1. Nach welchen Kriterien wird die
Werbung an dem Brunnen ausgewählt?
2. Wer trifft die Auswahl?
3. Wie hoch ist der Erlös der
Werbung?
1.Nachfrage:
Wofür werden die Mittel eingesetzt?
2. Nachfrage:
Wann wird der Brunnen wieder in
Betriebgesetzt?
Sehr geehrte Frau Lorenz,
Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 16.07.08 beantworte ich wie
folgt:
1. Nach
welchen Kriterien wird die Werbung an dem Brunnen ausgewählt?
2. Wer
trifft die Auswahl?
Der
Vertragspartner hat Vorabsprachen mit Unternehmen getroffen und dem BA das
Werbekonzept zur Zustimmung vorgelegt. Das BA und der Vertragspartner haben
zuvor vertraglich sog. Ausschlusskriterien für die Werbung abgeschlossen,
demnach darf die Werbung keinen politischen, rassistischen, sexistischen oder
gewaltverherrlichenden Inhalt haben und darf nicht für Tabak und Alkohol
werben.
3. Wie hoch
ist der Erlös der Werbung?
26.00.-€/Monat
1.Nachfrage:
Wofür werden die Mittel eingesetzt?
Für die
Restaurierung des Brunnens.
2.
Nachfrage: Wann wird der Brunnen wieder in Betriebgesetzt?
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36