Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
1.
eine
Bezahlung der Tagesmütter auch über den 28.2. hinaus zu gewährleisten,
2.
den
Tagesmüttern unverzüglich die Neuberechnung ihrer Bezüge nach der seit 1.1.2009
veränderten Gesetzeslage mitzuteilen,
3.
die
neu berechneten Bezüge den Tagesmüttern auch unverzüglich auszuzahlen,
4.
dafür
Sorge zu tragen, dass die von der Senatsbildungsverwaltung den Bezirken zur
Deckung der seit 1.1.2009 gesteigerten Ausgaben in der Tagespflege zusätzlich
zur Verfügung gestellten 8 Mio. Euro unverzüglich ihrem Zwecke zugeführt
werden,
5.
die
angeblich im Oktober bestellten 3er- bzw. 4er-Buggies den Tagesmüttern endlich
zur Verfügung zu stellen.
Der BVV ist in der Märzsitzung
Bericht zu erstatten.
Begründung:
Die Lage der Tagesmütter in unserem
Bezirk, insbesondere im OT Kreuzberg, ist bereits seit längerer Zeit in vielen
Punkten verbesserungsfähig.
Seit dem 1. Januar hat sich die
Situation nun jedoch weiter verschärft. Zu diesem Datum trat die im Bund
beschlossene Gesetzesänderung in Kraft, nach der Tagesmütter – bislang oft in
einem der Scheinselbstständigkeit ähnlichen Beschäftigungsverhältnis – nun
steuer- und sozialversicherungspflichtig sind. Innerhalb von drei Monaten
müssen sich die Tagespflegepersonen unter Angabe ihres Verdienstes bei der
Rentenversicherung an- bzw. ummelden. Dies ist in unserem Bezirk bislang jedoch
unmöglich, da das Jugendamt es auch fast zwei Monate nach Jahreswechsel – im
Gegensatz zu anderen Berliner Bezirken – noch nicht geschafft hat, die neuen
gestaffelten Bezüge für jede Tagesmutter zu berechnen geschweige denn sie ihnen
mitzuteilen und auszuzahlen. Dies führte zu der grotesken Situation, dass die
Tagesmütter sich genötigt sahen zur Vermeidung zu hoher RV-Abgaben – mit denen
bei Fristversäumnis zu rechnen wäre – eigene Formulare zu erstellen, in die das
Juge ndamt die neuen Bezüge
eintragen sollte. Auch diese „Hilfestellung“ veranlasste das Jugendamt bislang
nicht zu einer Steigerung seiner Bearbeitungsgeschwindigkeit, geschweige denn
zur pflichtgemäßen Auszahlung.
Dass das Geld hierfür vorhanden ist,
wird durch zusätzliche Mittel aus der Senatsverwaltung in Höhe von 8 Mio. €
gewährleistet.
Eine unverzügliche Lösung der
Problemsituation ist für die Tagesmütter allerdings von höchster Wichtigkeit,
da unter derart widrigen und ungewissen Bedingungen eine gewissenhafte und
qualitativ hochwertige Arbeit nicht garantiert werden kann.
Sollte sich binnen der nächsten
Wochen keine Lösung abzeichnen, oder sich gar die Drohung bewahrheiten, im März
und April gratis arbeiten zu müssen, drohen die Tagesmütter – als ultima ratio
und schweren Herzens – mit Streik.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen.
JHA
17.03.2009
Von
Antragstellerin zurückgezogen.