Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt bei der geplanten Infrastrukturentwicklung für alte
Menschen und zusätzlich für den gesamten Bereich der pflegebedürftige Menschen
und Menschen mit Behinderung betrifft folgende Eckpunkte zu berücksichtigen und
in die Planung mit einzubeziehen:
- Selbstbestimmung
- Qualitätssicherung
und Entwicklungsmöglichkeiten
- Teilhabe
und Partizipation der Betroffenen und ihrer Angehörigen
- Transparenz,
Lebensqualität und Sicherheit (Monitoring)
- Innovation,
Effizienz und Synergien
- die
Infrastrukturentwicklung ist an den Bedarfen der EinwohnerInnen des
Bezirkes auszurichten
Besonderes
Augenmerk soll auf die Beratungsangebote im Bezirk gelegt werden. Der Spielraum
der Altenhilfe nach dem SGB XII soll voll ausgeschöpft werden und sich die
Beratungsangebote auch an diejenigen richten, die nicht nach dem SGB XII
leistungsberechtigt sind. Die Beratungsangebote sollen die pflegerischen
Dienstleistungsangebote im Bezirk (inklusive der spezifischen Angebote von
Dienstleistern), Informationen über die Möglichkeiten des persönlichen Budgets,
unterschiedliche Wohnformen, Qualitätsaspekte und Verbraucherschutzaspekte
umfassen.
Begründung:
Nicht
erst seit der Förderalismusreform ist der gesamte Bereich der Pflege nicht nur
die Altenpflege in Bewegung geraten. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
beschreitet mit seiner Teilnahme am Modellprojekt zum persönlichen Budget neue
Wege. Diese innovativen Wege, die sich im Humandienstleistungsbereich am
mündigen Kunden, dem Verbraucherschutz, mehr Transparenz und Qualität
orientieren, gilt es im Rahmen des bezirklich möglichen auszubauen, zu fördern
und zu unterstützen. Defizite müssen abgebaut werden. Ziel ist die möglichst
größte Selbstbestimmung der Betroffenen Menschen. Die Pflegeheime der alten
Form sollen nach und nach der Vergangenheit angehören. Neue Wohnformen, bei
denen die Menschen selbst bestimmen, wie sie leben und gepflegt werden wollen,
heißt es breit zu unterstützen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache DS/0397/III wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt bei der geplanten
Infrastrukturentwicklung für alte Menschen und zusätzlich für den gesamten
Bereich der pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung betrifft
folgende Eckpunkte zu berücksichtigen und in die Planung mit einzubeziehen:
1.
Selbstbestimmung
2.
Qualitätssicherung
und Entwicklungsmöglichkeiten
3.
Teilhabe
und Partizipation der Betroffenen und ihrer Angehörigen
4.
Transparenz,
Lebensqualität und Sicherheit (Monitoring)
5.
Innovation,
Effizienz und Synergien
6.
die
Infrastrukturentwicklung ist an den Bedarfen der EinwohnerInnen des Bezirkes
insbesondere an den Bezirksregionen auszurichten
Besonderes
Augenmerk soll auf die Beratungsangebote im Bezirk gelegt werden. Der Spielraum
der Altenhilfe nach dem SGB XII soll voll ausgeschöpft werden und sich die
Beratungsangebote auch an diejenigen richten, die nicht nach dem SGB XII
leistungsberechtigt sind. Die Beratungsangebote sollen die pflegerischen
Dienstleistungsangebote im Bezirk (inklusive der spezifischen Angebote von
Dienstleistern), Informationen über die Möglichkeiten des persönlichen Budgets,
unterschiedliche Wohnformen, Qualitätsaspekte und Verbraucherschutzaspekte
umfassen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text
siehe Anlage.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit.
SozGesA
vom 04.06.2009:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV
24.06.09
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.