Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird beauftragt sich
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass für den
in deren Zuständigkeit befindlichen Bebauungsplan 2-5 für das Grundstück
Schlesische Str. 33-34/Cuvrystr. 50-51 ein Änderungsverfahren eingeleitet wird
mit dem Ziel, die bauliche Dichte zu reduzieren, die Freifläche am Spreeufer zu
vergrößern und mehr Wohnnutzung zuzulassen.
Begründung:
Seit Jahren gibt es auf dem
Grundstück trotz Baungenehmigung keinerlei Bauaktivitäten. HIer ist eine der
wenigen Möglichkeiten, auf der Kreuzberger Spreeseite einen der wünschenswerten
Uferparks einzurichten und der Bevölkerung den Erholungsraum zu erschließen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.
03.09.2008
Der Stadtplanungsausschuss gibt folgende Beschlussempfehlung:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird beauftragt sich
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass für den
in deren Zuständigkeit befindlichen Bebauungsplan 2-5 für das Grundstück
Schlesische Str. 33-34/Cuvrystr. 50-51 ein Änderungsverfahren eingeleitet wird
mit dem Ziel, die bauliche Dichte zu reduzieren, die Freifläche am Spreeufer zu
vergrößern und mehr Wohnnutzung zuzulassen.
Das BA wird beauftragt sich
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass für den
in deren Zuständigkeit befindlichen Bebauungsplan 2-5 für das Grundstück
Schlesische Str. 33-34/Cuvrystr. 50-51 ein Änderungsverfahren eingeleitet wird
mit dem Ziel, die bauliche Dichte zu reduzieren, die Freifläche am Spreeufer zu
vergrößern und mehr Wohnnutzung zuzulassen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Spreeraum überwiesen.
StadtBau
02.02.10
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 11.38 - überwiesen
03.09.2008 - Stadtplanung und Bauen
Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
24.09.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 7.26 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
25.11.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 10.7 - überwiesen
13.01.2010 - Ausschuss SPREERAUM
Ö 4.1.6 - gegenstandslos
24.02.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 11.7 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36