Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Außenstelle der Senatsschulverwaltung verstärkt die Entwicklung einer Schule für Duales Lernen im Bezirk voranzutreiben. Diese soll neben den bereits vorhandenen berufsorientierenden, werkpädagogischen und produktionsorientierten Angeboten derzeitiger Haupt- und Gesamtschulstandorte bestehen und alle Schulabschlüsse anbieten.
Begründung:
Mit der Errichtung einer Schule für Duales Lernen soll den Schülerinnen und Schülern, die Möglichkeit gegeben werden, eine frühzeitige Berufsorientierung zu erlangen. Sie erhalten eine zielgerichtete, praxisnahe berufliche Ausbildung und können jeden Schulabschluss erreichen, was ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt vergrößert.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Schule.
Schule 01.07.09
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Außenstelle der Senatsschulverwaltung verstärkt die Entwicklung einer Schule für Duales Lernen im Bezirk voranzutreiben. Diese soll neben den bereits vorhandenen berufsorientierenden, werkpädagogischen und produktionsorientierten Angeboten derzeitiger Haupt- und Gesamtschulstandorte bestehen und alle Schulabschlüsse anbieten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Außenstelle der Senatsschulverwaltung verstärkt die Entwicklung einer Schule für Duales Lernen im Bezirk voranzutreiben. Diese soll neben den bereits vorhandenen berufsorientierenden, werkpädagogischen und produktionsorientierten Angeboten derzeitiger Haupt- und Gesamtschulstandorte bestehen und alle Schulabschlüsse anbieten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird in den Ausschuss für Schule überwiesen.
19.05.2011 Schule
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.