Sehr geehrter Herr Hübsch,
Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 27.05.09 beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkungen
·
Auf
dem Grundstück Kopischstr. 1 in 10965 Berlin wurde über 40 Jahre lang eine
Galvanik (chemische Oberflächenbehandlung) betrieben. Der Galvanikbetrieb wurde
1997 eingestellt.
·
Im
Jahre 1988 wurde das Grundstück vom Land Berlin gekauft. In der Folge bestanden
seitens des Bezirksamtes mit dem Betreiber der Galvanik sowohl zivilrechtliche
(Vermieter-Mieter-Verhältnis auf Grundlage eines Nutzungsvertrages) als auch
öffentlich-rechtliche Beziehungen (z.B. Umweltamt als Umweltschutzbehörde).
·
Die
sich aus der Betriebsaufgabe und Beendigung des Nutzungsverhältnisses
ergebenden gegenseitigen Verpflichtungen waren Gegenstand einer Vereinbarung
vom September 2000, die seitens des Bezirksamtes der Bezirksstadtrat der Abt.
Bau- und Wohnungswesen/Sport zeichnete.
·
Im
Jahre 2001 wurde das Grundstück an den Liegenschaftsfond übergeben. Der
Liegenschaftsfond hat das Grundstück im Jahre 2003 verkauft.
1.Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über
Metallvorkommen und anderen „Schätzen“ im Boden und Mauerwerk des Hauses auf
dem Grundstück Kopischstr. 1?
Antwort:
Die Gebäudesubstanz als auch der Boden sind
verschiedentlich untersucht worden. Aus den Untersuchungen ergibt sich, dass
durch den Galvanikbetrieb sowohl in das Mauerwerk der Gebäude als auch in den
Boden Schadstoffe eingetragen wurden. In der Folge einer Untersuchung aus dem
Jahre 2000 sind seitens des Bezirksamtes 11,8 t belastete Materialien
entsorgt worden. Der Neueigentümer, der das Grundstück im Jahre 2003 vom LiFo
erwarb, hat im gleichen Jahr eine Untersuchung veranlasst. Durch das Gutachten
wollte er klären, ob bestimmte von ihm geplante Nutzungen vorherige
Sanierungsarbeiten erfordern. Dieses Gutachten ist dem Fachbereich Umwelt im
Jahre 2004 vorgelegt worden. In dem Gutachten sind
1)
Schadstoffe
im Mauerwerk
2)
Schadstoffe
im Boden unter dem Gebäude und
3)
Schadstoffe
im Boden des Hofes 3
nachgewiesen worden. Die Schadstoffe zu 1) im Mauerwerk
fallen nicht in die ordnungsbehördliche Zuständigkeit des Fachbereichs Umwelt.
Der Gutachter hat Sanierungshinweise gegeben. Ob das Mauerwerk inzwischen
saniert wurde, ist im Fachbereich Umwelt nicht bekannt. Die Schadstoffe zu 2)
fallen in die ordnungsbehördliche Zuständigkeit des Fachbereichs Umwelt,
stellen jedoch, da sie sich unter dem Gebäude befinden und für das Gelände ein
großer Abstand zwischen Geländeoberkante und Grundwasser gegeben ist, keine
Gefahr für bodenschutzrechtliche Schutzgüter dar. Bodenschutzrechtliche
Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Sie wären auch nicht verhältnismäßig.
Für die Schadstoffe im Boden Hof 3, die mittelfristig eine Gefahr für das
Grundwasser darstellen, hat der Fachbereich Umwelt dem damaligen Eigentümer
Handlungsalternativen gegeben (entweder Versiegelung des Hofes 3 oder
Aushub der Schadstoffe). Infolge eines weiteren Eigentümerwechsels ist es
offensichtlich noch nicht zur Umsetzung einer der beiden Alternativen gekommen.
2.Rechtfertigen diese möglichen Vorkommen einen
dreifachen Quadratmeterpreis (4.600 € pro m²) gegenüber ansonsten im Gebiet
geforderten Preisen für Wohnraum auf diesem ehemaligen Fabrikstandort?
Antwort:
Es wäre zu klären, ob in der unter der Antwort zu 1.)
geschilderten Situation ein zivilrechtlicher, verkaufsrelevanter Mangel zu
sehen ist.
3.Hält das Bezirksamt einen Verkaufspreis von über
17 Millionen Euro für diese Immobilie anhand des ehemals erzielten
Verkaufserlöses durch das Land Berlin für gerechtfertigt?
Antwort:
Diese Frage kann vom BA nicht beantwortet werden. Es wäre
u.a. zu klären, ob die genannte Summe am Markt überhaupt erzielbar ist und ob
der Liegenschaftsfond bei dem Verkauf des Jahres 2003 keinen am damaligen Markt
erzielbaren Verkaufserlös vereinbart hat.
1.Nachfrage:
Welche Auflagen aus dem damaligen Kaufvertrag wurden
von den diversen Eigentümern erfüllt?
Antwort:
Diese
Frage kann nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt ist nicht Vertragscontroller
des Liegenschaftsfonds.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Kalepky
Dez BWI