Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
Gremium: Stadtplanung und Bauen
Datum: Di, 06.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 16.12.2008      
Ö 3  
RAW - Gelände      
Ö 4  
Verbleib der KFZ-Zulassungsstelle in der Jüterboger Straße  
DS/0969/III  
Ö 5  
Stadtverträgliche Bebauung sichern: Berliner Bauordnung ändern  
Enthält Anlagen
DS/1047/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt; sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat

der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner

Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert Wird:

„Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 1 H,  zu öffentlichen Verkehrsflächen und

in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H.. In

Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn

die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandflächen

beträgt mindestens 3 m. Den Abstandflächen nach Satz 1 kommt zur Hälfte ihres

Maßes, mindestens jedoch zu 3 m nachbarschützende Wirkung zu."

 

Begründung:

Zum 1.2.2006 trat eine neue Berliner Bauordnung in Kraft. Dabei wurden u. a.

Die zulässigen Abstandsflächen von 1H auf O,4H verringert.

 

Diese Regelung führt zu einer wohnunverträglichen Bebauungsdichte.

 

Die im Antrag dargestellte Regelung nimmt die Fassung der alten Bauordnung auf,

die sich .in der Praxis bewährt hatte. Diese wurde im damaligen Verfahren u. a.

zu Gunsten der Anpassung an die, von der Bauministerkonferenz ausgearbeiteten

Musterbauordnung aus dem Jahre 2002 geändert.

 

Diese Musterbauordnung muss allerdings. nicht zwingend von den Ländern

übernommen werden. Eine Berliner Bauordnung muss, der Gewährleistung gesunder

Wohn- und Arbeitsverhältnisse in einer Großstadt wie Berlin Rechnung tragen.

Dies ist bezüglich der Abstandsflächenregelung mit der neuen Bauordnung nicht

gegeben. Daher muss diese geändert werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt; sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat

der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner

Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert Wird:

„Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 1 H,  zu öffentlichen Verkehrsflächen und

in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H.. In

Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn

die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandflächen

beträgt mindestens 3 m. Den Abstandflächen nach Satz 1 kommt zur Hälfte ihres

Maßes, mindestens jedoch zu 3 m nachbarschützende Wirkung zu."

 

 

 

BVV 28.01.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt; sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat

der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner

Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert Wird:

„Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 1 H,  zu öffentlichen Verkehrsflächen und

in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H.. In

Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn

die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandflächen

beträgt mindestens 3 m. Den Abstandflächen nach Satz 1 kommt zur Hälfte ihres

Maßes, mindestens jedoch zu 3 m nachbarschützende Wirkung zu."

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage  wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

StadtBau 15.04.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    17.12.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.31 - überwiesen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    06.01.2009 - Stadtplanung und Bauen
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    28.01.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.18 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    24.03.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.4 - überwiesen
   
   
    13.04.2010 - Stadtplanung und Bauen
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    28.04.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 6  
Bebauungsplan VI-34-1-1 für das Grundstück Stallschreiberstr. 12 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg.  
Enthält Anlagen
DS/1062/III  
Ö 7  
Jüdisches Museum unterstützen - Blumengroßmarkt als Standort für Forschung, Archivierung und Jugendprojektarbeit sowie für Angebote der Kreativwirtschaft entwicklen  
Enthält Anlagen
DS/1049/III  
Ö 8  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 9  
Verschiedenes      
               
 
 

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