Beschluss "Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025"

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V / 827 / 21

Abteilung Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung

Das Bezirksamt beschließt:

  1. Der Entwurf der Investitionsplanung des Bezirks für die Haushaltsjahre 2021 bis 2030 wird entsprechend der Anlage festgesetzt.
  1. Aufgrund des gravierenden Instandhaltungsrückstaus und dem weiterhin erwarteten Untersetzungserfordernis pauschaler Minderausgaben werden 10,4 % der pauschalen Investitionszuweisung weiterhin nicht für investive Maßnahmen veranschlagt, sondern für eine Entlastung des Verwaltungshaushalts und ggf. einer Verstärkung der baulichen Unterhaltung des Hochbaus einschließlich des Landschaftsgartenbaus und des Tiefbaus vorgehalten.
  1. Die Erläuterungen zu den angemeldeten Investitionsmaßnahmen sind entsprechend den Erfordernissen des Aufstellungsrundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 05.03.2021 zu überarbeiten.
  1. Die Bauplanungsunterlagen für die in den vorgesehenen Planjahren 2022 und 2023 beginnenden Baumaßnahmen sind, sofern noch nicht vorliegend, unverzüglich zu erstellen.
  1. Der Finanzservice wird ermächtigt, noch erforderliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe der Planraten und redaktionelle Änderungen in die Erläuterungen zur Investi-tionsplanung einzuarbeiten.
  1. Bei allen Maßnahmen sind die Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt und die biologische Vielfalt sowie die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen. Bodenversiegelung ist zu vermeiden und der Grünflächenausbau voranzutreiben. Die Maßnahmen sind möglichst klimaneutral, nachhaltig und mit hohen energetischen Standards umzusetzen. Konkret sind dezentrale Regenentwässerungs-, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen (wie Dach- und Fassadenbe-grünungen) sowie die Ausstattung mit Erneuerbare-Energien-Anlagen (zwingend Solar bzw. Photovoltaik) vorzusehen. Überall dort, wo es möglich ist, ist dies zwingend umzusetzen. Das Fehlen finanzieller Mittel ist kein Verhinderungsgrund, wo es erforderlich ist, sind Fördermittel (z.B. BENE-Mittel, 1000 Grüne Dächer-Programm) zu akquirieren. Der Beschluss „Klimanotstand in Friedrichshain-Kreuzberg“ (siehe DS/1642/V) der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ist zwingend umzusetzen.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Beschlussfassung inklusive der Anlagen einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses werden zu Nr. 3. die jeweiligen Fachabteilungen, zu Nr. 4 die Abteilung Bauen, Planen, Facility Management, Abteilung Familie, Personal, Diversity und Straßen- und Grünflächenamt sowie die Abteilung Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung, wie auch im Übrigen beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen.

Monika Herrmann, Bürgermeisterin
Clara Herrmann, Bezirksstadträtin

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 827/ 21

  • Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025

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