Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV bildet anlässlich des Bürgerentscheids „Spreeufer
für alle“ gem. § 15 (4) einen Sonderausschuss „Spreeraum“, der sich im
September 2008 konstituiert. Er erhält eine Stärke von 3:2:2:1:1,4 Bürgerdeputierte und ist als
öffentlicher Ausschuss tätig.
Begründung:
Das
Ergebnis des Bürgerentscheids „Spreeufer für alle“ erfordert von der BVV, sich
den Forderungen der Initiatoren zu stellen. Diese Arbeit ist allein vom
Stadtplanungsausschuss nicht zu bewältigen.
16.07.08
BVV
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die BVV bildet anlässlich des Bürgerentscheids „Spreeufer
für alle“ gem. § 15 (4) einen Sonderausschuss „Spreeraum“, der sich im
September 2008 konstituiert. Er erhält eine Stärke von 3:2:2:1:1,4 Bürgerdeputierte und ist als öffentlicher
Ausschuss tätig.
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 7.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36