Beschluss "Fortschreibung der Zuweisungen für das Haushaltsjahr 2021"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 766/ 20

Abteilung Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung

Das Bezirksamt beschließt

  1. Die wesentlichen Veränderungen in der Fortschreibung der Zuweisungen für das Haushaltsjahr 2021 werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft entsprechend der Anlagen 2, 3 und 4 den betroffenen Bereichen zugeordnet und umgesetzt.
  1. Die Fortschreibung führt zu einem Finanzierungsproblem im bereits beschlossenen Haushalt 2021. Das positive Jahresergebnis 2019 (8,6 Mio. €) muss komplett verwendet werden, um den Haushalt und die Fortschreibungssachverhalte zu finanzieren. Das Jahresergebnis reicht dafür aber nicht aus, so dass sich ein Fehlbetrag in Höhe von 1,4 Mio. € ergibt. In Höhe des verbleibenden Fehlbetrags werden die Haushaltsansätze 2021 linear normiert (Anlage 3). Das Bezirksamt sichert zu, dass durch den Anteil des Gesundheitsamts nicht die Bekämpfung der Pandemie gefährdet wird. Sollte dies der Fall sein, muss der Anteil nicht durch das Gesundheitsamt, sondern durch die anderen Ämter getragen werden.
  1. Das Bezirksamt erwartet, dass die Ämter mit einer dezentralen pauschalen Minderausgabe die Budgetzugänge 2021 für die Untersetzung bzw. Reduzierung der PMA verwenden. Die Untersetzung soll, gemäß BA Beschluss V/416/2019, bis zum 1. Januar 2021 erfolgen, dem BA ist dem BA ist abweichend von Beschluss V/416/2019 bis zum 15. Dezember 2020 hierüber zu berichten.
    Weitere Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan werden derzeit nicht für erforderlich gehalten. Ziel des BA ist, im Laufe des Haushaltsvollzuges 2021 die völlige Auflösung der dezentralen Pauschalen.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung der Beschlüsse wird die Abteilung Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadträtin

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 766/ 20

  • Fortschreibung der Zuweisungen für das Haushaltsjahr 2021

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