Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen
Arbeitsgebieten von öffentlichen und bezirklichen Interesse, in denen keine
Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat kofinanzierten Mittel des
Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können.
Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit
zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich
(Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil-Arbeitsprojekte in die
Prüfung zu nehmen und anzuregen.
Begründung:
Durch die schwierige Kombination verschieden gesteuerter
Finanzierung und Instrumente (§16a SGB II) kommt der Öffentliche
Beschäftigungssektor nicht im geplanten Maße voran.
Die Entscheidung des Senates in seiner Sitzung vom 24. Juni
2008 in dieser Situation das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ einzusetzen, wird
begrüßt, da hier die vermittlungshemmenden „Vermittlungshemmnisse“ zur
Arbeitsstellenbesetzung nicht erforderlich sind.
Das Bezirksamt soll in seinen Abteilungen Aufgabenbereiche
im öffentlichen Interesse prüfen, für die seit einem längeren Zeitraum keine
Regelfinanzierung mehr vorliegt oder nie vorlag. Bestimmte gesellschaftlich als
krisen- und mangelhaft wahrgenommene Bereiche stadtteil- oder
bildungsorientierter Arbeit können gestützt werden. Wahrscheinlich sind solche
Arbeitsbereiche gesellschaftlich notwendiger als Verkehrsbegleiter in der BVG.
16.07.08
BVV
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center überwiesen.
11.09.08
JC
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen
Arbeitsgebieten von öffentlichen und bezirklichen Interesse, in denen keine
Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat kofinanzierten Mittel des
Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können.
Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit
zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich
(Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil-Arbeitsprojekte in die
Prüfung zu nehmen und anzuregen.
Der
BVV ist bis zum Datum 31.12.2008 zu berichten.
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen
Arbeitsgebieten von öffentlichen und bezirklichen Interesse, in denen keine
Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat kofinanzierten Mittel des
Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können.
Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit
zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich
(Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil-Arbeitsprojekte in die
Prüfung zu nehmen und anzuregen.
Der
BVV ist bis zum Datum 31.12.2008 zu berichten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 24.09.2008 mit der Drucksache DS 0854/III Kommunalkombi
für einen starken ÖBS folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu
prüfen, in welchen Arbeitsgebieten von öffentlichem und bezirklichem Interesse,
in denen keine Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat
ko-finanzierten Mittel des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden
können. Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit zusätzliche
Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich (Schulgärten, sowie
Schulbibliotheken) und Stadtteil- Arbeitsprojekte in die Prüfung zu nehmen und
anzuregen.
Der BVV ist bis zum Datum
31.12.2008 zu berichten.
Hierzu wird berichtet:
Das Bundesarbeitsministerium hat
für die Umsetzung des Programms das Bundesverwaltungsamt beauftragt. Seit Juni
2008 gibt es die Rechtsgrundlage für die Umsetzung in Berlin durch Senatsbeschluss.
Die Nutzung des Bundesprogramms
"Kommunal-Kombi" ist insbesondere in gesamtstädtischen Projekten
vorgesehen, an deren Durchführung das Land Berlin ein erhebliches Interesse
hat. Vorrang haben Projekte, die Eigen- oder Drittmittel einbringen können. Ein
Förderfall im Rahmen von Kommunalkombi ist nach Information der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales doppelt so teuer wie ein
Förderfall unter Nutzung des BEZ nach § 16a SGB II.
Die Organisation des Kommunalkombi
in Berlin wird ausschließlich über die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales koordiniert. Es wird davon ausgegangen, dass die geplanten 1.000
Stellen für 2008 erreicht werden.
Das Jobcenter
Friedrichshain-Kreuzberg stellt lediglich Bescheinigungen für das
Landesverwaltungsamt aus.
Nach Aussage der Senatsverwaltung
für Integration, Arbeit und Soziales wird es (wie schon in 2008) auch für das
Jahr 2009 keine Beteiligung der Bezirke am
Bundesprogramm „Kommunalkombi“
geben. Insofern hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keinen Einfluss auf die
Auswahl der geförderten Programme.
Wir bitten, den Beschluss damit als
erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36