Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat
von Berlin dafür einzusetzen, dass durch den Streik im Öffentlichen Dienst
bedingte Mindereinnahmen und etwaige andere finanzielle Risiken nicht den
bezirklichen Haushalt belasten, sondern vom Land getragen werden.
Begründung:
Der Tarifkonflikt im Öffentlichen Dienst hält an, ebenso der
Ausstand von Beschäftigten als legitime Maßnahme im Arbeitskampf.Durch die Streiks – etwa von
MitarbeiterInnen der Ordnungsämter – drohen den Bezirken Einnahmeverluste, die
sich als Haushaltsrisiko erweisen könnten.
Die Verhandlungen im Tarifstreit sowie dessen Lösung liegen
in der Zuständigkeit und politischen Verantwortung des Senats als Arbeitgeber.
Es muss deshalb ausgeschlossen werden, dass die Bezirke die finanziellen
Folgeschäden eines Streiks tragen müssen.
16.07.08
BVV
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat
von Berlin dafür einzusetzen, dass durch den Streik im Öffentlichen Dienst
bedingte Mindereinnahmen und etwaige andere finanzielle Risiken nicht den
bezirklichen Haushalt belasten, sondern vom Land getragen werden.
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 7.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36