Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Schlesischen Straße/Ecke Tabor
Straße ein Fußgängerübergang angelegt werden kann. Der BVV ist bis Februar 2008
zu berichten.
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Schlesischen Straße/Ecke Tabor
Straße ein Fußgängerübergang angelegt werden kann. Der BVV ist bis Februar 2008
zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache 0555/III „Fußgängerübergang
in der Schlesischen Straße / Ecke Taborstraße“folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet:
„Das Bezirksamt
wird beauftragt, zu prüfen, ob auf der Schlesischen Straße / Ecke Taborstraße
ein Fußgängerübergang angelegt werden kann.“
Hierzu ist zu berichten:
Die Schlesische Straße gehört zum Straßenhauptnetz und
damit in die straßenverkehrsbehörd-liche Zuständigkeit der Verkehrslenkung
Berlin.
An
einem Ortstermin am 03.04.2008 wurde im Einvernehmen aller fachlich Beteiligten
der Errichtung einer Mittelinsel in der Schlesischen Straße im Verlauf des
westlichen Gehweges Taborstraße zugestimmt.
Damit
würde sich die Querungsmöglichkeit der Schlesischen Straße an dieser Stelle
wesentlich verbessern.
Die
Finanzierung erfolgt aus dem FGÜ-Programm der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung voraussichtlich noch in 2008, die Umsetzung erfolgt durch das
Tiefbauamt.
Wir bitten, den Beschluss damit
als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlagen: StVO und BerlStrG
Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36