Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
die
Aufstellung von neuen Bebauungsplänen für sämtliche im Bereich von 50
Metern an der Spree gelegene Grundstücke zu beschließen und den Beschluss
unverzüglich im Amtsblatt zu veröffentlichen;
einen
Bebauungsplanvorentwurf umgehend zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
vorzustellen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur
Beteiligung zu geben, in denen für die überbaubaren Grundstücksflächen
Baugrenzen festgelegt werden, die einen Mindestabstand von 50 Metern zum
Ufer vorsehen und als maximale Baukörperhöhe 22 Meter festschreiben;
Für
alle Grundstücke, auf denen mit der Bebauung nicht vor dem 04.03.08
begonnen wurde, Veränderungssperren vorzubereiten und die entsprechenden
Verordnungen der BVV auf ihrer nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen;
Einen
Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der
Veränderungssperre zur Einsichtnahme öffentlich auszulegen;
Alle
Entscheidungen über Anträge auf Verlängerung von Baugenehmigungen in
diesem Bereich vorerst auszusetzen;
Sämtliche
Baugenehmigungen, von denen bis zum 04.03.2008 kein Gebrauch gemacht
wurde, so bald wie möglich zu widerrufen.
Begründung:
Am 04.03.2008 sind mit dem
Zustandekommen des Bürgerbegehrens „Spreeufer für alle!“ nachträglich neue
Tatsachen eingetreten, die im Interesse des Gemeinwohls für das Ufergelände an
der Spree in einer Breite von 50 Metern Bebauungspläne mit neuen
Bebauungszielen erforderlich machen. Mit ihnen ist entsprechend dem Ausgang der
Bürgerentscheide vom 13.07.2008 die weitere städtebauliche Entwicklung des
Gebiets als Grünfläche zu sichern. Die Aufstellung der Bebauungsbeschlüsse
schafft die Rechtsgrundlage für die Sicherung des neuen Planungsziels und zur
Verhinderung nicht mehr gebietsverträglicher Nutzungen.
Zugleich sind zur Sicherung der neu
auszurichtenden Bauplanungen Veränderungssperren für alle diejenigen
Grundstücke auszusprechen, auf denen mit der Bebauung nicht vor dem 04.03.08
begonnen wurde. Nach diesem Zeitpunkt erteilte Baugenehmigungen sind zu
widerrufen. Hier war für die Grundstückseigentümer absehbar, dass es zur
beabsichtigten planerischen Änderung kommen wird. Sie können sich daher auf
einen speziellen und besonderen Vertrauensschutzes nicht berufen.
Auszunehmen davon sind jedoch all
die Genehmigungen, von denen bereits vor dem Zustandekommen des Bürgerbehrens
Gebrauch gemacht wurde.
Begründung zur Dringlichkeit:
Erst mit dem 13.07.2008 sind die
Tatsachen eingetreten, die zur Neuplanung zwingen. Und erst mit der deutlichen
Ablehnung des von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg
vorgeschlagenen Bürgerentscheids ist erkennbar, dass die Bevölkerung eine
Neuausrichtung der Bebauungspläne ohne Rücksicht auf etwa entstehende
Schadenersatzforderungen wünscht.
Um eine entsprechende Neuausrichtung
zu sichern, dulden die dazu erforderlichen Maßnahmen keinen Aufschub. Deshalb
kann mit einem Beschluss über diesen Antrag nicht bis zur nächsten BVV-Sitzung
gewartet werden.
16.07.08
BVV
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Sonderausschuss „Spreeraum“ überwiesen.
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36