Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Mitglieder des Bezirksamtes werden aufgefordert, in geeigneter Weise, soweit
gegeben, Art und Dauer ihrer Nebentätigkeiten sowie eventuelle Einkünfte aus
der Tätigkeit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Begründung:
Im
Rahmen der Diskussion über eine größtmögliche Transparenz der Tätigkeit von
politischen Mandatsträger/innen sollten auch die Mitglieder des Bezirksamtes
ggfs. die allgemein üblichen Angaben über ihre Nebentätigkeiten der
Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies könnte beispielsweise über die Seite des
Bezirks, Bezirksamtsmitglieder, erfolgen. Dabei geht die BVV selbstredend davon
aus, dass das Recht auf Nebentätigkeit u.a. durch das Grundrecht auf
Berufsfreiheit verfassungsrechtlich verbürgt ist.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Mitglieder des Bezirksamtes werden aufgefordert, in geeigneter Weise, soweit
gegeben, Art und Dauer ihrer Nebentätigkeiten sowie eventuelle Einkünfte aus
der Tätigkeit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Vorlage
- zur Kenntnisnahme –
Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.06.08 mit der
Drucksache
DS
0816/III – Offenlegung der Nebentätigkeiten von Bezirksamts-Mitgliedern folgenden
Beschluss
an das Bezirksamt gerichtet:
Die
Mitglieder des Bezirksamtes werden aufgefordert, in geeigneter Weise, soweit
gegeben,
Art
und Dauer ihrer Nebentätigkeiten sowie eventuelle Einkünfte aus der Tätigkeit
der
Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Begründung:
Hierzu
wird berichtet:
Auf
der Grundlage der §§ 28 – 30 LBG wurden alle Mitglieder des Bezirksamtes
aufgefordert
die
Nebentätigkeiten offen zu legen.
Nebentätigkeiten
nach § 30 LBG - Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten,
Anzeigepflicht
- als auch gem. § 29 LBG - Nebentätigkeit, Grundsätze -
Genehmigungspflichtige
Nebentätigkeiten – sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt.
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
Name lfd. Nr.
Art der Nebentätigkeit (Mitarbeit,
Geschäftsführung, Vorstand,
etc.)
Wo wird die Nebentätigkeit
ausgeübt (Unternehmen, Verein,
Verband, etc.)
Zeitlicher Umfang
der Nebentätigkeit
(Stunden/Woche)
Bemerkungen/Hinweise
Dr. Franz Schulz keine
Sigrid Klebba 1 Vorstandsvorsitzende der Jugend- und
Familienstiftung des Landes Berlin
am Standort der Stiftung
Obentrautstraße 55
8 Std. pro Monat Durch das Abgeordnetenhaus
in diese Tätigkeit berufen
2 Vorstandsmitglied im sozialpädagog.
Institut der AWO (SPI)
am Standort der Stiftung Müllerstraße
74
3 Std. pro Monat
Jutta Kalepky 1 Vorstandsmitglied der
ArchitektenkammerBerlin
AKB Karl-Marx-Allee 2Std. /Woche ab 28.04.2009
Knut Mildner-Spindler keine
Monika Herrmann keine
Dr. Peter Beckers keine
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
Name lfd. Nr.
Art der Nebentätigkeit (Mitarbeit,
Geschäftsführung, Vorstand,
etc.)
Wo wird die Nebentätigkeit
ausgeübt (Unternehmen, Verein,
Verband, etc.)
Zeitlicher Umfang
der Nebentätigkeit
(Stunden/Woche)
Bemerkungen/Hinweise
Jutta Kalepky 1
freischaffende Architektin eigenes Büro 10-12 Std. / Monat
(Überwiegend an den
Wochenenden)
Wir
bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§
13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine
Berlin,
den 02.06.2009
Dr.
Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
BVV
24.06.09
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Immobilien und Verwaltung,
Personal, Haushalt und Investitionen (ff).
Immo
14.07.2009
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
PHI
14.07.2009
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV
15.07.2009
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.