Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
vom 17.02.2009 beschlossen:
1. die Teileinziehung von dem
öffentlichem Verkehr gewidmeten Flächen zur Beschränkung auf
einen bestimmten Benutzerkreis, hier
SIXTI Car Club Berlin, für die Nutzung als Car-Sharing-
PKW-Stellplätze, insgesamt 8
Standorte mit je einer Fläche von ca. 12 m² (siehe Anlage):
1. Richard-Sorge-Straße 69,
Friedrichshain
2. Gabriel-Max-Straße 21,
Friedrichshain
3. Helsingforser Straße 19,
Friedrichshain
4. Sonntagstraße 32 (Lenbachplatz),
Friedrichshain
5. Glasbläserallee gegenüber 2,
Friedrichshain
6. Baruther Straße 1, Kreuzberg
7. Gneisenaustraße 43
(Mittelpromenade), Kreuzberg
8. Manteuffelstraße 42, Kreuzberg
2. Bei der
Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme
einzubringen.
3. Mit der Durchführung des
Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und
Immobilienservice beauftragt.
A). Begründung:
Eins der verkehrspolitischen Ziele
Berlins ist es, vor allem den Innenstadtbereich vom
Kraftfahrzeugverkehr zu entlasten.
Hierzu können auch die Nutzer des Car-Sharings durch
Reduzierung des Fahrzeugbestandes
und damit des Individualverkehrs beitragen.
Bei den betroffenen Flächen handelt
es sich um Parkgelegenheiten auf öffentlichem
Straßenland. Mit Wirkung der
Teileinziehung wird die Benutzung dieser Straßenland- flächen
nur noch dem SIXTI Car Club Berlin
gestattet, wodurch eine wechselseitige Nutzung von
Kraftfahrzeugen unter mehreren
Verkehrsteilnehmern ermöglicht wird. Die Flächen werden zum
Austausch der Fahrzeuge zwischen den
einzelnen Verkehrsteilnehmern benötigt.
Die Teileinziehung soll Formen der
gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen im Berliner
Stadtgebiet unterstützen und zur
Verminderung des Kraftfahrzeugverkehrs mit der damit
einhergehenden Verminderung von
Abgasen und Lärm dienen.
Die Straßenverkehrsbehörde teilte am
17.12.2008 mit, dass die zuständigen Polizeiabschnitte
und die Sachbearbeiter der Dir 5 ZA
/ VkD 2 keine Bedenken erheben.
B). Rechtsgrundlage:
§ 4 (1) Satz 3 Berliner
Straßengesetz
C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Dr. Franz Schulz
Jutta
Kalepky
Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen.
UMV
31.03.09
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen.
BVV
29.04.09
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.