Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 15.07.2008 beschlossen:
- das Bebauungsplanverfahren V-63,
welches am 27.06.1995 eingeleitet wurde,
einzustellen.
Bei der
Bezirksverordnetenversammlung die beigefügte Vorlage – zur
Kenntnisnahmeeinzubringen.
Mit der Durchführung des Beschlusses
die Abteilung Stadtentwicklung, Personal und
Gleichstellung zu beauftragen.
A). Begründung:
Ziel des Bebauungsplans war die
planungsrechtliche Sicherung und Festsetzung der o.g.
Grundstücke als Fläche für den
Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen “Schule“ und
„Jugendfreizeitstätte“.
Die Grundstücke Zellestraße 11, 12,
Liebigstraße 17-19 und Liebigstraße 20, 21,
Bänschstraße 2/4 lagen im förmlich
festgelegten Sanierungsgebiet Samariterviertel
(Aufhebung der Verordnung am
10.02.2008).
Der im Ergebnis der Vorbereitenden
Untersuchungen erarbeitete und mit der 9.
Verordnung zur förmlichen Festlegung
von Sanierungsgebieten“ verabschiedete
Rahmenplan zur Erneuerung des
Samariterviertels sah aufgrund der zu diesem Zeitpunkt
aktuellen Bedarfssituation die
Erweiterung des Schulstandortes vor.
Auch die damalige Abt. Bildung und
Kultur wollte durch das Bebauungsplanverfahren die
bauliche Erweiterung des
Schulstandortes unter Eingliederung eines privaten
Grundstücks sicherstellen.
Aus finanziellen Erwägungen wurde
die Umgestaltung und Arrondierung und damit
bessere Auslastung des bestehenden
Schulstandortes angestrebt. Um die
Neuorganisation der Schulanlage auf
dem äußerst beengten Standort mit einer
Gesamtgröße von 8.086 m² realisieren
zu können, sollten die 1986 errichteten Gebäude
abgerissen werden. Als
Ersatzmaßnahme für den bisher hier ebenfalls untergebrachten
Jugendclub sollte auf dem unbebauten
privaten Grundstück Zellestraße 11 eine neue
Jugendfreizeitstätte entstehen.
In Verbindung mit der Erweiterung
der Schulanlage war auch geplant die dort vorhandene
und nicht mehr den heutigen
Anforderungen gerecht werdende Turnhalle abzureißen. Im
Zusammenhang mit dem beabsichtigten
Umbau und der Erweiterung der 5. Grundschule
in der Liebigstraße sollte der
Neubau einer zweifachen Dreifeldsporthalle auf dem
ehemaligen Sportplatz Zellesstrasse
4 realisiert werden.
Aufgrund neuer Bevölkerungs- und
Bedarfszahlen wurde von den Fachabteilungen auf
die bauliche Erweiterung der Schule
und den Neubau der Dreifeldhalle im angrenzenden
Baublock verzichtet.
Durch die mit Bezirksamtsvorlage Nr.
II/978/06 vom 07.03.2006 beschlossene
Fortschreibung des
Neuordnungskonzeptes mit einhergehender Änderung von
Sanierungszielen für das
Sanierungsgebiet Samariterviertel wird die Aufhebung der
Festsetzungen bzw. Einstellung des
Bebauungsplans erforderlich. Das letzte
Neuordnungskonzept für das
Sanierungsgebiet Samariterviertel (Bekanntgabe im
Amtsblatt von Berlin ABl. Nr. 2844
vom 04.08.2006) vor Aufhebung der 9. Verordnung
weist die Erweiterung der
Schulfreifläche um das Grundstück Zellestraße 11 und den
Erhalt des baulichen Bestandes aus. Das
Schulgebäude von Ludwig Hoffmann wird
gegenwärtig saniert. Die Sanierung
der Sporthalle auf dem Schulgrundstück ist ebenfalls
geplant. Die Schulfreifläche wurde
bereits um das Grundstück Zellestraße 11 erweitert
und ist mit dem Grundstücksübertragungsvertrag
vom 16.08.2007 zwischen der BIH-GeG
mbH und dem Bezirk in das
Fachvermögen des Bezirksamtes übergegangen.
Es besteht somit kein Anlass mehr
das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
B). Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch (BauGB)
Ausführungsgesetz zum
Baugesetzbuch (AGBauGB)
Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG)
C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 15.07.2008
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Anlage: Bebauungsplanentwurf V-63
(Stand bei Aufstellung)
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
überwiesen.
03.09.08
Der Stadtplanungsausschuss spricht folgende Empfehlung aus:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV
24.09.2008
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.