Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt keine Vereinbarung mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBM über eine generelle Freistellung von nach dem Belegungsbindungsgesetz gebundenen Wohnungsbeständen ohne Zustimmung der BVV abzuschließen.
Begründung:
Der Senat hat beschlossen, dass die in Kooperationsverträgen mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften und mit Genossenschaften vereinbarte Aussetzung der Belegungsbindung nach dem Belegungsbindungsgesetz zum 01. Mai 2012 ausläuft. In der Folge haben mehrere Berliner Bezirke – auch Friedrichshain-Kreuzberg – Verhandlungen mit Wohnungsunternehmen mit dem Ziel aufgenommen, weiterhin belegungsgebundene Wohnungsbestände pauschal von der Belegungsbindung freizustellen.
Eine öffentliche Erörterung und eine Beschlussfassung durch die BVV wird dazu beitragen, dass der Abwägungsprozess zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Wohnungsunternehmen, dem Effektivitätserfordernis öffentlicher Verwaltung und den kommunalen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge bei der Wohnraumversorgung im Ergebnis insbesondere den sozialen Erfordernissen gerecht wird.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, JobCenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten ff.
StadtQM 22.08.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt keine Vereinbarung mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBM über eine generelle Freistellung von nach dem Belegungsbindungsgesetz gebundenen Wohnungsbeständen ohne Zustimmung der BVV abzuschließen.
Begründung:
Der Senat hat beschlossen, dass die in Kooperationsverträgen mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften und mit Genossenschaften vereinbarte Aussetzung der Belegungsbindung nach dem Belegungsbindungsgesetz zum 01. Mai 2012 ausläuft.
Eine öffentliche Erörterung und eine Beschlussfassung durch die BVV wird dazu beitragen, dass der Abwägungsprozess zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Wohnungsunternehmen, dem Effektivitätserfordernis öffentlicher Verwaltung und den kommunalen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge bei der Wohnraumversorgung im Ergebnis insbesondere den sozialen Erfordernissen gerecht wird.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, keine Vereinbarung mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBM über eine generelle Freistellung von nach dem Belegungsbindungsgesetz gebundenen Wohnungsbeständen ohne Zustimmung der BVV abzuschließen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 17.10.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.