Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 29.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates vom 28.08.2012      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Peter-Fechter-Straße  
DS/0350/IV  
Ö 6     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 6.1  
EA 004/IV - Baumfällarbeiten in der Bänschstraße  
DS/0356/IV  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1  
Veränderte Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 Asylbewerberleistungsgesetz - Anwendung der Übergangsregelung aufgrund des Urteils des BVerfG vom 18.07.2012 in unserem Bezirk  
DS/0370/IV  
Ö 7.2  
Verkehrsführung und Verkehrssicherheit auf der Köpenicker Straße  
DS/0357/IV  
Ö 7.3  
Politische, rassistische und homophobe Gewalttaten / Übergriffe in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0369/IV  
Ö 7.4  
Darstellung von Diversity  
DS/0341/IV  
Ö 7.5  
Prinzessinnengarten muss bleiben!  
DS/0367/IV  
Ö 7.6  
Biermeile 2012  
DS/0363/IV  
Ö 7.7  
Nimmt der Senat den Bezirken die Zuständigkeit für ihre Gebäude weg?  
DS/0366/IV  
Ö 7.8  
Vergabe der Sporthalle am Lausitzer Platz an die Turngemeinde in Berlin  
DS/0368/IV  
Ö 7.9  
Tempo 5 in der Hildegard-Jadamowitz-Straße - Neues Spielstraßenkonzept des Bezirksamts oder doch eher gar kein Konzept?  
DS/0358/IV  
Ö 7.10     Ausbildungsplatzsituation der Schulen in unserem Bezirk  
DS/0372/IV  
Ö 7.11     Zur Situation der Spätverkaufsstellen  
DS/0371/IV  
Ö 7.12     Gelände der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Oberschule  
DS/0365/IV  
Ö 7.13     Wilder Parkplatz in der Halleschen Straße gegenüber der Clara Grunwald Grundschule  
DS/0359/IV  
Ö 7.14     Verkehrssituation in der Lindenstraße  
DS/0360/IV  
Ö 7.15     Schulsanitätsdienst - Retten macht Schule in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0364/IV  
Ö 7.16     Familienzentren in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0361/IV  
Ö 7.17     Grünfläche Ebertystraße/Kochhannstraße  
DS/0362/IV  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Auswirkungen des Personalabbaus im Bezirk  
DS/0349/IV  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Prinzessinnengärten sichern  
Enthält Anlagen
DS/0338/IV  
Ö 9.2  
Keine Autospuren auf Radstreifen - Verkehrspolitischen Rollback beenden  
Enthält Anlagen
DS/0339/IV  
Ö 9.3  
Neuer Städtebau am Postbahnhof  
Enthält Anlagen
DS/0373/IV  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Rigaer Straße zur Fahrradstraße machen
Enthält Anlagen
DS/0262/IV  
Ö 11     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 11.1  
Bebauungsplan VI-140fa VE "Yorckdreieck" für die Grundstücke Yorckstraße 38-41 und Yorckstraße 35,42 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg sowie im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg hier: Redaktionelle Änderung des Titels des Bebauungsplanentwurfs VI-140fa VE  
Enthält Anlagen
DS/0148-01/IV  
Ö 11.2  
Gegen Mieterhöhungen und Verdrängung
Enthält Anlagen
DS/0161/IV  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1  
Modellprojekt Call-a-Bike  
Enthält Anlagen
DS/0059/IV  
Ö 12.2     Wahl eines Bürgerdeptutierten  
DS/0045-91/IV  
Ö 12.3     Open Budget in Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/0100/IV  
Ö 12.4  
Schulsekretariate
Enthält Anlagen
DS/0131/IV  
Ö 12.5  
BVG-Verkehr sichern - Straßenreparaturen in der Hildegard-Jadamowitz-Straße  
Enthält Anlagen
DS/0136/IV  
Ö 12.6  
Die bezirkliche Partizipation bei der EU-Förderung retten!
Enthält Anlagen
DS/0137/IV  
Ö 12.7  
Zielvereinbarungen mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
Enthält Anlagen
DS/0147/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die Mietwohnungsbestände im Bezirk besitzen und verwalten, Zielvereinbarungen zu verhandeln, die folgende Eckpunkte beinhalten:

 

Bei Wohnungen mit Bestandsmietverträgen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, Mieterhöhungen maximal bis zum jeweiligen Mittelwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vorzunehmen und auf weitere, rechtlich zulässige Mieterhöhungen über diesen Mittelwert hinaus zu verzichten.

 

Bei der Neuvermietung von Wohnungen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, eine Miete maximal bis zum jeweiligen oberen Spannenwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vertraglich zu vereinbaren.

Dabei ist eine Überschreitung der ortsüblichen Miete bis maximal 2,4% als maximale Obergrenze zulässig.

 

Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, der BVV bis zum 01.07.2012 einen Bericht vorzulegen, mit welchen Wohnungsbaugesellschaften entsprechende Zielvereinbarungen abgeschlossen werden konnten, und bei welchen diese noch ausstehen.“

 

Begründung:

 

Die Mieten im Bezirk explodieren derzeit aus mehreren Gründen. In einem immer breiter werdenden  Bestandsektor des ehemaligen 'sozialen Wohnungsbaus' fällt auf Grund der Nachwehen der Sparpolitik des Berliner Senats in immer mehr Objekten die Anschlussförderung weg - und somit greift das Kostenmietenprinzip. Die Kostenmieten liegen auf Grund einer unverantwortlichen Aufblähung harter und weicher Kosten im sozialen Wohnungsbau der letzten 30 Jahre weit über den aktuellen Marktmieten.

 

Hierin liegt scharfer sozialer Sprengstoff.

 

Zumindest die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssten hier, im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung, soziale Verantwortung und kaufmännische Vernunft beweisen und, zu Lasten einer maximierten Rendite, Mietobergrenzen beachten.

 

Im nicht preisgebundenen Altbau gilt im Prinzip Gleiches. Auch hier ist soziale Verantwortung durch die landeseigenen Gesellschaften wahrzunehmen.

 

Es ist inakzeptabel, wenn städtische Wohnungsbaugesellschaften Mieterhöhungsmöglichkeiten bis an die Grenze des gesetzlich Zulässigen ausreizen, um letztlich dem Land eine Mehrrendite zu liefern, die das Land dann genötigter maßen dazu verwenden muss, die sozialen Folgeprobleme dieser rein renditeorientierten Politik wieder abzufangen.

 

Die Zielvereinbarung macht auch für die Wohnungsbaugesellschaften selbst Sinn. Zum einen zeigen sie gutes 'Corporate Citizenship', also gesamtgesellschaftliche Verantwortung des jeweiligen Unternehmens, und könnten dies in ihrer Außendarstellung positiv vorweisen. Leerstand mit entsprechenden Kosten wird vermieden oder verringert, denn zufriedene Bestandsmieter sind weniger geneigt zum Wohnungswechsel, Verdrängung wird vermieden, hohe soziale Folgekosten wie steigende Pendlerverkehre, steigende Transfergeldleistungen, Unzufriedenheit durch soziale Entwurzelung etc. wird vermieden, und der Bezirk kann hier eine positive Vorreiterrolle spielen.

 

Bisherige solche bezirklichen Vereinbarungen, wie z.B. 2011 zwischen Bezirk Pankow und GEWOBAG, waren wenig effektiv, weil viel zu zaghaft, und nur für wenige Wohnungsteilbestände im Rahmen einer Sanierungsvereinbarung gültig.

 

Bei der aktuellen Dynamik auf dem Mietwohnungssektor sind weiterreichende Vereinbarungen Gebot der Stunde und anzustreben.

 

Die Überschreitungsmöglichkeit von 2,4% (derzeitige Inflationsrate) bei Neuvermietung soll der Wohnungsbaugesellschaft einen Inflationsausgleich im Sinne einer Wertsicherungsklausel gewähren, da nach Neuabschluss für 1 Jahr Mieterhöhungen ausgeschlossen sind. Denn ausreichende Renditen sollen die Wohnungsbaugesellschaften weiterhin erwirtschaften dürfen, um dem Land Berlin nicht 'auf der Tasche zu liegen'.

 

Exzesse jedoch, bei denen bei Neuvermietung derzeit im Bezirk bis zu 8% (in Einzelfällen bis zu 20%) oberhalb des Mietspiegels verlangt (und gezahlt) werden, sind nahe am Wirtschaftsstrafrecht  (Wucherparagraph) und einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft unwürdig. Um diese gar nicht erst in die Versuchung zu führen, hier Renditehunger vor soziale Verantwortung zu stellen, ist die moderate Grenzüberschreitungsmöglichkeit bis 2,4% in die Zielvereinbarung mit aufzunehmen.

 

Die Zielvereinbarungen helfen auch, zukünftige Anstiege in späteren Mietspiegeln zu dämpfen oder sogar zu vermeiden. Auch das entspricht wohnungs- wie sozialpolitischer Verantwortung der Wohnungsbaugesellschaften gemäß deren Satzungen bzw. Gesellschaftsverträge.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

18.04.2012 StadtQM

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die Mietwohnungsbestände im Bezirk besitzen und verwalten, Zielvereinbarungen zu verhandeln, die folgende Eckpunkte beinhalten:

 

Bei Wohnungen mit Bestandsmietverträgen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, Mieterhöhungen maximal bis zum jeweiligen Mittelwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vorzunehmen und auf weitere, rechtlich zulässige Mieterhöhungen über diesen Mittelwert hinaus zu verzichten.

 

Bei der Neuvermietung von Wohnungen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, eine Miete maximal bis zum jeweiligen oberen Spannenwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vertraglich zu vereinbaren.

Dabei ist eine Überschreitung der ortsüblichen Miete bis maximal 2,4% als maximale Obergrenze zulässig.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin beauftragt, der BVV bis zum 01.07.2012 einen Bericht vorzulegen, mit welchen Wohnungsbaugesellschaften entsprechende Zielvereinbarungen abgeschlossen werden konnten, und bei welchen diese noch ausstehen.“

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

StadtQM 19.09.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    28.03.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.35 - überwiesen
   
   
    18.04.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 9 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    25.04.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.11 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    29.08.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.7 - überwiesen
   
   
    19.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 2.5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    26.09.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.14 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 12.8     Das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine in Friedrichshain-Kreuzberg stärken
Enthält Anlagen
DS/0169/IV  
Ö 12.9     Vertretung der BVV im Steuerungsausschuss des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit stärken
Enthält Anlagen
DS/0172/IV  
Ö 12.10     Gemeindedolmetschdienst  
Enthält Anlagen
DS/0187/IV  
Ö 12.11  
Mehr Platz für RadfahrerInnen und FußgängerInnen am Görlitzer Bahnhof
Enthält Anlagen
DS/0212/IV  
Ö 12.12     Parkplatzsituation in der Stresemannstraße I
Enthält Anlagen
DS/0219/IV  
Ö 12.13  
Umbenennung in Silvio-Meier-Straße  
Enthält Anlagen
DS/0228/IV  
Ö 12.14  
Tag des geschlossenen Amtes  
Enthält Anlagen
DS/0253-01/IV  
Ö 12.15  
GSW-23-Häuser - Verfall stoppen - Leerstand beseitigen - Rechte des Bezirks durchsetzen!
Enthält Anlagen
DS/0260/IV  
Ö 12.16  
Information der Eltern über ihre Rechte in Bezug auf Betreuungsverträge mit Kitas  
DS/0261/IV  
Ö 12.17     Kostenartengruppenauswertung  
Enthält Anlagen
DS/0264/IV  
Ö 12.18  
Personalnotstand in der Verwaltung verhindern!  
Enthält Anlagen
DS/0267/IV  
Ö 12.19  
Spielstraße: Verkehr im Kiez ums Fraenkelufer beruhigen  
Enthält Anlagen
DS/0268/IV  
Ö 12.20     Kompromiss zum Werbekonzept Hellweg verhandeln  
Enthält Anlagen
DS/0271/IV  
Ö 12.21     Verlauf der Buslinie 248  
Enthält Anlagen
DS/0273/IV  
Ö 12.22     Tempo 30 auf der Ebertystraße
Enthält Anlagen
DS/0274/IV  
Ö 12.23     Mehr Fahrradabstellplätze an Umsteigeknotenpunkten des ÖPNV
Enthält Anlagen
DS/0275/IV  
Ö 12.24  
Gefährliche Wendemanöver verhindern  
Enthält Anlagen
DS/0277/IV  
Ö 12.25  
Städtische Wohnungsbaugesellschaft WBM
Enthält Anlagen
DS/0283/IV  
Ö 12.26     Verkehrssicherheit in der Friesenstr. und in der Lindenstr. erhöhen  
DS/0285/IV  
Ö 12.27  
Bebauungsplan 2-37 für das Grundstück Andreasstraße 21 A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0287/IV  
Ö 12.28     Ausbildungsplanung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg 2012  
Enthält Anlagen
DS/0288/IV  
Ö 12.29  
Erteilung einer allgemeinen Genehmigung für Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vereinfachtes Sanierungsverfahren)  
Enthält Anlagen
DS/0289/IV  
Ö 12.30     Erteilung einer allgemeinen Genehmigung für Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vereinfachtes Sanierungsverfahren)  
Enthält Anlagen
DS/0289-01/IV  
Ö 12.31     Block 74, ehemaliges Freudenberg-Betriebsgelände im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Enthält Anlagen
DS/0296/IV  
Ö 12.32  
Arbeitsfähigkeit der Fraktionen  
Enthält Anlagen
DS/0306/IV  
Ö 12.33  
Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Cuvrystraße 11, 12  
Enthält Anlagen
DS/0326/IV  
Ö 12.34  
Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Baruther Str. 20  
Enthält Anlagen
DS/0327/IV  
Ö 12.35  
Bebauungsplan V-3-1 für das Gelände zwischen Arenastraße Nord, Arenastraße West, Arena Boulevard und Planstraße E im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0328/IV  
Ö 12.36  
Auflassungsvertrag Waldemarstr. 114 A  
Enthält Anlagen
DS/0329/IV  
Ö 12.37  
Aufhebung der Benennung der mit Verfügung vom 08. Februar 2001 öffentlich benannten Privatstraße "An der Barthschen Promenade" auf dem Areal des so genannten Viktoria-Quartiers  
Enthält Anlagen
DS/0330/IV  
Ö 12.38  
Nachträgliche Genehmigung der 2011 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
DS/0331/IV  
Ö 12.39  
Aufstellung des Bebauungsplans 2-34 für die Grundstücke Yorckstraße 83-87, Hagelberger Str. 9-12, Großbeerenstraße 56-57A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0332/IV  
Ö 12.40  
Ökologische Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt  
Enthält Anlagen
DS/0333/IV  
Ö 12.41  
Aufstellung des Bebauungsplanes 2-35 für das Gelände zwischen Spree, Köpenicker Straße, einschließlich des Grundstücks Köpenicker Straße 11-12 und Brommystraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0334/IV  
Ö 12.42  
Bebauungsplan V-1-3 für die Grundstücke Matthiasstraße 2-3 und Pufendorfstraße 6-6B, 7-7A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0335/IV  
Ö 12.43  
Bebauungsplan V-1-2 für die Grundstücke Landsberger Allee 32 (teilweise sowie Pufendorfstraße 3-4 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0336/IV  
Ö 12.44  
Bebauungsplan V-1-1 für die Grundstücke Friedenstraße 84-88 und 89, 90 (teilweise) sowie Pufendorfstraße 2- Flurstück 15 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0337/IV  
Ö 12.45  
Tempo 30 vor der Freien Waldorfschule in der Ritterstraße sichern!  
Enthält Anlagen
DS/0340/IV  
Ö 12.46  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2011  
Enthält Anlagen
DS/0342/IV  
Ö 12.47  
Vielfalt bei der Einschulung  
Enthält Anlagen
DS/0344/IV  
Ö 12.48  
Kein Hochhaus im Spree-Park  
Enthält Anlagen
DS/0345/IV  
Ö 12.49  
Leitlinien für einen fahrradfreundlichen Bezirk  
DS/0346/IV  
Ö 12.50  
Orte der Bewegung und des Sports für Kinder und Jugendliche in der Südlichen Friedrichstadt  
Enthält Anlagen
DS/0347/IV  
Ö 12.51  
Radverkehrsplanung für Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0348/IV  
Ö 12.52  
Bedarfsdeckende Gewährung von Leistungen für denzentrale Warmwasserversorgung  
Enthält Anlagen
DS/0351/IV  
Ö 12.53  
Friedrichshain-Kreuzberg macht mit beim Welt-Mädchentag  
Enthält Anlagen
DS/0352/IV  
Ö 12.54  
Zukunft der Toilettenanlage Yorckstraße, Ecke Mehringdamm  
Enthält Anlagen
DS/0353/IV  
Ö 12.55  
Bebauungsplan VI-43-1-1B zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans VI-43-1 für das Gelände zwischen der Alexandrinenstraße, der Neuenburger Straße, dem Grundstück Neuenburger Straße 38 und der künftigen Südtangente im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) hier: Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung  
Enthält Anlagen
DS/0354/IV  
Ö 12.56     Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  
Enthält Anlagen
DS/0355/IV  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: