Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 29.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates vom 28.08.2012      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Peter-Fechter-Straße  
DS/0350/IV  
Ö 6     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 6.1  
EA 004/IV - Baumfällarbeiten in der Bänschstraße  
DS/0356/IV  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1  
Veränderte Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 Asylbewerberleistungsgesetz - Anwendung der Übergangsregelung aufgrund des Urteils des BVerfG vom 18.07.2012 in unserem Bezirk  
DS/0370/IV  
Ö 7.2  
Verkehrsführung und Verkehrssicherheit auf der Köpenicker Straße  
DS/0357/IV  
Ö 7.3  
Politische, rassistische und homophobe Gewalttaten / Übergriffe in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0369/IV  
Ö 7.4  
Darstellung von Diversity  
DS/0341/IV  
Ö 7.5  
Prinzessinnengarten muss bleiben!  
DS/0367/IV  
Ö 7.6  
Biermeile 2012  
DS/0363/IV  
Ö 7.7  
Nimmt der Senat den Bezirken die Zuständigkeit für ihre Gebäude weg?  
DS/0366/IV  
Ö 7.8  
Vergabe der Sporthalle am Lausitzer Platz an die Turngemeinde in Berlin  
DS/0368/IV  
Ö 7.9  
Tempo 5 in der Hildegard-Jadamowitz-Straße - Neues Spielstraßenkonzept des Bezirksamts oder doch eher gar kein Konzept?  
DS/0358/IV  
Ö 7.10     Ausbildungsplatzsituation der Schulen in unserem Bezirk  
DS/0372/IV  
Ö 7.11     Zur Situation der Spätverkaufsstellen  
DS/0371/IV  
Ö 7.12     Gelände der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Oberschule  
DS/0365/IV  
Ö 7.13     Wilder Parkplatz in der Halleschen Straße gegenüber der Clara Grunwald Grundschule  
DS/0359/IV  
Ö 7.14     Verkehrssituation in der Lindenstraße  
DS/0360/IV  
Ö 7.15     Schulsanitätsdienst - Retten macht Schule in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0364/IV  
Ö 7.16     Familienzentren in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0361/IV  
Ö 7.17     Grünfläche Ebertystraße/Kochhannstraße  
DS/0362/IV  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Auswirkungen des Personalabbaus im Bezirk  
DS/0349/IV  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Prinzessinnengärten sichern  
Enthält Anlagen
DS/0338/IV  
Ö 9.2  
Keine Autospuren auf Radstreifen - Verkehrspolitischen Rollback beenden  
Enthält Anlagen
DS/0339/IV  
Ö 9.3  
Neuer Städtebau am Postbahnhof  
Enthält Anlagen
DS/0373/IV  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Rigaer Straße zur Fahrradstraße machen
Enthält Anlagen
DS/0262/IV  
Ö 11     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 11.1  
Bebauungsplan VI-140fa VE "Yorckdreieck" für die Grundstücke Yorckstraße 38-41 und Yorckstraße 35,42 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg sowie im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg hier: Redaktionelle Änderung des Titels des Bebauungsplanentwurfs VI-140fa VE  
Enthält Anlagen
DS/0148-01/IV  
Ö 11.2  
Gegen Mieterhöhungen und Verdrängung
Enthält Anlagen
DS/0161/IV  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1  
Modellprojekt Call-a-Bike  
Enthält Anlagen
DS/0059/IV  
Ö 12.2     Wahl eines Bürgerdeptutierten  
DS/0045-91/IV  
Ö 12.3     Open Budget in Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/0100/IV  
Ö 12.4  
Schulsekretariate
Enthält Anlagen
DS/0131/IV  
Ö 12.5  
BVG-Verkehr sichern - Straßenreparaturen in der Hildegard-Jadamowitz-Straße  
Enthält Anlagen
DS/0136/IV  
Ö 12.6  
Die bezirkliche Partizipation bei der EU-Förderung retten!
Enthält Anlagen
DS/0137/IV  
Ö 12.7  
Zielvereinbarungen mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
Enthält Anlagen
DS/0147/IV  
Ö 12.8     Das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine in Friedrichshain-Kreuzberg stärken
Enthält Anlagen
DS/0169/IV  
Ö 12.9     Vertretung der BVV im Steuerungsausschuss des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit stärken
Enthält Anlagen
DS/0172/IV  
Ö 12.10     Gemeindedolmetschdienst  
Enthält Anlagen
DS/0187/IV  
Ö 12.11  
Mehr Platz für RadfahrerInnen und FußgängerInnen am Görlitzer Bahnhof
Enthält Anlagen
DS/0212/IV  
Ö 12.12     Parkplatzsituation in der Stresemannstraße I
Enthält Anlagen
DS/0219/IV  
Ö 12.13  
Umbenennung in Silvio-Meier-Straße  
Enthält Anlagen
DS/0228/IV  
Ö 12.14  
Tag des geschlossenen Amtes  
Enthält Anlagen
DS/0253-01/IV  
Ö 12.15  
GSW-23-Häuser - Verfall stoppen - Leerstand beseitigen - Rechte des Bezirks durchsetzen!
Enthält Anlagen
DS/0260/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Belegungsrechte, die der Bezirk für die in der Anlage aufgeführten 23 GSW-Gebäude, welche im Jahr 1993 unentgeltlich in die damals landeseigene GSW eingebracht wurden, niedergelegt in § 4 Abs. 1 i) des Einbringungsvertrages vom 22.12.1993, konsequent zu nutzen und durchzusetzen.

Hierzu ist in einem ersten Schritt von der GSW eine Übersicht über leer stehende Wohnungen und deren Größe sowie Beschaffenheit in den 23 Gebäuden anzufordern.

Erforderlichenfalls sind die Gebäude vom Bezirk zu besichtigen.

Sollten Mängel an den Gebäuden oder Mängel in den Wohnungen, die die Nutzbarkeit herabmindern, festgestellt werden, so ist die GSW aufzufordern, unverzüglich die Mängel zu beseitigen und den Wohnraum in einen benutzbaren Zustand zu versetzen, in Nacherfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gemäß  § 4 Abs. 1 b) des o.g. Einbringungsvertrages.

In einem zweiten Schritt sind Belegungsrechte des Bezirks dergestalt zu nutzen, dass nach Dringlichkeit im Bezirk ansässige oder gemeldete von Wohnungsnot oder Wohnraumunterversorgung Betroffene o.g. Wohnungen anzubieten sind und der Bezirk von seinen Belegungsrechten Gebrauch macht, sofern die GSW nicht freiwillig mit vorgeschlagenen Mietern entsprechende Mietverträge schließt.

In den Fällen, in denen engagierte Wohnungssuchende solchen Wohnraum besetzt haben, hat der Bezirk darauf hinzuwirken, dass diesen Besetzern unverzüglich Mietvertragsangebote durch die GSW unterbreitet werden, auf eine Räumung ist zu verzichten. Sofern die GSW nicht freiwillig mit diesen Besetzern entsprechende Mietverträge schließt, ist ebenfalls vom Belegungsrecht Gebrauch zu machen. Parallel ist die GSW aufzufordern, ihre offenkundig vernachlässigten Instandsetzungspflichten nachzukommen.

 

Begründung:

Wie im Antragstext erwähnt, hat der damalige Bezirk Kreuzberg und somit der Rechtsvorgänger unseres Bezirks Friedrichhain-Kreuzberg Ende 1993 im Rahmen eines Einbringungsvertrages, UR 515/93 des Notars Wolfgang Trautmann in Berlin, mit Wirkung zum 01.-01.1994 der GSW 23 Wohnhäuser quasi geschenkt (also unentgeltlich in das Vermögen der GSW eingebracht).

Dabei sind im Vertrag Belegungsrechte und weitere Rechte wie z.B. das Recht, die Gebäude zu besichtigen, sie zurückzuverlangen, wenn der Bezirk sie benötigt usw. vertraglich vereinbart und zum Teil auch grundbuchlich gesichert.

Bekanntlich wurde im Jahr 2004 die GSW insgesamt für 401 Millionen Euro an ein Konsortium internationaler  Finanzinvestoren veräert, unter Beibehaltung sämtlicher vertraglicher Pflichten und Bindungen der weiterhin bestehenden GSW.

Die Finanzinvestoren Cerberus und Whitehall/ Goldman Sachs haben mittlerweile 50% der GSW reprivatisiert im Rahmen eines Börsenganges, und somit ihre investierten 401 Mio. mit guter Verzinsung wieder eingespielt, und sind zusätzlich weiterhin  im Besitz von 38,46% der GSW mit insgesamt einen Bestand von 49.684 Wohnungen. Man muss neidlos feststellen, den Investoren gehört nun mit 0% Eigenkapitaleinsatz 38,46% der GSW (aktueller Wert ca. 538 Mio. Euro, anteiliger Jahresgewinn 48,7 Mio. Euro). Das Land dagegen hat die eingenommen 401 Mio. längst für den Schuldendienst aufgewandt, was bleibt, sind die Wohnungsbestände vor Ort und die Belegungsrechte.

Wir sind der Auffassung, dass eine GSW, der zunächst 23 Häuser geschenkt wurden, um sie dann Investoren zu einem Discountpreis zu verkaufen, der wirtschaftlich im Jahr 2010 zu einen Äquivalent von an internationale Finanzinvestoren de facto 'her geschenkten' ca. 19.108 Wohnungen führt, bei einem Jahresgewinn der GSW von im Mittel 2.549 Euro je Wohnung, dringend in die gesellschaftliche Verantwortung und Pflicht genommen werden muss.

Der Bezirk hat hierzu vertraglich gesicherte Möglichkeiten, diese sollte er konsequent nutzen.

Zum Thema Hausbesetzungen: Mutige Wohnungssuchende haben beispielsweise in der Bevernstraße 2 (dort steht noch der Seitenflügel, die GSW möchte gerne entmieten und verwerten) Wohnraum besetzt, hier sollte der Bezirk maximale Unterstützung geben, um diese Form der Rettung und Sicherung von abgängigem Wohnraum zu unterstützen.

Dabei sollte sich der Bezirk von der Überlegung leiten lassen, dass Menschen, die den Mut haben, trotz 'Berliner Linie' leer stehenden Wohnraum zu besetzen, mutmaßlich einen dringenden Wohnbedarf zu gewärtigen haben und am 'freien Markt' für innerstädtischen Wohnraum bisher nicht teilhaben konnten.

Die GSW ist im Bezug auf die Bevernstraße 2 sowie die anderen betroffenen Objekte dringend auf ihre vertraglichen Pflichten hinzuweisen und die Erfüllung diese Pflichten ist zeitnah einzufordern. Ausreichend Geld ist bei der GSW vorhanden, offenkundig auch auf Grund bisher vernachlässigter Instandhaltung, bei ca. 126,6 Mio. Jahresgewinn und 23,9 Mio. Kassenbeständen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ff.

 

StadtQM 22.08.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Belegungsrechte, die der Bezirk für die in der Anlage aufgeführten 23 GSW-Gebäude, welche im Jahr 1993 unentgeltlich in die damals landeseigene GSW eingebracht wurden, niedergelegt in § 4 Abs. 1 i) des Einbringungsvertrages vom 22.12.1993, konsequent zu nutzen und durchzusetzen.

Hierzu ist in einem ersten Schritt von der GSW eine Übersicht über leer stehende Wohnungen und deren Größe sowie Beschaffenheit in den 23 Gebäuden anzufordern.

Erforderlichenfalls sind die Gebäude vom Bezirk zu besichtigen.

Sollten Mängel an den Gebäuden oder Mängel in den Wohnungen, die die Nutzbarkeit herabmindern, festgestellt werden, so ist die GSW aufzufordern, unverzüglich die Mängel zu beseitigen und den Wohnraum in einen benutzbaren Zustand zu versetzen, in Nacherfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gemäß  § 4 Abs. 1 b) des o.g. Einbringungsvertrages.

In einem zweiten Schritt sind Belegungsrechte des Bezirks dergestalt zu nutzen, dass nach Dringlichkeit im Bezirk ansässige oder gemeldete von Wohnungsnot oder Wohnraumunterversorgung Betroffene o.g. Wohnungen anzubieten sind und der Bezirk von seinen Belegungsrechten Gebrauch macht, sofern die GSW nicht freiwillig mit vorgeschlagenen Mietern entsprechende Mietverträge schließt.

In den Fällen, in denen engagierte Wohnungssuchende solchen Wohnraum besetzt haben, hat der Bezirk darauf hinzuwirken, dass diesen Besetzern unverzüglich Mietvertragsangebote durch die GSW unterbreitet werden, auf eine Räumung ist zu verzichten. Sofern die GSW nicht freiwillig mit diesen Besetzern entsprechende Mietverträge schließt, ist (soweit rechtlich möglich) vom bestehenden Belegungsrecht Gebrauch zu machen. Parallel ist die GSW aufzufordern, ihre offenkundig vernachlässigten Instandsetzungspflichten nachzukommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Belegungsrechte, die der Bezirk für die in der Anlage aufgeführten 23 GSW-Gebäude, welche im Jahr 1993 unentgeltlich in die damals landeseigene GSW eingebracht wurden, niedergelegt in § 4 Abs. 1 i) des Einbringungsvertrages vom 22.12.1993, konsequent zu nutzen und durchzusetzen.

Hierzu ist in einem ersten Schritt von der GSW eine Übersicht über leer stehende Wohnungen und deren Größe sowie Beschaffenheit in den 23 Gebäuden anzufordern.

Erforderlichenfalls sind die Gebäude vom Bezirk zu besichtigen.

Sollten Mängel an den Gebäuden oder Mängel in den Wohnungen, die die Nutzbarkeit herabmindern, festgestellt werden, so ist die GSW aufzufordern, unverzüglich die Mängel zu beseitigen und den Wohnraum in einen benutzbaren Zustand zu versetzen, in Nacherfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gemäß  § 4 Abs. 1 b) des o. g. Einbringungsvertrages.

In einem zweiten Schritt sind Belegungsrechte des Bezirks dergestalt zu nutzen, dass nach Dringlichkeit im Bezirk ansässige oder gemeldete von Wohnungsnot oder Wohnraumunterversorgung Betroffene o. g. Wohnungen anzubieten sind und der Bezirk von seinen Belegungsrechten Gebrauch macht, sofern die GSW nicht freiwillig mit vorgeschlagenen Mietern entsprechende Mietverträge schließt.

In den Fällen, in denen engagierte Wohnungssuchende solchen Wohnraum besetzt haben, hat der Bezirk darauf hinzuwirken, dass diesen Besetzern unverzüglich Mietvertragsangebote durch die GSW unterbreitet werden, auf eine Räumung ist zu verzichten. Sofern die GSW nicht freiwillig mit diesen Besetzern entsprechende Mietverträge schließt, ist (soweit rechtlich möglich) vom bestehenden Belegungsrecht Gebrauch zu machen. Parallel ist die GSW aufzufordern, ihre offenkundig vernachlässigten Instandsetzungspflichten nachzukommen.

 

BVV 28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 25.09.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 23.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    20.06.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.29 - überwiesen
   
   
    09.08.2012 - Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    22.08.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    29.08.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.15 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    25.09.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 3.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    23.10.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 12.16  
Information der Eltern über ihre Rechte in Bezug auf Betreuungsverträge mit Kitas  
DS/0261/IV  
Ö 12.17     Kostenartengruppenauswertung  
Enthält Anlagen
DS/0264/IV  
Ö 12.18  
Personalnotstand in der Verwaltung verhindern!  
Enthält Anlagen
DS/0267/IV  
Ö 12.19  
Spielstraße: Verkehr im Kiez ums Fraenkelufer beruhigen  
Enthält Anlagen
DS/0268/IV  
Ö 12.20     Kompromiss zum Werbekonzept Hellweg verhandeln  
Enthält Anlagen
DS/0271/IV  
Ö 12.21     Verlauf der Buslinie 248  
Enthält Anlagen
DS/0273/IV  
Ö 12.22     Tempo 30 auf der Ebertystraße
Enthält Anlagen
DS/0274/IV  
Ö 12.23     Mehr Fahrradabstellplätze an Umsteigeknotenpunkten des ÖPNV
Enthält Anlagen
DS/0275/IV  
Ö 12.24  
Gefährliche Wendemanöver verhindern  
Enthält Anlagen
DS/0277/IV  
Ö 12.25  
Städtische Wohnungsbaugesellschaft WBM
Enthält Anlagen
DS/0283/IV  
Ö 12.26     Verkehrssicherheit in der Friesenstr. und in der Lindenstr. erhöhen  
DS/0285/IV  
Ö 12.27  
Bebauungsplan 2-37 für das Grundstück Andreasstraße 21 A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0287/IV  
Ö 12.28     Ausbildungsplanung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg 2012  
Enthält Anlagen
DS/0288/IV  
Ö 12.29  
Erteilung einer allgemeinen Genehmigung für Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vereinfachtes Sanierungsverfahren)  
Enthält Anlagen
DS/0289/IV  
Ö 12.30     Erteilung einer allgemeinen Genehmigung für Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vereinfachtes Sanierungsverfahren)  
Enthält Anlagen
DS/0289-01/IV  
Ö 12.31     Block 74, ehemaliges Freudenberg-Betriebsgelände im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Enthält Anlagen
DS/0296/IV  
Ö 12.32  
Arbeitsfähigkeit der Fraktionen  
Enthält Anlagen
DS/0306/IV  
Ö 12.33  
Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Cuvrystraße 11, 12  
Enthält Anlagen
DS/0326/IV  
Ö 12.34  
Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Baruther Str. 20  
Enthält Anlagen
DS/0327/IV  
Ö 12.35  
Bebauungsplan V-3-1 für das Gelände zwischen Arenastraße Nord, Arenastraße West, Arena Boulevard und Planstraße E im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0328/IV  
Ö 12.36  
Auflassungsvertrag Waldemarstr. 114 A  
Enthält Anlagen
DS/0329/IV  
Ö 12.37  
Aufhebung der Benennung der mit Verfügung vom 08. Februar 2001 öffentlich benannten Privatstraße "An der Barthschen Promenade" auf dem Areal des so genannten Viktoria-Quartiers  
Enthält Anlagen
DS/0330/IV  
Ö 12.38  
Nachträgliche Genehmigung der 2011 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
DS/0331/IV  
Ö 12.39  
Aufstellung des Bebauungsplans 2-34 für die Grundstücke Yorckstraße 83-87, Hagelberger Str. 9-12, Großbeerenstraße 56-57A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0332/IV  
Ö 12.40  
Ökologische Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt  
Enthält Anlagen
DS/0333/IV  
Ö 12.41  
Aufstellung des Bebauungsplanes 2-35 für das Gelände zwischen Spree, Köpenicker Straße, einschließlich des Grundstücks Köpenicker Straße 11-12 und Brommystraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0334/IV  
Ö 12.42  
Bebauungsplan V-1-3 für die Grundstücke Matthiasstraße 2-3 und Pufendorfstraße 6-6B, 7-7A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0335/IV  
Ö 12.43  
Bebauungsplan V-1-2 für die Grundstücke Landsberger Allee 32 (teilweise sowie Pufendorfstraße 3-4 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0336/IV  
Ö 12.44  
Bebauungsplan V-1-1 für die Grundstücke Friedenstraße 84-88 und 89, 90 (teilweise) sowie Pufendorfstraße 2- Flurstück 15 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0337/IV  
Ö 12.45  
Tempo 30 vor der Freien Waldorfschule in der Ritterstraße sichern!  
Enthält Anlagen
DS/0340/IV  
Ö 12.46  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2011  
Enthält Anlagen
DS/0342/IV  
Ö 12.47  
Vielfalt bei der Einschulung  
Enthält Anlagen
DS/0344/IV  
Ö 12.48  
Kein Hochhaus im Spree-Park  
Enthält Anlagen
DS/0345/IV  
Ö 12.49  
Leitlinien für einen fahrradfreundlichen Bezirk  
DS/0346/IV  
Ö 12.50  
Orte der Bewegung und des Sports für Kinder und Jugendliche in der Südlichen Friedrichstadt  
Enthält Anlagen
DS/0347/IV  
Ö 12.51  
Radverkehrsplanung für Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0348/IV  
Ö 12.52  
Bedarfsdeckende Gewährung von Leistungen für denzentrale Warmwasserversorgung  
Enthält Anlagen
DS/0351/IV  
Ö 12.53  
Friedrichshain-Kreuzberg macht mit beim Welt-Mädchentag  
Enthält Anlagen
DS/0352/IV  
Ö 12.54  
Zukunft der Toilettenanlage Yorckstraße, Ecke Mehringdamm  
Enthält Anlagen
DS/0353/IV  
Ö 12.55  
Bebauungsplan VI-43-1-1B zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans VI-43-1 für das Gelände zwischen der Alexandrinenstraße, der Neuenburger Straße, dem Grundstück Neuenburger Straße 38 und der künftigen Südtangente im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) hier: Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung  
Enthält Anlagen
DS/0354/IV  
Ö 12.56     Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  
Enthält Anlagen
DS/0355/IV  
               
 
 

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