Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.07.2008 beschlossen:
-das
Bebauungsplanverfahren V-36, welches am 03.05.1994 eingeleitet wurde,
einzustellen,
Bei der
Bezirksverordnetenversammlung die beigefügte Vorlage – zur Kenntnisnahme
einzubringen,
Mit der
Durchführung des Beschlusses die Abteilung Stadtentwicklung, Personal und
Gleichstellung
zu beauftragen.
A).
Begründung:
Generelle
Planungsziele des Bebauungsplans V-36 waren die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung und
Bebauung der untergenutzten Flächen mit öffentlich geförderten
Seniorenwohnungen als Hauptnutzungsart sowie Büroflächen (1500m²) für die Deutsche
Schallplatten GmbH Berlin sowie einem Kunsthaus am Standort Palisadenstraße 49.
Im Verfahren sollte die Gesamterschließungsproblematik der Hinterlandstraße
geklärt werden. Gefordert war die
Erstellung
eines Parkraumkonzeptes für das vorhandene und geplante Anwohnerparken. In
diesem Zusammenhang sollte der Abbruch eines Teils des Quergebäudes der
Palisadenstraße 48 geprüft werden. Weiterhin waren die Festsetzung der
Wohnnutzung für das Vorderhaus Palisadenstraße 49, der Abbruch des
Seitenflügels und Quergebäudes Palisadenstraße 49 und die Festsetzung der
Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans als allgemeines Wohngebiet
vorgesehen. Für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens besteht
gegenwärtig kein Anlass mehr. Der Bereich wurde inzwischen auf der
Rechtsgrundlage des § 34 BauGB neu und abschließend unter Berücksichtigung der
wesentlichen Ziele des Bebauungsplans geordnet.
1995
wurde auf dem Grundstück Palisadenstraße 39-47 der Neubau von Wohnhäusernmit
einem hohen Anteil an Seniorenwohnungen, Läden und Rollstuhlfahrerwohnungen im
Erdgeschoss sowie der Neubau eines Bürohauses genehmigt. Die notwendigen
Stellplätze wurde in einer Tiefgarage untergebracht.
1997
erteilte das Bezirksamt die Baugenehmigung für den Umbau der ehemaligen
Transformatorenstation
in der Palisadenstraße 48 in ein „Kunsthaus“ mit Gastronomie,
Theater
und Büros. Entgegen der beabsichtigten Zielsetzung des Bebauungsplans, Teile
des
Quergebäudes anzubrechen, wurde der vollständige denkmalgerechte Um- und
Ausbau der
inzwischen im Bezirk etablierten Kultureinrichtung „Umspannwerk“ genehmigt.
1998
erfolgte durch Baugenehmigung die Legalisierung des seit 1996 ansässigen
Sanitärfachgroßhandels
im Quergebäude Palisadenstraße 48, welches bis 1990
gewerblich
durch die ERNOL GmbH (Herstellung von Reinigungsmitteln) genutzt wurde.
Die
Wohnungen im Vorderhaus wurden modernisiert.
Mit dem
Erhalt der Quergebäude auf den Grundstücken Palisadenstraße 48 und 49
konnte
die Gesamterschließungsproblematik der Hinterlandstraße nicht geklärt werden.
Sie
bleibt wie im Bestand erhalten und dient der rückwärtigen Erschließung der
Wohnbebauung
entlang der Karl-Marx-Allee und deren Stellplätzen.
Die
Festsetzung des Areals als allgemeines Wohngebiet wurde mit dem Neubau des
Bürogebäudes
sowie der Zulassung des Sanitärfachgroßhandels aufgegeben.
B).
Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch
(BauGB)
Ausführungsgesetz
zum Baugesetzbuch (AGBauGB)
Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG)
C).
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: