Fraktionen  
Enthält Anlagen
DS/0306/IV  
Ö 9.13     Aufhebung der Benennung der mit Verfügung vom 08. Februar 2001 öffentlich benannten Privatstraße "An der Barthschen Promenade" auf dem Areal des so genannten Viktoria-Quartiers  
Enthält Anlagen
DS/0330/IV  
Ö 9.14     Radverkehrsplanung für Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/0348/IV  
Ö 9.15     Initiative Aktionsräume plus - Aktionsraum Kreuzberg Nordost Prioritätenliste Programmplanung Programmjahr 2013  
Enthält Anlagen
DS/0375/IV  
Ö 9.16  
Bebauungsplanentwurf VI-38-1 für eine Teilfläche des Grundstücks Carl-Herz-Ufer 34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0376/IV  
Ö 9.17  
Luxussanierung verhindern, Verdrängung stoppen! - Milieuschutzgebiete in Friedrichshain
Enthält Anlagen
DS/0379/IV  
Ö 9.18     Der essbare Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0385/IV  
Ö 9.19     Schulsanitätsdienst auch an Friedrichshain-Kreuzberger Schulen initiieren!  
Enthält Anlagen
DS/0393/IV  
Ö 9.20  
Erhaltungssatzungen
Enthält Anlagen
DS/0394/IV  
Ö 9.21  
Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Gestaltung Platzanlage
Enthält Anlagen
DS/0396/IV  
Ö 9.22     Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Verkehr  
Enthält Anlagen
DS/0397/IV  
Ö 9.23     Sportflächen auf dem Regenrückhaltebecken an der Lilienthalstraße realisieren!  
DS/0402/IV  
Ö 9.24  
Baumaßnahmen an Schulen des Bezirks  
Enthält Anlagen
DS/0419/IV  
Ö 9.25  
Volle Ausschöpfung der Mittel zur Förderung des Arbeitsmarktes im Jahre 2012  
Enthält Anlagen
DS/0420/IV  
Ö 9.26  
Abschluss städtebaulicher Verträge in Bebauungsplanverfahren zur Deckung des Wohnbedarfs von Wohnungssuchenden mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen  
DS/0421/IV  
Ö 9.27  
"Gutschow Keller"  
Enthält Anlagen
DS/0422/IV  
Ö 9.28  
Verkehrsberuhigung am Boxhagener Platz  
Enthält Anlagen
DS/0424/IV  
Ö 9.29  
Einwohnerversammlung zur geplanten Verlegung der Tram 21  
DS/0425/IV  
Ö 9.30  
Potentiale für Mietwohnungsneubau  
DS/0427/IV  
Ö 9.31  
Mit dem Fahrrad zum Karneval  
Enthält Anlagen
DS/0428/IV  
Ö 9.32  
Mehr Verkehrssicherheit auf dem Petersburger Platz  
Enthält Anlagen
DS/0429/IV  
Ö 9.33  
Sponsoring für Kreuzberger Bügel  
DS/0430/IV  
Ö 9.34  
Markierte Begrenzungen für "Schankvorgärten"  
Enthält Anlagen
DS/0431/IV  
Ö 9.35  
Mehr Möglichkeiten für die Unterbringung von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen in Friedrichshain-Kreuzberg schaffen  
Enthält Anlagen
DS/0432/IV  
Ö 9.36  
Altkleidersammelcontainer  
DS/0433/IV  
Ö 9.37  
Wohnen ohne PKW  
DS/0434/IV  
Ö 9.38  
Keine Vorfahrt für die Zossener Straße  
Enthält Anlagen
DS/0435/IV  
Ö 9.39     Unverzügliche Umsetzung der Drucksache 0048/IV  
Enthält Anlagen
DS/0436/IV  
Ö 9.40  
Feriensportangebote für Kinder und Jugendliche  
Enthält Anlagen
DS/0437/IV  
Ö 9.41  
Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über das Ergebnis der Interessenabwägung nach erfolgter Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und Information der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange, den Entwurf des Bebauungsplans V-14-3 den Entwurf der Rechtsverordnung  
DS/0438/IV  
Ö 9.42  
Rettet das YAAM!  
DS/0440/IV  
Ö 9.43  
Für eine aktive Mietenpolitik: Verdrängung stoppen - Umwandlungsverordnung einführen  
DS/0441/IV  
               
 
 

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