Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 27.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste (Tischvorlage) des Ältestenrates vom 26.05.2009      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Wahlvorlagen      
Ö 5.1  
Wahl eines stimmberchtigten Bürgerdeputierten für den JHA für die III. Wahlperiode  
DS/1265/III  
Ö 6     Resolution      
Ö 6.1  
Kinderzirkus Zack auf dem RAW  
DS/1301/III  
Ö 7     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 7.1  
Einwohneranfrage XIII / III Bezug: B-Plan 2-21  
DS/1287/III  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Situation der Roma-Familien im Bethanien  
Enthält Anlagen
DS/1295/III  
Ö 8.2  
Unterbringung und Verpflegung der Gruppe von (Sinti und) Roma im Bezirk - Wie geht es weiter?  
Enthält Anlagen
DS/1298/III  
Ö 8.3  
Umsetzung der DS 792-2/III - Bürgervorschläge für 2009  
Enthält Anlagen
DS/1288/III  
Ö 8.4  
Soziale Beratung  
Enthält Anlagen
DS/1293/III  
Ö 8.5  
Sind wir schon drin?  
Enthält Anlagen
DS/1294/III  
Ö 8.6  
Aktuelle Situation der Schulgärten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1309/III  
Ö 8.7     Nußbaum-Vorschläge zum Haushalt: Kürzt der Bezirk gesetzliche Leistungen?  
Enthält Anlagen
DS/1296/III  
Ö 8.8     Mögliche Bodenverunreinigung Kopischstrasse 1  
Enthält Anlagen
DS/1300/III  
Ö 8.9     A100 im Bürgeramt - Werbung wider Willen?  
DS/1297/III  
Ö 8.10     Mädchennotdienst  
Enthält Anlagen
DS/1289/III  
Ö 8.11     Zusätzliche SozialarbeiterInnen für den Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/1299/III  
Ö 8.12     Baufortschritt beim SEZ  
Enthält Anlagen
DS/1302/III  
Ö 8.13     Kinder- und Jugendzirkus Zack  
Enthält Anlagen
DS/1290/III  
Ö 8.14     Einnahmen durch gebührenpflichtiges Parken auf bezirklichen Schulgrundstücken  
Enthält Anlagen
DS/1303/III  
Ö 8.15     Mittel der Sozialen Stadt für die Herstellung der Friedrichstrasse 1  
Enthält Anlagen
DS/1305/III  
Ö 8.16     Pressegespräch Bildungsstreik  
Enthält Anlagen
DS/1291/III  
Ö 8.17     Was ist in der 2. Klasse los?  
Enthält Anlagen
DS/1306/III  
Ö 8.18     Ausgabentitel mit, vom Senat festgesetzten Mindestveranschlagungen  
Enthält Anlagen
DS/1304/III  
Ö 8.19     Wildwuchs  
Enthält Anlagen
DS/1307/III  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
A 100: Planfeststellungsverfahren jetzt einstellen!  
DS/1272/III  
Ö 9.2  
Geplante Vergrößerung der Klassenfrequenzen an Grundschulen  
Enthält Anlagen
DS/1280/III  
Ö 9.3  
Vorbereitung der Debatte zum Plantentwurf Doppelhaushalt 2010 / 11  
Enthält Anlagen
DS/1282/III  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Straßenumbenennung Gröbenufer  
Enthält Anlagen
DS/0464/III  
Ö 10.2  
Erhalt der bisherigen Fraueninfrastrukturstellen  
DS/1310/III  
Ö 11     Große Anfragen      
Ö 11.1  
Krawalle am 1. Mai 2009  
DS/1269/III  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1  
Transparenter und anwohnerfreundlicher Ostkreuz-Umbau  
Enthält Anlagen
DS/0134/III  
Ö 12.2  
Transparenter und anwohnerfreundlicher Ostkreuz-Umbau  
DS/0134-1/III  
Ö 12.3  
Mietenberatung für Leistungsempfänger/-innen von ALG II  
Enthält Anlagen
DS/0182/III  
Ö 12.4  
Beauftragte/r für Integration und Migration  
Enthält Anlagen
DS/0376/III  
Ö 12.5  
Bezirkliche Infrastrukturentwicklung in der Altenhilfe und für den gesamten pflegerischen Bereich  
Enthält Anlagen
DS/0397/III  
Ö 12.6  
Willy-Kressmann-Ufer
Enthält Anlagen
DS/0571/III  
Ö 12.7  
Bericht über rassistische, fremdenfeindliche und rechtsradikale Vorfälle  
DS/0573/III  
Ö 12.8  
Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der BürgerInnenbeteiligung im Stadtplanungsbereich
Enthält Anlagen
DS/0874/III  
Ö 12.9  
Freiwillige Öko-Abgaben / Plastiktüten vermeiden Hier: Konzeptionsphase
Enthält Anlagen
DS/0920/III  
Ö 12.10  
Rahmenvereinbarung Unternehmensservice  
Enthält Anlagen
DS/1003/III  
Ö 12.11  
Entscheidung für die Planungsvariante D für den Umbau des Grünzuges "Ehem. Luisenstädti-scher Kanal" zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz
Enthält Anlagen
DS/1008/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.11.08 beschlossen, für den Umbau des Grünzuges „Ehem. Luisenstädtischer Kanal“ (ELK) zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz dem Planungs-vorschlag der BI 'Bäume für Kreuzberg' – Variante D mit Stand vom Oktober 2008 zu folgen.

 

Begründung

 

Der Grünzug des ELK geht auf die Planung des Gartenarchitekten Peter Joseph Lenné zurück und wurde in den 1920er Jahren von Erwin Barth nach Aufgabe der Kanalnutzung als Parkanlage weiter-entwickelt. Er ist prägendes und zugleich verbindendes Element der historischen Luisenstadt. Daher wurde der ELK als Gartendenkmal in die Berliner Denkmalliste aufgenommen. Bis 1989 erfüllte der Abschnitt nördlich des Oranienplatzes seine Funktion als wohnungsnahes Grün mit einem großen Spielplatz vor der Waldemarbrücke.

 

Mit der Wiederherstellung der Gartenanlagen am Engelbecken und der Öffnung der Waldemarbrücke fehlten die finanziellen Mittel, um dieses wichtige Bindeglied zwischen Engelbecken und Oranienplatz aufzuwerten bzw. die erkennbaren Defizite zu beheben. Da die Luisenstadt 2006 in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen wurde, eröffnete sich die Möglichkeit einer Finanzierung von 600 000 € für diesen Abschnitt, ursprünglich bewilligt für die Jahre 2008 / 2009.

 

Von 2005-2007 führte der Bürgerverein Luisenstadt im Auftrag des Bezirksamtes mehrere Bürgerbeteiligungen sowohl für die Umgestaltung des Oranienplatzes als auch für den ELK zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz durch. Für den letztgenannten Abschnitt wurde durch den Bezirk im Sept. 2007 eine Bauplanungsunterlage eingereicht, die von SenStadt genehmigt wurde.

 

Aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wurden 600 000 € zur Verfügung gestellt.

Die Baumaßnahme sollte Ende Febr. 2008 beginnen; die geplante Fällung von 2 Pappelgruppen an der Waldemarbrücke führte jedoch zu Protesten von Seiten der Anwohner zum Aussetzen des weiteren Verfahrens. Die daraufhin gegründete Bürgerinitiative „Bäume für Kreuzberg“ befürchtete einen Kahlschlag im gesamten ehem. Kanalbett bis zum Urbanhafen und sammelte zahlreiche Unterschriften zum Erhalt dieser Bäume.

 

Auf einer gut besuchten Bürgerversammlung im April 2008 wurde die überarbeitete Kompromissvariante des Bezirksamtes verworfen und eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der sowohl Anwohner/innen und Mitglieder der BI wie des Bürgervereins als auch die Fachleute der Verwaltung und des Planungsbüros TOPOS teilnahmen.

Das Ziel dieser AG war die Entwicklung von Rahmenbedingungen für den gesamten Grünzug des ELK im Ortsteil Kreuzberg („Leitbilddiskussion“).

 

Nachdem aus unterschiedlichen Gründen viele Teilnehmer die AG verlassen hatten, beschloss der Bezirk, die Bürgerbeteiligung mit Hilfe einer externen Moderation noch einmal auf eine breite Basis zu stellen: diese öffentliche Veranstaltung fand am 20. Sept.2008 an sog. Arbeitsinseln in 4 Abschnitten des ELK statt.


 

In einer im Anschluss daran gebildeten Redaktionsgruppe, die sich aus Teilnehmern der BI, des QM, des Bürgervereins, der Verwaltung und des Planungsbüros zusammensetzte, fand in 6 Sitzungen so-wohl die Auswertung der Bürgerwünsche als auch die Erarbeitung von 2 Planungsvarianten für den nördlichen Kanalabschnitt statt.

 

In enger Abstimmung auch mit der Senatsverwaltung wurde die Varianten auf ihre Förderfähigkeit im Rahmen des Programms des städtebaulichen Denkmalschutzes geprüft.

Zur Vergleichbarkeit wurden die bisherigen Varianten anhand einer Matrix unter folgenden Aspekten dargestellt:

Wiederherstellung des Denkmals, Erhalt der 80er-Jahre-Gestaltung, Nutzungsangebote, Baumbilanz und Förderfähigkeit (Anlage: Planungsvarianten).

Die Forderungen der Bürger nach verstärkter Pflege der vorhandenen Grünanlagen muss Priorität haben vor weiteren aufwendigen Neu- oder Umgestaltungsmaßnahmen bezirklicher Freiflächen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs.1 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Im Rahmen der baulichen Unterhaltung - Grünpflegetitel :

im Jahr 2009 ca. 150 T€ Instandsetzung Rasen- und Wegeflächen, zzgl. Bänke und Anlage eines Tiefbrunnens

Im Jahr 2010 ca. 50 T€ Instandsetzung Drachenbrunnen und Anlage von Spielflächen und Sitzmauern

 

b)

Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

 

 

 

Berlin, den 19.11.08

 

Dr. Franz Schulz                                                                                                 Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadträtin

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Grundlagen der Förderung und Finanzierung

Anlage 2: Chronik

Anlage 3: Planungsvarianten

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ff. überwiesen.

 

02.12.2008 UMV

 

Empfehlung an den ff. Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

  1. Die Vorlage des Bezirksamtes wird abgelehnt.

 

  1. Das Bezirksamt wird beauftragt auf Grundlage der Variante C eine förderfähige Variante zu erarbeiten, die die Vorstellungen der Bürgerinitiative weitgehend mit aufnimmt und dabei die Förderfähigkeit wahrt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

1.       Der DS 1008/III (Vorlage zur Beschlussfassung) – „Entscheidung für die Planungsvariante D für den Umbau des Grünzuges „ehemaliger Luisenstädtischer Kanal zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz“ – wird zugestimmt.

 

2.       Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass der Umbau des Grünzuges auf dem Gelände des ehemaligen Luisenstädtischer Kanals (ELK) zwischen Oranienplatz und Urbanhafen weiterhin durch das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gefördert wird.

 

3.       Das Bezirksamt wird ersucht, die im Punkt A) unter „Auswirkungen auf den Haushaltsplan und Finanzplanung“ aufgeführten Einzelmaßnahmen vor dem Beginn ihrer Realisierung der BVV in  einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu erläutern, wie diese im Haushaltsjahr 2009 aus dem Grünpflegetitel [Titel 52110, Kapitel 4720] finanziert werden sollen und nachweisen , dass diese nicht auf Kosten des Unterhalts anderer öffentlicher Grünanlagen, Kinderspielplätze, Schulen und öffentlicher Gebäude finanziert werden.

 

4.       Das Bezirksamt wird ersucht, unter Nutzung der Instrumente zur Bürgerbeteiligung ein Gesamtkonzept und ein Leitbild für den Grünzug ELK zwischen Oranienplatz und Urbanhafen zu erarbeiten. Gegebenfalls sind ein neues Planungsbüro und ein neuer Beteiligungsträger zu beauftragen.

 

5.       Das Bezirksamt wird beauftragt, erst nach der Verabschiedung eines mehrheitlich getragenen Leitbilds für die Gestaltung des ELK im Abschnitt Oranienplatz – Urbanhafen eine Bauplanungsunterlage zu erstellen.

 

 

17.12.2008 BVV

 

Ersetzungsantrag der SPD zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtplanung

und Wohnen zur DS 1008/111

 

Die BVV möge beschließen:

 

Die Vorlage DS 1008/111des Bezirksamtes wird abgelehnt.

Für den Erhalt und die Erneuerung des Grünzugs Luisenstädtischer Kanal verzichtet der

Bezirk nicht auf die zugesagten Fördermittel.

 

Das Bezirksamt wird stattdessen mit der Umsetzung der folgenden Ziele beauftragt:

 

1. Abschnitt A:

-          Eine mit der BI abgestimmte Planvariante für den Abschnitt A (Waldemarbrücke bis Oranienplatz) ist möglichst bis zum Februar 2009 neu vorzulegen.

-          Die Planvariante soll insbesondere den Verzicht der Niveauabsenkung, den Erhalt des gesunden Baumbestandes beinhalten und dem Prinzip des barrierefreien Bauens entsprechen.

-          Die Förderung aus dem Programm städtebaulicher Denkmalschutz ist zu sichern.

-          Ein anderes Planungsbüro ist zu beauftragen.

-          Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dahingehend bei der zuständigen Senatsverwaltung einzusetzen.

2. Leitbild:

-          Ein Gesamtkonzept und Leitbild für den gesamten Grünzug zwischen Oranienplatz und Urbanhafen ist zu erarbeiten. Hierbei ist insbesondere der vorhandene Grünzug im, 80er Jahre Charakter sinnvoll einzubeziehen und mit seinem gesunden Baumbestand zu erhalten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern.

-          Für die Erstellung des Leitbildes ist ein konkurrierendes Gutachterverfahren vorzubereiten und durchzuführen.

-          Die Förderung aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz ist für den gesamten Bauabschnitt abzusichern.

-          Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dahingehend bei der zuständigen Senatsverwaltung einzusetzen.

 

Begründung:

Der Verzicht auf die zugesagten Fördermittel, wie in der Vorlage des Bezirksamtes ausgeführt und die Finanzierung des notwendigen Erhalts und der Erneuerung der Grünfläche aus dem Bezirkshaushalt ist aus finanzpolitischen und stadtentwicklungspolitischen Gründen nicht zu verantworten. Die Grünfläche zwischen Waldemarbrücke und Landwehrkanal, der kreuzberger Teil des Luisenstädtischen Kanals wird seit Jahren vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nicht ausreichend gepflegt. Dies hat nun über die Jahre zu einer sichtbaren und spürbaren Verschlechterung der Aufenthaltsqualität und des Erholungswertesgeführt.

Die Fertigstellung der Grünanlage, Luisenstädtischer Kanal in Mitte führt eine mögliche Form

der Wiederherstellung vor Augen. Die strikte Wiederherstellung des historischen, Luisenstädtischen Kanals im Stil der 30er Jahre soll für den kreuzberger Teil keine Alternative sein, da es sich hier, um eine vorhandene Grünfläche handelt. ln Mitte war dagegen durch die Teilung Berlins der ehemalige Todesstreifen zu gestalten. Die Realisierung einer Neugestaltung des Kanals in Kreuzberg die sich an der Gestaltung im Mitte orientierte, würde zu einer Zerstörung des vorhandenen Grünzugs führen. Eine Neugestaltung des kreuzberger Teils des 'Luisenstädtischen Kanals muss daher zwischen dem Interesse an einer notwendigen Aufwertung der vernachlässigten Grünfläche zwischen Waldemarbrücke und Landwehrkanal, insbesondere einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung, dem Interesse des Denkmalschutzes und dem Interesse des Erhalts der vorhandenen Grünfläche, insbesondere seines Baumbestandes vermitteln. In jedem Fall darf es keine Lösung geben, die gegen die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner durchgesetzt werden muss.

 

 

Der Ersetzungsantrag wird mit (JA-20, NEIN-27, ungültig-2) abgelehnt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Der DS 1008/III (Vorlage zur Beschlussfassung) – „Entscheidung für die Planungsvariante D für den Umbau des Grünzuges „ehemaliger Luisenstädtischer Kanal zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz“ – wird zugestimmt.

 

2.       Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass der Umbau des Grünzuges auf dem Gelände des ehemaligen Luisenstädtischer Kanals (ELK) zwischen Oranienplatz und Urbanhafen weiterhin durch das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gefördert wird.

 

3.       Das Bezirksamt wird ersucht, die im Punkt A) unter „Auswirkungen auf den Haushaltsplan und Finanzplanung“ aufgeführten Einzelmaßnahmen vor dem Beginn ihrer Realisierung der BVV in  einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu erläutern, wie diese im Haushaltsjahr 2009 aus dem Grünpflegetitel [Titel 52110, Kapitel 4720] finanziert werden sollen und nachweisen , dass diese nicht auf Kosten des Unterhalts anderer öffentlicher Grünanlagen, Kinderspielplätze, Schulen und öffentlicher Gebäude finanziert werden.

 

4.       Das Bezirksamt wird ersucht, unter Nutzung der Instrumente zur Bürgerbeteiligung ein Gesamtkonzept und ein Leitbild für den Grünzug ELK zwischen Oranienplatz und Urbanhafen zu erarbeiten. Gegebenfalls sind ein neues Planungsbüro und ein neuer Beteiligungsträger zu beauftragen.

5.       Das Bezirksamt wird beauftragt, erst nach der Verabschiedung eines mehrheitlich getragenen Leitbilds für die Gestaltung des ELK im Abschnitt Oranienplatz – Urbanhafen eine Bauplanungsunterlage zu erstellen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt und Verkehr.

 

UmwVerk 15.09.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    26.11.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.48 - überwiesen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    03.12.2008 - Stadtplanung und Bauen
    Ö 3 - vertagt
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    16.12.2008 - Stadtplanung und Bauen
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    17.12.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

   
    27.05.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.11 - überwiesen
   
   
    16.06.2009 - Umwelt, Verkehr und Wohnen
    Ö 7 - vertagt
   
   
    30.06.2009 - Umwelt, Verkehr und Wohnen
    Ö 7 - vertagt
   
   
    15.09.2009 - Umwelt, Verkehr und Wohnen
    Ö 5 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   
   
    23.09.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 14.17 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 12.12  
Mehr Schulen und Schulsportanlagen sanieren, alle Mittel vollständig abrufen!  
Enthält Anlagen
DS/1083/III  
Ö 12.13  
Fortschreibung der integrierten Handlungskonzepte in den QM- Gebieten Kreuzbergs Hier: Ergänzungen zur DS/1105/III  
DS/1105-1/III  
Ö 12.14  
Alternativen zum Halteverbot in der Oranienstraße  
DS/1140/III  
Ö 12.15  
Veröffentlichung der Investitionsvorhaben des Bezirks im Internet  
DS/1192/III  
Ö 12.16  
Luisenstädtischer Bildungsverein (II) Hier: Erhalt des Berlin - Lexikons mit 26 566 Stichwörter zur deutschen Hauptstadt
Enthält Anlagen
DS/1197/III  
Ö 12.17  
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kindergärten City" 2009  
Enthält Anlagen
DS/1199/III  
Ö 12.18  
Bebauungsplan V-15-1 für Teilflächen des Grundstücks Alt-Stralau 34 (Flurstücke 97, 101, 103 sowie Flurstücke 104 und 108 teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
DS/1201/III  
Ö 12.19  
BürgerInnenhaushalt - Ideenkatalog für den Haushalt 2010
Enthält Anlagen
DS/1226/III  
Ö 12.20  
Sanierungszieländerung im Sanierungsgebiet Warschauer Straße für das Grundstück Boxhagener Straße 17  
Enthält Anlagen
DS/1228/III  
Ö 12.21  
Zukünftiger Bedarf an weiterführenden Schulen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1231/III  
Ö 12.22  
Eltern an der inhaltlichen Ausrichtung der Grundschule Scharnweberstrasse beteiligen!  
Enthält Anlagen
DS/1233/III  
Ö 12.23  
Stark beschädigte Straßen, auf denen Buslinien der BVG verkehren  
Enthält Anlagen
DS/1234/III  
Ö 12.24  
Bebauungsplan Vl-150d-2b Erweiterung des Geltungsbereiches und Umstellung auf ein Verfahren nach § 13a BauGB hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
Enthält Anlagen
DS/1238/III  
Ö 12.25  
Bebauungsplan 2-21 für die Grundstücke an der Schillingbrücke/Stralauer Platz 29 bis 34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain; Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/1266/III  
Ö 12.26  
Stadtumbau Ost - Festlegung einer Prioritätenliste für die Programmplanung Programmjahr 2010  
Enthält Anlagen
DS/1267/III  
Ö 12.27  
Über den B-Plan 2-24 für eine östliche Teilfläche des Grundstücks Dieffenbachstrasse 1 (Krankenhaus am Urban) zwischen Dieffenbachstrasse, Grimmstrasse und Urbanstarsse im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (Hinweis: Die VzK - TOP 6.5 der vorherigen TO - ist bereits am 20.05.2009 im Ausschuss Stadtplaung und Bauen beraten worden)  
Enthält Anlagen
DS/1268/III  
Ö 12.28  
Schuldner/innenkompetenz und Insolvenzberatung stärken  
Enthält Anlagen
DS/1270/III  
Ö 12.29  
Umbenennung des Gröbenufer in May-Ayim-Ufer Hier: May-Ayim-Ufer aus postkolonialer Aufklärungs- und Erinnerungsperspektive gestalten  
DS/1271/III  
Ö 12.30  
Transparenz beim Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten  
Enthält Anlagen
DS/1273/III  
Ö 12.31  
Neubau von Sportflächen auf dem Gleisdreieckgelände  
Enthält Anlagen
DS/1274/III  
Ö 12.32  
Unterfinanzierung der Bezirke nicht länger tragbar  
Enthält Anlagen
DS/1275/III  
Ö 12.33  
Wildwuchs ermöglichen  
Enthält Anlagen
DS/1276/III  
Ö 12.34  
Miniermotte bekämpfen  
Enthält Anlagen
DS/1277/III  
Ö 12.35  
Für ein Gesamtberliner Datenbanksystem der bezirklichen Museen  
Enthält Anlagen
DS/1278/III  
Ö 12.36  
Schule für Duales Lernen  
Enthält Anlagen
DS/1279/III  
Ö 12.37  
100 000 Bäume für Berlin! Hier: Möglichst viele davon in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1281/III  
Ö 12.38  
Bebauungsplan VI-4-1b für die Grundstücke Gitschiner Str. 12-17 sowie das Flurstück 469 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Offenlegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/1284/III  
Ö 12.39  
Bebauungsplanverfahren VI-38-1 für eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche mit Minigolfplatz zwischen Landwehrkanal, Brachvogelstraße und Johanniterstraße bzw. Carl-Herz-Ufer im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg Hier: Beschlussfassung über: die Änderungen vom 22. 01. 09 die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB.  
Enthält Anlagen
DS/1285/III  
Ö 12.40  
Veränderungssperre 2-19/ 17 für das Grundstück Straße der Pariser Kommune 43, Karl- Marx- Allee 72, 74, 76, 78, 80, 82, 84, 86, 88, 90, Straße der Pariser Kommune 43, Koppenstraße 31 (teilweise), 32, 33 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über - die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr  
Enthält Anlagen
DS/1286/III  
               
 
 

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