Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Mi, 02.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 18.04.2012      
Ö 3     Vorstellung der QM-Gebiete      
Ö 3.1  
ca. 18:00 Uhr QM Mehringplatz      
Ö 3.2  
ca. 18:30 Uhr QM Werner-Düttmann-Siedlung      
Ö 3.3  
ca. 19:00 Uhr QM Zentrum Kreuzberg / Oranienstraße      
Ö 3.4     Quartiersmanagment (QM) Mariannenplatz, Mehringplatz, Wassertorplatz, Werner-Düttmannsiedlung, Wrangelkiez und Zentrum Kreuzberg/Oranienstraße; Entwicklung in den Gebieten und Fortschreibung der integrierten Handlungskonzepte 2012/2013(1. Lesung)  
Enthält Anlagen
DS/0015/IV  
Ö 3.5     Initiative Aktionsräume plus - Aktionsraum Kreuzberg Nordost Festlegung einer Prioritätenliste für die Programmplanung Programmjahr 2012 (1. Lesung)  
Enthält Anlagen
DS/0016/IV  
Ö 4  
Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0088/IV  
Ö 4.1  
Zentrenpass Warschauer Straße  
DS/0088-01/IV  
Ö 4.2  
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept  
DS/0088-02/IV  
Ö 5  
Rasche Hilfe für betroffene Mieterinnen und Mieter, insbesondere für Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen (BE GesIk = Zustimmung)  
Enthält Anlagen
DS/0095/IV  
Ö 6  
Bezahlbaren Wohnungsneubau ermöglichen (BE SozBüD wie versandt)  
Enthält Anlagen
DS/0138/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ff.

 

 

SozBüD 18.04.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass dieser als ein Instrument ein Programm zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsneubaus in den Innenstadtbezirken auflegt. Die Unterstützung von Genossenschaften, Baugruppen mit sozialen und kulturellem Anspruch und ähnlichen Projekten ist eine Möglichkeit, Wohnraum – auch für Menschen mit geringerem Einkommen oder Transferleistungsbezieher_innen – zu schaffen.

Dabei sollen über Förderungen wie die günstige Vergabe landeseigener Grundstücke vorzugsweise in zeitlich befristetem Erbbaurecht oder Baukostensubventionen Belegungsrechte verbunden mit Mietpreisbindungen für die jeweiligen Bezirke gesichert werden. Die Mietpreisbindungen müssen unterhalb unter der Grenze der Ausführungsvorschrift-Wohnen liegen.

 

Sollte das Instrument der Baukostensubvention zur Anwendung kommen, ist sicher zu stellen, dass es nicht wieder zu einer Form der Fehlförderung kommt, wie sie in Berlin gerade beendet wurde. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Bundesländern sollen zur Neugestaltung herangezogen werden.

 

Der BVV ist bis spätestens zur Dezembersitzung 2012 zu berichten.

 

StadtQM 02.05.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass dieser als ein Instrument ein Programm zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsneubaus in den Innenstadtbezirken auflegt. Die Unterstützung von Genossenschaften, Baugruppen mit sozialen und kulturellem Anspruch und ähnlichen Projekten ist eine Möglichkeit, Wohnraum – auch für Menschen mit geringerem Einkommen oder Transferleistungsbezieher_innen – zu schaffen.

Dabei sollen über Förderungen wie die günstige Vergabe landeseigener Grundstücke vorzugsweise in zeitlich befristetem Erbbaurecht oder Baukostensubventionen Belegungsrechte verbunden mit Mietpreisbindungen für die jeweiligen Bezirke gesichert werden. Die Mietpreisbindungen müssen unterhalb unter der Grenze der Ausführungsvorschrift-Wohnen liegen.

 

Sollte das Instrument der Baukostensubvention zur Anwendung kommen, ist sicher zu stellen, dass es nicht wieder zu einer Form der Fehlförderung kommt, wie sie in Berlin gerade beendet wurde. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Bundesländern sollen zur Neugestaltung herangezogen werden.

 

Der BVV ist bis spätestens zur Septembersitzung 2012 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass dieser als ein Instrument ein Programm zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsneubaus in den Innenstadtbezirken auflegt. Die Unterstützung von Genossenschaften, Baugruppen mit sozialen und kulturellem Anspruch und ähnlichen Projekten ist eine Möglichkeit, Wohnraum – auch für Menschen mit geringerem Einkommen oder Transferleistungsbezieher_innen – zu schaffen.

Dabei sollen über Förderungen wie die günstige Vergabe landeseigener Grundstücke vorzugsweise in zeitlich befristetem Erbbaurecht oder Baukostensubventionen Belegungsrechte verbunden mit Mietpreisbindungen für die jeweiligen Bezirke gesichert werden. Die Mietpreisbindungen müssen unterhalb unter der Grenze der Ausführungsvorschrift-Wohnen liegen.

 

Sollte das Instrument der Baukostensubvention zur Anwendung kommen, ist sicher zu stellen, dass es nicht wieder zu einer Form der Fehlförderung kommt, wie sie in Berlin gerade beendet wurde. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Bundesländern sollen zur Neugestaltung herangezogen werden.

 

Der BVV ist bis spätestens zur Septembersitzung 2012 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

StadtQM 17.10.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    28.03.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.27 - überwiesen
   
   
    02.05.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    23.05.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.19 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    26.09.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.12 - überwiesen
   
   
    17.10.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    24.10.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 7  
Anpassung älterer Bebauungspläne im Ortsteil Kreuzberg  
DS/0171/IV  
Ö 8  
Bebauungsplan VI-43-1-1B zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans VI-43-1 für das Gelände zwischen der Alexandrinenstraße, der Neuenburger Straße, dem Grundstück Neuenburger Straße 38 und der künftigen Südtangente im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB, BVV-Beschlussfassung und Entscheidung über den Bebauungsplan VI-43-1-1B  
Enthält Anlagen
DS/0200/IV  
Ö 9  
Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 und die Flurstücke 522 und 373 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0201/IV  
Ö 10  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 11  
Verschiedenes      
               
 
 

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