Beschluss "Forderungsmanagement - Handlungsempfehlung für die Zeit ab dem 1. Januar 2020"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 497/ 20

Abteilung Finanzen, Umwelt, Weiterbildung und Kultur

Das Bezirksamt beschließt

  1. 1.Die Einnahmenverfolgung bei öffentlich-rechtlichen Forderungen ab der ersten erfolglosen Vollstreckung zum Stichtag 01.01.2020 durch das Forderungsmanagement gebündelt zu bearbeiten. Damit werden die Ämter/SE entlastet, indem die Fachkompetenz der Bezirkskasse im Zahlungs- sowie Mahnungs- und Vollstreckungswesen genutzt wird.
    Die Übernahme erfolgt, Schritt für Schritt, nach Abstimmung mit den einzelnen Ämtern/Serviceeinheiten. Bis Ende 2020 sollen mindestens 80% der Dienststellen umgesetzt werden.
  1. 2. Zur Entlastung der Fachabteilungen wird durch die AG Forderungsmanagement weiterhin vorgeschlagen, dass künftig die Sachbearbeitung Forderungsmanagement über den Beauftragten des Haushaltes (FinL) die Niederschlagungen selbst vornimmt und die Fachabteilung dazu informiert. Eine Zugriffsberechtigung erfolgt durch die zentrale Anwendersystembetreuung des Bezirksamtes, für die berechtigten Sachbearbeiter/-innen des Forderungsmanagements, in der Mittelbewirtschaftung.
  1. 3. Gleichzeitig ist der/die Sachbearbeiter/-in Forderungsmanagement bei Anschriftenermittlungen, Änderung auf einen mahnfähigen Schlüssel und Änderungen von Bankverbindungen mit dieser Zugriffsberechtigung befugt Änderungsanordnungen im Modul Mittelbewirtschaftung vorzunehmen.
  1. 4. Privatrechtliche Forderungen sind wie folgt zu bearbeiten:
    • Die Erstellung der Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide erfolgen in den jeweiligen Fachabteilungen
    • Bei Erwirkung eines Titels beim Amtsgericht wird der komplette Vorgang von den Fachbereichen an das Forderungsmanagement mit den rechnungsbegründeten Unterlagen übergeben
    • Durch die Sachbearbeitung Forderungsmanagement werden alle privatrechtlichen Forderungen gebündelt registriert und anschließend zur Beitreibung an das Rechtsamt weitergeleitet
  1. 5. Die AG Forderungsmanagement schlägt zur Bewältigung der Arbeitsaufgaben bei Einbeziehung anderer Bereiche des Bezirksamtes einen schrittweisen Personalaufwuchs vor, im nächsten Schritt um eine weitere Fachkraft.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Clara Herrmann, Bezirksstadträtin

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 497/ 20

  • Forderungsmanagement - Handlungsempfehlung für die Zeit ab dem 1. Januar 2020

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